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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12   

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BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,1607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungserfolg von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch einen BGH Richter bei fehlender Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungserfolg von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch einen BGH Richter bei fehlender Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des Bundesgerichtshofs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Besetzungsstreit beim BGH: Etappensieg auf einem Nebenkriegsschauplatz…

  • thueringer-allgemeine.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Teilerfolg für BGH-Präsident Tolksdorf in Streit um Richterstellen

  • noz.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Dienstgericht: BGH-Präsident hat Unabhängigkeit nicht verletzt

  • lto.de (Pressebericht, 15.02.2013)

    BGH-Richterstreit vor dem Dienstgericht: Niederlage für Thomas Fischer

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit: Tolksdorf erzielt Etappensieg über Fischer, Strafsenatsvorsitz weiter ungeklärt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • fnweb.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2013)

    Streit um BGH-Präsidenten vor Richterdienstgericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Thomas Fischer

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ralf Eschelbach

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Mit Beschluss vom 11. Januar 2012 stellte der 2. Strafsenat unter Mitwirkung des Antragstellers in dem Verfahren 2 StR 346/11 fest, dass er nicht ordnungsgemäß besetzt sei, weil der Geschäftsverteilungsplan mit der Zuweisung von Dr. E. als Vorsitzendem des 2. und des 4. Strafsenats mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Einklang stehe, und setzte die Hauptverhandlung aus, "um dem Präsidium des Bundesgerichtshofs die Gelegenheit zu geben, eine mit der Verfassung in Einklang stehende Regelung herbeizuführen".

    Unmittelbar nach der Beratung der endgültigen Fassung des Beschlusses vom 11. Januar 2012 im Verfahren 2 StR 346/11 am 17. Januar 2012 wurde der Vorsitzende des 2. Strafsenats zum Präsidenten gerufen.

    Am 8. Februar 2012 entschied der 2. Strafsenat in dem Verfahren - 2 StR 346/11 in der Sache.

    Insgesamt sei er, der Antragsteller, zu seinem weiteren Prozessverhalten in der Sache - 2 StR 346/11 befragt worden.

    die Aufforderung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs an den Vorsitzenden des 2. Strafsenats Dr. E. am 17. Januar 2012 nach Abschluss der Fassungsberatung der Begründung des Aussetzungsbeschlusses des Senats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 darauf hinzuwirken, dass der schriftliche Beschluss zunächst nicht unterzeichnet und nicht in den Geschäftsgang gegeben, die schriftliche Begründung eines nicht unterzeichneten Exemplars aber ihm zur Verfügung gestellt wird, damit zuerst das Präsidium darüber beraten könne,.

    b) die Durchführung der Befragung am 18. Januar 2012 zu dem weiteren Prozessverhalten in der Sache 2 StR 346/11 nach dem zu der Anrufung des Präsidiums in der Sache 2 StR 346/11 ergangenen Präsidiumsbeschluss vom gleichen Tage,.

    Mit dem Beschluss vom 11. Januar 2012 hatte der 2. Strafsenat in dem Verfahren 2 StR 346/11 die Hauptverhandlung ausgesetzt, um dem Präsidium des Bundesgerichtshofs die Gelegenheit zu geben, eine andere Regelung zur Senatsbesetzung herbeizuführen.

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Ein Verhalten einer dienstaufsichtsführenden Stelle gegenüber einem bestimmten Richter oder einer bestimmten Gruppe von Richtern ist aber Voraussetzung für die Einordnung als dienstaufsichtliche Maßnahme (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905, 906).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Erforderlich ist jedoch, dass sich das Verhalten einer dienstaufsichtführenden Behörde bei objektiver Betrachtung gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern wendet, es also zu einem konkreten Konfliktfall zwischen der Justizverwaltung und dem Richter oder bestimmten Richtern gekommen ist bzw. ein konkreter Bezug zur Tätigkeit eines Richters besteht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. März 2002 - RiZ (R) 1/01, NJW-RR 2002, 929, 931; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25 mwN; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 7/10, DRiZ 2012, 169 Rn. 23).

    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).

  • BGH, 21.10.1982 - RiZ(R) 6/81

    Maßnahmen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Ein Antrag ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn sich die oberste Dienstbehörde im Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG sachlich auf den Antrag eingelassen und seine Zurückweisung als unbegründet beantragt hat (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 148; Urteil vom 27. Januar 1995 - RiZ (R) 3/94, juris; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00, NJW 2002, 359; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905).

    Zwar wurde in einer außerordentlichen Dienstprüfung ohne Wissen des betroffenen Richters eine Maßnahme der Dienstaufsicht gesehen, weil diese als Ausdruck des Misstrauens empfunden werden könne (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81, BGHZ 85, 145, 156).

  • BGH, 30.11.1984 - RiZ(R) 9/84

    Anfechtung eines Geschäftsverteilungsplans

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Das Präsidium ist kein Dienstaufsichtsorgan, jedenfalls soweit es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101).

    Das Dienstgericht des Bundes hat allerdings erwogen, auf einen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch das Präsidium § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425).

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Das Präsidium ist kein Dienstaufsichtsorgan, jedenfalls soweit es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101).

    Das Dienstgericht des Bundes hat allerdings erwogen, auf einen offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch das Präsidium § 26 Abs. 3 DRiG entsprechend anzuwenden (BGH, Urteil vom 30. November 1984 - RiZ (R) 9/84, BGHZ 93, 100, 101; Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425).

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    die Sache im Hinblick auf BVerfGE 95, 322 ff.; 107, 395 ff. gemäß Art. 100 Abs. 1 GG im Sinne eines Normerlassbegehrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wenn es der Ansicht sein sollte, dass die Bindung des Präsidiums an die Meinung eines gerichtlichen Spruchkörpers oder aber die Bindung der Richter an die Meinung des Präsidiums im Sinne von BVerwGE 50, 11, 21 mangels einer von Verfassungs wegen gebotenen positivrechtlichen Regelung der Rangordnung unter Präsidium und Gericht im Gerichtsverfassungsgesetz gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 92, Art. 97 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt oder ein verfassungsrechtlich, nach Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG notwendiger Rechtsbehelf im System der Kontrolle fehlt, höchst hilfsweise, die Sache an das Verwaltungsgericht zu verweisen, wenn und soweit sich das Dienstgericht des Bundes für nicht zuständig erachte.

    Eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Geschäftsverteilungsplan ist vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (BVerwGE 50, 11).

  • BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68

    Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Schon Fragen können einen Vorhalt darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1969 - RiZ (R) 5/68, BGHZ 51, 363, 371), und die Anregung, eine zu treffende Entscheidung in einem bestimmten, von der dienstaufsichtführenden Stelle vertretenen Sinne vorzunehmen, kann als die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigende Weisung verstanden werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1990 - RiZ (R) 3/90, BGHZ 112, 197, 201 f.).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

    Auszug aus BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12
    Wegen dieser erforderlichen Zielsetzung sind etwa bloße Meinungsäußerungen einer dienstaufsichtführenden Stelle zu einer Rechtsfrage nicht als "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinn von § 26 Abs. 3 DRiG anzusehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 1/73, BGHZ 61, 374, 378 f.; Urteil vom 12. November 1973 - RiZ (R) 3/73, DRiZ 1974, 99, 100; Urteil vom 5. Februar 1980 - RiZ (R) 1/79, DRiZ 1980, 229, 230; Urteil vom 26. Juni 1984 - RiZ (R) 2/84, NJW 1984, 2471, 2472; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 25).
  • BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 1/79

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht - Beeinträchtigung richterlicher

  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

  • BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 3/90

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Entlastungsbegehren an

  • BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94

    Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96

    Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/73
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11

    Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 28/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit)

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die der Auslegung fähigen, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 88 Halbsatz 2 VwGO, Prüfungsanträge der Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 1. Oktober 2020 und 3. Oktober 2020 sowie in ihrem Schriftsatz vom 18. Februar 2022 - soweit im Zusammenhang mit einer Disziplinarklage stehend bzw. den "Verlust der Dienstbezüge" betreffend - sind unzulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob und in welchem Umfang das nach § 66 Abs. 2, § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e DRiG erforderliche Vorverfahren durchgeführt oder im konkreten Fall entbehrlich ist (BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - RiZ(R) 6/81, BGHZ 85, 145 [juris Rn. 63], vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94, juris Rn. 29, vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359 [juris Rn. 30], vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 [juris Rn. 12], vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 21 und vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 18).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass das Präsidium jedenfalls insoweit kein Dienstaufsichtsorgan ist, als es Entscheidungen zur Geschäftsverteilung trifft (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5], vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, DRiZ 1991, 99 [juris Rn. 21] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26 und 51).

    a) Ob die willkürliche Zuteilung eines Richters durch das Präsidium des Gerichts, bei dem er tätig ist, in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 3 DRiG zur Überprüfung durch die Richterdienstgerichte gestellt werden kann, hat der Senat in der Vergangenheit offengelassen (BGH, Urteile vom 30. November 1984 - RiZ(R) 9/84, BGHZ 93, 100 [juris Rn. 5] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 36).

    Treten zwischen Richtern des Spruchkörpers eines obersten Bundesgerichts Spannungen auf, die die Schwelle des an diesen Gerichten üblichen und hinzunehmenden intensiven Diskurses (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 20; BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 37) überschreiten und die Wahrnehmung der Rechtsprechungstätigkeit des Spruchkörpers beeinträchtigen, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums als des für die Geschäftsverteilung zuständigen Selbstverwaltungsorgans, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Spruchkörpers wiederhergestellt wird.

    Maßnahmen des Präsidenten in seiner Funktion und mit der Aufgabe des Präsidiumsvorsitzenden zur Vorbereitung einer Präsidiumssitzung fallen nicht unter die dienstaufsichtlichen Maßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238 [juris Rn. 12] und vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 26).

    Ein Verhalten einer dienstaufsichtführenden Stelle gegenüber einem bestimmten Richter oder einer bestimmten Gruppe von Richtern ist aber Voraussetzung für die Einordnung als dienstaufsichtliche Maßnahme (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 52).

    Das Unterlassen von dienstaufsichtlichen Maßnahmen gegenüber einem Richter ist keine dienstaufsichtliche Maßnahme gegenüber einem anderen (BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 52).

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   BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12   

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BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,11453)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,11453)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 VwGO, § 173 S 1 VwGO, § 26 DRiG, § 62 DRiG, § 66 Abs 1 S 1 DRiG
    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im Verfahren eines BGH-Richters gegen den Präsidenten des BGH wegen Verlesung einer Zeitungsmeldung; Einschätzung der Sach- oder Rechtslage als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof aufgrund der Verlesung eines Zeitungsartikels zu dem anhängigen Verfahren vor dem Dienstgericht

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof aufgrund der Mitwirkung bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • rewis.io

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im Verfahren eines BGH-Richters gegen den Präsidenten des BGH wegen Verlesung einer Zeitungsmeldung; Einschätzung der Sach- oder Rechtslage als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    Ausschluss des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof aufgrund der Mitwirkung bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im Verfahren eines BGH-Richters gegen den Präsidenten des BGH wegen Verlesung einer Zeitungsmeldung; Einschätzung der Sach- oder Rechtslage als Befangenheitsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren erst zu diesem Zeitpunkt beendet haben (BVerfG, NJW 2011, 2191, 2192; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Gleiches gilt, wenn die Partei in Kenntnis eines von ihr als Ablehnungsgrund gewerteten Verhaltens des Richters weiterverhandelt und das Ablehnungsgesuch nicht bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung stellt (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Rn. 5).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, NJW 2011, 1358 Rn. 17).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Die Äußerung einer Rechtsansicht für sich allein kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BVerfG, NJW 1998, 369, 370), auch wenn sie einer Partei ungünstig ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7) und der Richter dabei Argumente des Gegners anführt.
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Ein solcher Grund liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Die mündliche Begründung des Urteils zusammen mit der des Verfahrens RiZ 3/12 habe sich auf drei Sätze beschränkt.
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Gleiches gelte von der Bemerkung, der Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2012 (NJW 2012, 2334) habe die Rechtmäßigkeit des Doppelvorsitzes festgestellt, obwohl der Antragsteller schriftsätzlich und mündlich auf dessen fehlende Bindungswirkung hingewiesen habe.
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren erst zu diesem Zeitpunkt beendet haben (BVerfG, NJW 2011, 2191, 2192; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Durch wiederholte Unterbrechung des Vortrags des Antragstellers mit der Bemerkung, es seien zwei Fragen zu unterscheiden, nämlich die Zulässigkeit des Doppelvorsitzes und die Bindung des Präsidiums an den Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2012 (2 StR 346/11), habe er gezeigt, dass er das schriftsätzliche Vorbringen des Antragstellers nicht zur Kenntnis genommen habe.
  • BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
    Die Äußerung einer Rechtsansicht für sich allein kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BVerfG, NJW 1998, 369, 370), auch wenn sie einer Partei ungünstig ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7) und der Richter dabei Argumente des Gegners anführt.
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Der Gesetzeswortlaut regelt ausdrücklich nur den Fall, in dem die Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).

  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Zwar können nahe persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten geeignet sein, Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, LM § 42 ZPO Nr. 2, vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, juris Rn. 2, vom 29. Juni 2009 - I ZR 168/06, juris Rn. 5, vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28, vom 2. Dezember 2015 - RiZ (R) 1/15, juris Rn. 3, vom 22. November 2017 - RiZ 2/16, juris Rn. 4 und vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, NJW-RR 2021, 187 Rn. 12 mwN).

    Nicht besonders enge gesellschaftliche Kontakte, eine Bekanntschaft oder eine lockere Freundschaft stellen allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2005 - X ZR 195/03, juris Rn. 8, vom 20. Februar 2012 - KZR 23/11, juris Rn. 3, vom 24. April 2013, aaO, vom 2. Dezember 2015, aaO, vom 22. November 2017, aaO und vom 12. September 2018 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18, juris Rn. 6; BFH, BFH/NV 2019, 37 Rn. 12).

  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von

    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).

  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15

    Besorgnis der Befangenheit im dienstgerichtlichen Verfahren: Persönliche

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 40/20

    Ablehnungsgesuche gegen Diesel-Richter zurückgewiesen

    Die dienstliche Äußerung hat sich gemäß § 44 Abs. 2 ZPO auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. zB BGH, Beschlüsse vom 28. März 2017 - RiZ (R) 1/15, NJW-RR 2017, 1021 Rn. 17; vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, BeckRS 2013, 9181 Rn. 29 sowie vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10, WM 2011, 667 Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

    Wenn ein Vorgang als Maßnahme der Dienstaufsicht angegriffen wird, entspricht der Mitwirkung an dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nach § 54 Abs. 2 VwGO die Mitwirkung an dem mit dem Prüfungsantrag nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e DRiG angegriffenen Vorgang (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines

    Wenn ein Vorgang als Maßnahme der Dienstaufsicht angegriffen wird, entspricht der Mitwirkung an dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren nach § 54 Abs. 2 VwGO die Mitwirkung an dem mit dem Prüfungsantrag gemäß oder entsprechend §§ 62 Abs. 1 Nr. 4 lit. e, 26 Abs. 3 DRiG angegriffenen Vorgang (vgl. den Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 2, mit dem ein Ausschließungsgrund bejaht worden ist).
  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ablehnung nach Verkündung eines (unanfechtbaren) Urteils grundsätzlich ebenfalls als zulässig angesehen wird, wenn zusammen mit dem Ablehnungsantrag eine Anhörungsrüge erhoben wird; die Instanz ist dann nämlich noch nicht vollständig abgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 16).
  • BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 3/15

    Richterdienstgerichtliches Verfahren: Befangenheitsablehnung bei Mitwirkung eines

    Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 17 und BGH Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - NJW 2012, 1890 Rn. 10).

    Wie sich aus § 44 Abs. 2 ZPO ergibt, hat sich diese dienstliche Äußerung auf die Tatsachen zu beziehen, die der Antragsteller zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs vorgetragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12 - juris Rn. 29 und BGH Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 17).

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 383/19

    "Völlig fernliegend": Rundumschlag der Diesel-Kanzlei Stoll gegen alle Richter

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 136/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 292/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 3/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 24/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 156/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OLG Hamm, 29.03.2018 - 1 W 12/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vertretung eines angeblich

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 415/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OLG München, 22.08.2019 - 8 U 1449/19

    Verfahren wegen Befangenheitsgesuch

  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 355/20

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch die in einer Anzeige eines

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 885/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 312/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 2 W 19/16

    Richterablehnung: Kein Verlust des Ablehnungsrechts vor Beginn der weiteren

  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

  • BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
  • VG Berlin, 24.03.2014 - 85 K 9.13

    Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit eines abgelehnten Richters bei

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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23582
BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,23582)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,23582)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - RiZ 4/12 (https://dejure.org/2013,23582)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12
    Eine mündliche Urteilsbegründung dient nur der vorläufigen Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten, maßgeblich sind allein die schriftlichen Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1951 - 3 StR 691/51, BGHSt 2, 63, 66; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 370 f.; Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41, 42).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12
    Eine mündliche Urteilsbegründung dient nur der vorläufigen Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten, maßgeblich sind allein die schriftlichen Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1951 - 3 StR 691/51, BGHSt 2, 63, 66; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 370 f.; Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41, 42).
  • BGH, 08.07.1955 - 5 StR 43/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12
    Eine mündliche Urteilsbegründung dient nur der vorläufigen Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten, maßgeblich sind allein die schriftlichen Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1951 - 3 StR 691/51, BGHSt 2, 63, 66; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 370 f.; Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 43/55, BGHSt 8, 41, 42).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 160/07

    Anhörungsrüge: Erhebung in der gesetzlichen Form

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - RiZ 4/12
    Einer Anhörungsrüge, die vor Bekanntgabe der mit Gründen versehenen Entscheidung erhoben ist, fehlt zwangsläufig der ordnungsgemäße Vortrag einer Gehörsverletzung und deren Entscheidungserheblichkeit (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07, MMR 2010, 777 Rn. 2).
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