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   BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69   

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BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69 (https://dejure.org/1970,1565)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69 (https://dejure.org/1970,1565)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69 (https://dejure.org/1970,1565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 298
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 6).

  • BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 8).

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • DG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - DG 1/07

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Richters auf Probe wegen fehlender

    Urteil vom 24. November 1970 - RiZ R 1/69 -, DRiZ 1971, 91,.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Ausweislich der mit Schreiben vom 12.02.2008 und beim Dienstgericht am 15.02.2008 eingegangenen schriftlichen Berufungsbegründung vertritt der Antragsgegner unter näherer Bezugnahme auf die einschlägige Kommentierung in "Schmidt-Räntsch" und "Fürst/Mühl/Arndt" und ferner die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.11.1970 (DRiZ 1971, 91 f.), vom 26.08.1991 (RiZ (R) 7/90) und vom 05.10.2005 (RiZ (R) 4/04) die Ansicht, das angefochtene Urteil verstoße gegen § 22 DRiG und halte einer rechtlichen Überprüfung somit nicht Stand.

    Andernfalls wäre der Schaden, der durch die Übernahme eines ungeeigneten Richters entsteht, wegen dessen Unabhängigkeit und Unversetzbarkeit kaum wieder gutzumachen (BGH, Urteil vom 24.11.1970, Az. RiZ (R) 1/69).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Eine Eignung für einen Gerichtsassessor, der zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden soll, besteht, wenn dieser körperlich, geistig und charakterlich in der Lage ist, das Richteramt schlechthin auszuüben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

    Zur Auslegung des Begriffs und auch zur richterlichen Nachprüfung können die im Beamtenrecht entwickelten Grundsätze zum Begriff der Bewährung eines Beamten herangezogen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009 - RiZ (R) 1/08 -, juris Rn. 35 und Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 -, juris Rn. 10).

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urt. v. 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f.; BGH, Urt. v. 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318; BGH, Urt. v. 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Bei der Prüfung des Entlassungsgrundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Entlassung die Feststellung von Tatsachen voraussetzt, aus denen sich ergibt, daß der Richter auf Probe für das Richteramt nicht geeignet ist (vgl. BGH DRiZ 1971, 91).

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht auch darin, daß bei der Wertung solcher Tatsachen unter dem Gesichtspunkt der Eignung des Richters auf Probe für das Richteramt die Entlassungsbehörde einen Beurteilungsspielraum hat, so daß die Gerichte nur nachprüfen können, ob sie den Begriff der Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 11, 139, 140; BGH DRiZ 1971, 91).

    Für das Richteramt geeignet ist, wer körperlich, geistig und charakterlich in der Lage ist, das Richteramt schlechthin auszuüben (vgl. BGH DRiZ 1971, 91).

  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

    Das Dienstgericht ist im übrigen nicht dazu befugt, seine eigene Beurteilung an die Stelle der des Dienstvorgesetzten zu setzen (BGH, Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 = DRiZ 1971, 91, 92).

    Einen Rechtsanspruch auf Erprobung auch im richterlichen Dienst hatte der Antragsteller nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69 = DRiZ 1971, 91, 92).

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 8/94

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

  • BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 2/74

    Ablehnung von Beweisanträgen als Verfahrensfehler - Sinn und Zweck des § 86 Abs.

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