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   BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05   

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https://dejure.org/2006,1481
BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05 (https://dejure.org/2006,1481)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05 (https://dejure.org/2006,1481)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 (https://dejure.org/2006,1481)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Beeinträchtigung der Unabhängigkeit eines Richters durch Vorhalt und Ermahnung durch den Präsidenten des Landgerichts; Beleidigung eines Prozessbeteiligten durch den Richter; Herabwürdigung des Richters durch Anzweifeln ...

  • Judicialis

    DRiG § 26 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 2
    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstaufsicht: "Verbale Exzesse" eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richter beleidigt Richter - Rüffel von der Dienstaufsichtsbehörde war berechtigt

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Dumme Dienstaufsicht?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Dienstaufsichtsbeschwerde bei verbaler Entgleisung des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1674
  • FamRZ 2006, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Der Antragsteller kann deshalb nicht damit gehört werden, das für einen Vorhalt notwendige Verschulden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 470) sei nicht festgestellt.

    Eine im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 470 m.w.N.) personenbezogene Wertung, die als unzulässige Missbilligung, Beanstandung oder Rüge zu werten wäre, ist in dem Bescheid nicht enthalten.

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Wenn sie den sachlichen Inhalt einer Entscheidung nicht mitbestimmen, können "verbale Exzesse" deshalb der Dienstaufsicht unterfallen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 5; Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72).

    Der Senat hat ein Einschreiten der Dienstaufsicht wegen der Äußerung in einer Stellungnahme zu Befangenheitsanträgen als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit angesehen, weil die Äußerung des Richters zu einem Befangenheitsantrag Einfluss auf die Entscheidung über die Befangenheit hat und es nicht möglich ist, sie einer gesonderten, von der übrigen, der Dienstaufsicht nicht zugänglichen Ausübung richterlicher Tätigkeit losgelösten Beurteilung zu unterziehen (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Urteil vom 8. August 1986 - RiZ(R) 2/86, DRiZ 1986, 423, 424).

  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Wenn sie den sachlichen Inhalt einer Entscheidung nicht mitbestimmen, können "verbale Exzesse" deshalb der Dienstaufsicht unterfallen (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 5; Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72).

    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf verschiedene Entscheidungen des Senats (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1 ff.; Urteil vom 24. Juni 1991 - RiZ(R) 3/91, DRiZ 1991, 410 f.).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Vergeblich macht der Antragsteller insoweit ein richterliches Recht auf Meinungsfreiheit in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98, NJW 2000, 199 f.; Beschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95, NJW 2000, 3413 ff.; Beschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04, NJW 2005, 3274 f.) geltend.
  • BGH, 08.08.1986 - RiZ(R) 2/86

    Beanstandung einer Verfügung und einer Maßnahme der Dienstaufsicht mit der

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Der Senat hat ein Einschreiten der Dienstaufsicht wegen der Äußerung in einer Stellungnahme zu Befangenheitsanträgen als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit angesehen, weil die Äußerung des Richters zu einem Befangenheitsantrag Einfluss auf die Entscheidung über die Befangenheit hat und es nicht möglich ist, sie einer gesonderten, von der übrigen, der Dienstaufsicht nicht zugänglichen Ausübung richterlicher Tätigkeit losgelösten Beurteilung zu unterziehen (BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ(R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Urteil vom 8. August 1986 - RiZ(R) 2/86, DRiZ 1986, 423, 424).
  • BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91

    Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Zu Unrecht beruft sich der Antragsteller auf verschiedene Entscheidungen des Senats (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1 ff.; Urteil vom 24. Juni 1991 - RiZ(R) 3/91, DRiZ 1991, 410 f.).
  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Im Übrigen unterliegt die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Kontrolle der Verwaltungsgerichte (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, Urteilsumdr.
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Vergeblich macht der Antragsteller insoweit ein richterliches Recht auf Meinungsfreiheit in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98, NJW 2000, 199 f.; Beschluss vom 14. Februar 2000 - 1 BvR 390/95, NJW 2000, 3413 ff.; Beschluss vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04, NJW 2005, 3274 f.) geltend.
  • BGH, 24.06.1982 - RiZ(R) 7/81

    Umfang der Dienstaufsicht - Befangenheit eines Richters - Dienstaufsicht bei

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Dass der Antragsteller durch die Äußerung keine sachliche, der Aufklärung dienende Stellungnahme zum Vorwurf der Voreingenommenheit abgab und deshalb kein der Entscheidung vom 24. Juni 1982 (RiZ(R) 7/81, DRiZ 1982, 389, 390) vergleichbarer Sachverhalt vorlag, bedarf keiner weiteren Begründung.
  • BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99

    Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts

    Auszug aus BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
    Danach unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - RiZ(R) 6/99, NJW-RR 2001, 498 m.w.N.).
  • BGH, 08.08.1986 - RiZ 2/86
  • BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; stRspr, vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris, Rn. 20 f. m.w.N.).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Die richterliche Amtsführung unterliegt insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäfts oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGH, Urteile vom 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 und vom 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 mwN).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; stRspr, vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    cc) Die - von der Antragstellerin gerügt: unter Verstoß gegen § 46 DRiG, § 109 BBG veranlasste - Hinzunahme von mit dem Verfahren vor dem Präsidium in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu den Personalakten ist wie das Verfahren selbst keine Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 33 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 20 f.).
  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der

    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Dementsprechend ist auch die Verhandlungsführung einer Dienstaufsicht nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674).

    Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

  • OVG Hamburg, 25.06.2018 - 3 Bs 73/18

    Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des

    Der Kernbereich richterlicher Tätigkeit ist selbst Maßnahmen der Dienstaufsicht und der Disziplinargewalt entzogen (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 1 Rn. 53 ff. m.w.N.; zum Begriff des Kernbereichs richterlicher Tätigkeit: BVerfG, Beschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, juris Rn. 77; BGH, Urt. v. 22.2.2006, RiZ (R) 3/05, NJW 2006, 1674, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Nach der sog. "Kernbereichs-Rechtsprechung", die das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Schutzbereichs des Art. 97 GG verwendet, gehören zum "Kernbereich" der richterlichen Tätigkeiten die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - NVwZ 2016, 764 Rn. 77; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ 3/05 - NJW 2006, 1674 Rn. 21 und vom 12. Mai 2020 - RiZ 3/19 - RiA 2020, 222 Rn. 23; Joeres, DRiZ 2005, 321 ).
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10

    Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den

    Dabei sind in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die Endentscheidungen, sondern alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen einbezogen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    a) Die richterliche Amtsführung unterliegt der Dienstaufsicht unter anderem, soweit es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs der Amtsgeschäfte des Richters geht (st.Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674).

    Die Frage, ob Vorhalt und Ermahnung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles die angemessene und rechtmäßige Reaktion der Dienstaufsicht sind, unterliegt danach nicht der Beurteilung durch die Dienstgerichte (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Das zu beurteilen, ist nicht Aufgabe der Dienstgerichte, sondern der Verwaltungsgerichte (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit ist nicht nur die eigentliche Rechtsfindung der Dienstaufsicht entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62 - BGHZ 42, 163, 169, vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 - DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 - NJW 2006, 1674, 1675).
  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 4/20

    Richter darf in Urteil keine eigenen politischen Auffassungen bekunden (hier:

  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 27.10.2020 - RiZ(R) 3/20

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht in Form eines Vorhalts wegen

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19

    Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
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