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   BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77   

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https://dejure.org/1978,1372
BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77 (https://dejure.org/1978,1372)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77 (https://dejure.org/1978,1372)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77 (https://dejure.org/1978,1372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Zuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Kernbereich richterlicher Tätigkeit - Pflicht des Richters zur Benutzung eines Tonaufnahmegeräts

  • archive.org

    Jede Maßnahme der Dienstaufsicht, die auf die Art der Aufzeichnung eines Sitzungsprotokolls - durch Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder mittels Tonaufnahmegerät - Einfluss nimmt, ist unzulässig

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Richterliche Entscheidung über Protokollaufzeichnung unterliegt nicht der Dienstaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2509
  • MDR 1978, 754
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77
    Ebenso sind hierher diejenigen Entscheidungen oder Anordnungen eines Richters zu zählen, welche die - vorläufige oder endgültige - Aufzeichnung des Protokolls ermöglichen sollen (BGHZ 67, 184, 188/189).

    Sie gehört somit zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit, so daß, sofern keine offensichtlich fehlerhafte Amtsausübung in Betracht kommt, jede sie betreffende Maßnahme der Dienstaufsicht unzulässig ist (vgl. BGHZ 67, 184, 187).

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 187/71

    Anspruch auf Entschädigung wegen Aufopferung oder enteignungsgleichen Eingriffs -

    Auszug aus BGH, 21.04.1978 - RiZ(R) 4/77
    Anders ist es jedoch, wenn der Dienstvorgesetzte derartige Feststellungen in einer Weise miteinander verknüpft, daß auf den Beurteilten ein psychologischer Druck ausgeübt wird, in Zukunft in einem Bereich, der durch die genannte Grundgesetzbestimmung geschützt ist, in bestimmter Weise zu verfahren oder zu entscheiden (vgl. BGH DRiZ 1974, 163; 1977, 341, 342).
  • BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09

    Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch

    Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
  • BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 3/87

    Richterliche Unabhängigkeit - Ablehnung - Bestimmter Protokollführer

    Zwar hat das Dienstgericht des Bundes ausgesprochen, daß die richterliche Entscheidung, ob das Protokoll vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzunehmen oder sein Inhalt mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen ist (§§ 159 Abs. 1 Satz 2, 160 a Abs. 1 ZPO), grundsätzlich nicht Gegenstand einer Maßnahme der Dienstaufsicht sein kann (Urteil vom 21. April 1978 - RiZ (R) 4/77 = DRiZ 1978, 281 = NJW 1978, 2509).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines

    Schon unter Geltung der früheren Fassung dieser Bestimmung, nach der die Versagung der beantragten örtlichen Zulassung bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe in das Ermessen der zulassenden Behörde gestellt war, hatte sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, nach der bei Vorliegen dieser Gründe die Versagung regelmäßig gerechtfertigt war, wenn nicht besondere Umstände die abstrakte Gefährdung des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausschlossen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 12/77 - AnwBl. 1980, 83, 84 m.N., vom 12. Dezember 1977 - AnwZ (B) 24/77 - MDR 1978, 754, vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 33/80 -, vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 6/82).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 4/19

    Anspruch auf Konvertierung eines auf einem privaten Diktiergerät erstellten

    Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 1/19
    Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 2/18

    Treffen von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwesenheitsvertretung

    Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 6/17
    Gleiches gilt, wenn durch die Dienstaufsicht auf den Richter psychologischer Druck ausgeübt wird, den Inhalt des Protokolls mit einem Aufnahmegerät vorläufig aufzuzeichnen, statt für die Protokollierung einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zuzuziehen (BGH, Urteil vom 21. April 1978 - RiZ(R) 4/77, NJW 1978, 2509).
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