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   BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08   

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BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08 (https://dejure.org/2009,2937)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08 (https://dejure.org/2009,2937)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08 (https://dejure.org/2009,2937)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der Verhandlungsführung des Richters in einer dienstlichen Beurteilung; Vorhalt des fehlenden Willens zum gesetzeskonformen und verfassungskonformen Verhalten als Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    DRiG § 26 Abs. 2; ; DRiG § 26 Abs. 3; ; SächsRiG § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der Verhandlungsführung des Richters in einer dienstlichen Beurteilung; Vorhalt des fehlenden Willens zum gesetzeskonformen und verfassungskonformen Verhalten als Beeinträchtigung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung eines Richters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Bindung des Gerichts an Rechtsprechung des BGH! (IBR 2009, 746)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 268
  • NJW 2010, 302
  • NZA 2010, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Geschieht das, liegt der - unzulässige - Ausspruch einer Missbilligung vor (BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 = BGHZ 47, 275, 285 ; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 26 Rdn. 38; Fürst/Mühl/Arndt Richtergesetz 1. Aufl. § 26 Rdn. 32 f.).

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

    Dementsprechend ist auch die Verhandlungsführung einer Dienstaufsicht nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674).

    Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05 = NJW 2006, 1674; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ).

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    So kann etwa der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein (BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass eine Aufforderung an den Richter zur strafferen Verhandlungsführung diesen in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .

  • BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94

    Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung -

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    So kann etwa der Vorhalt unangemessen langer Urteilsabsetzungsfristen eine zulässige Ausübung von Dienstaufsicht sein (BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass eine Aufforderung an den Richter zur strafferen Verhandlungsführung diesen in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1995 - RiZ(R) 3/94 = DRiZ 1995, 352; vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83 = BGHZ 90, 41, 44) .

  • BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71

    Dienstleistungszeugnis für Richter

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Feststellungen, wie ein Richter die Norm des § 57 Abs. 2 ArbGG in der mündlichen Verhandlung ausfüllt, betreffen auch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht die äußere Ordnung der Erledigung richterlicher Amtsgeschäfte, sondern den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1971 - RiZ(R) 4/71 = BGHZ 57, 344, 350 ; Stephan DRiZ 2002, 301, 305; Müller-Piepenkötter DRiZ 2005, 101, 103; Schaffer DRiZ 1992, 292, 295).
  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 = NJW-RR 2003, 492; vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 = NJW 2002, 359 ; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 = DRiZ 1998, 20 ).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 = NJW-RR 2003, 492; vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 = NJW 2002, 359 ; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 = DRiZ 1998, 20 ).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Geschieht das, liegt der - unzulässige - Ausspruch einer Missbilligung vor (BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96 = DRiZ 1997, 467 ; vom 22. März 1985 - RiZ(R) 12/84 = DRiZ 1985, 394; vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66 = BGHZ 47, 275, 285 ; Schmidt-Räntsch, DRiG 6. Aufl. § 26 Rdn. 38; Fürst/Mühl/Arndt Richtergesetz 1. Aufl. § 26 Rdn. 32 f.).
  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01 = NJW-RR 2003, 492; vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 = NJW 2002, 359 ; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96 = DRiZ 1998, 20 ).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZN 1062/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
    Verfassungsrechtlich ist das Gericht nicht gezwungen, vor der Entscheidung seine Rechtsauffassung mitzuteilen (BVerfG, Beschl. vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 = BVerfGE 86, 133 ; BAG, Beschl. vom 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 38).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Eine auch nur mittelbare Einflussnahme hat zu unterbleiben, wenn sie den Richter veranlassen könnte, in Zukunft anders zu entscheiden als ohne diese Kritik (zur dienstlichen Beurteilung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 78; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr, BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 8; BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Antragsgegners gegen das Urteil des Dienstgerichts zurück und stellte auf die begründete Revision des Antragstellers die Unzulässigkeit weiterer Passagen in der dienstlichen Beurteilung vom 8. Februar 2006 fest (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268).

    c) Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtssuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 mwN).

    d) Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 20).

    Das Dienstgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass diese Formulierung nicht lediglich einen zulässigen Vorhalt enthält, dass der Antragsteller die höchstrichterliche Rechtsprechung von vornherein nicht zur Kenntnis nimmt und damit gegen methodische Standards der Rechtsanwendungstechnik verstößt, sondern sie - auch unter Berücksichtigung des nachfolgenden Satzes - dahin verstanden werden kann, der Antragsteller müsse der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgen oder es werde für alle Fälle ein Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt, und damit den Antragsteller in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 25; Schnellenbach, RiA 1999, 161, 165).

    aa) Das Dienstgericht hat insoweit angenommen, es sei dem Antragsteller nicht verwehrt, diese Formulierung im vorliegenden Verfahren auf eine Beeinträchtigung seiner richterlichen Unabhängigkeit überprüfen zu lassen, obschon sie bereits in der früheren Beurteilung vom 8. Februar 2006 enthalten gewesen sei, ohne dass sie vom Antragsteller zum Gegenstand des früheren Prüfungsverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2008 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268) gemacht worden sei.

    Sie stellt einen über die zulässige Ausübung der Dienstaufsicht hinausgehende Missbilligung und Herabsetzung der Richterpersönlichkeit des Antragstellers dar (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 18; Urteil vom 6. Oktober 2011 - RiZ (R) 3/10, NJW 2012, 939 Rn. 20 f.).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der von dem Kläger angeführten dienstlichen Beurteilungen zu beachten (siehe hier § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsRiG; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 14).

    Soweit die richterliche Unabhängigkeit durch den Inhalt einer dienstlichen Beurteilung beeinträchtigt wird, ist diese unzulässig (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr nicht befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967, RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285; Urteil vom 6. November 1986, RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987, RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276 und Urteil vom 4. Juni 2009, RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26).

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 unter Verweis auf BT-Drucks. 3/2785, S. 13; außerdem BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rn. 35).

    Davon unberührt bleibt aber der Grundsatz, dass Maßnahmen, die der Dienstaufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 2 DRiG überhaupt verschlossen sind, aufgrund ihrer Qualität als solcher im Prüfungsverfahren durch die Dienstgerichte beanstandet werden können (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26).

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine

    Diese sind als zum "Kernbereich" richterlicher Tätigkeit gehörend - von offensichtlichen "Fehlgriffen" abgesehen - dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 [274]).

    (1) Nicht zulässig sind neben direkten Weisungen und Missbilligungen das Ersuchen um Meldung des Veranlassten (BGH, Urteile vom 3. Januar 1969 - RiZ (R) 6/68 -, BGHZ 51, 280; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826), der Versuch, den Richter in einer seine Entscheidungsfreiheit beeinträchtigenden Weise auf eine bestimmte Art der Bearbeitung festzulegen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90 -, juris), die herabsetzende Bewertung der Verhandlungsführung eines Richters (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, BGHZ 90, 41), die Bemerkung in einer richterlichen Beurteilung: "Betont auf Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit bedacht, bemüht er sich um eine positive, problemfreie Zusammenarbeit mit Vorgesetzten" (BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 5/86 -, juris) sowie der Vorhalt, die Verhandlungsführung des Richters könnte "etwas straffer" sein, wenn damit zugleich der Gesamteindruck einer "Anweisung zur Gestaltung von mündlichen Verhandlungen" entstehe (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 ff.).

    (2) Als zulässig wurden dagegen erachtet die allgemeine Beschreibung der Art und Weise, wie der Richter arbeitet - wobei sich Lob und Kritik aber losgelöst von einem bestimmten oder einzelnen Verfahren halten müssen (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 -, NJW 1988, 419), der Vorhalt der Verwendung des Gutachtens- anstatt des Urteilsstils (BGH, Urteil vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492) und des bewussten Abweichens von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Kenntlichmachung (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, BGHZ 181, 268 und juris, dort Rn. 25) sowie schließlich der Hinweis, dass Urteile und Beschlüsse des beurteilten Richters "allerdings in manchen Fällen durch eine eingehendere Würdigung des Parteivortrags an Überzeugungskraft gewinnen würden" (BGH, Urteil vom 27. September 1976 - RiZ (R) 4/76 -, DRiZ 1976, 382).

    Die gesamte Passage erhält so den Charakter einer Anweisung zur Gestaltung von mündlichen Verhandlungen" (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/09 -, BGHZ 181, 268 [276]).

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 15; Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 4/01, NJW-RR 2003, 492, 493; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, NJW 2002, 359, 360 f.).

    c) Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen, einschließlich nicht ausdrücklich vorgeschriebener, dem Interesse der Rechtsuchenden dienender richterlicher Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 mwN).

    d) Hingegen unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 17; Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 20).

  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern, soweit sie die äußere Ordnung des Geschäftsablaufs und des Verfahrensgangs betreffen, grundsätzlich zulässig und im Kernbereich der Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62, BGHZ 42, 163, 169 f.; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 f.; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 15, juris).

    Im Kernbereich der Rechtsprechung sind der Dienstaufsicht lediglich evidente Fehlgriffe und offensichtlich unvertretbare Entscheidungen zugänglich (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der von dem Kläger angeführten dienstlichen Beurteilungen zu beachten (siehe hier § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsRiG; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 14).

    Soweit die richterliche Unabhängigkeit durch den Inhalt einer dienstlichen Beurteilung beeinträchtigt wird, ist diese unzulässig (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der von dem Kläger angeführten dienstlichen Beurteilungen zu beachten (siehe hier § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsRiG; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 14).

    Soweit die richterliche Unabhängigkeit durch den Inhalt einer dienstlichen Beurteilung beeinträchtigt wird, ist diese unzulässig (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 26.05.2017 - RiZ(R) 2/14

    Bestimmung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der

  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 11 SF 2/17

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
  • OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 112/13

    Beurteilung; Richter; Voreingenommenheit

  • BGH, 26.07.2017 - RiZ(R) 3/16

    Würdigung einer Formulierung in einer dienstlichen Beurteilung mit Blick auf eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 398/15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 86/16

    Staatshaftungsanspruch; Unangemessene Dauer von Gerichtsverfahren; Wirksame

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 SF 215/15
  • BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20

    Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 11 SF 85/16
  • LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 6/12

    Entscheidung des Dienstgerichts für Richter über Anträge ohne mündliche

  • DGH Baden-Württemberg, 26.10.2015 - DGH 2/15

    Richterdienstrecht in Baden-Württemberg: Vorläufiger Rechtsschutz im

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

  • LAG Niedersachsen, 08.07.2014 - 9 Sa 184/14

    BGB, KSchG

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