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   BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14   

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https://dejure.org/2015,10800
BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14 (https://dejure.org/2015,10800)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14 (https://dejure.org/2015,10800)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2015 - RiZ(R) 5/14 (https://dejure.org/2015,10800)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 RiG ST, §§ 26 ff RiG ST, § 34 DRiG
    Prüfungsverfahren wegen Feststellung der Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand ohne dessen Zustimmung: Voraussetzungen und Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit eines Richters in Sachsen-Anhalt wegen einer psychischen Erkrankung

  • IWW

    § 86 Abs. 3 VwGO,... § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 86 VwGO, § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO, §§ 27 f. LRiG LSA, § 26 Abs. 1 Satz 1 LRiG LSA, § 34 DRiG, § 26 Abs. 3 LRiG LSA, § 26 Abs. 3Nr. 2 LRiG LSA, § 27 Abs. 4 Satz 2 LRiG LSA, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 154Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • rewis.io

    Prüfungsverfahren wegen Feststellung der Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand ohne dessen Zustimmung: Voraussetzungen und Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit eines Richters in Sachsen-Anhalt wegen einer psychischen Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LRiG LSA § 26 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Dienstunfähigkeit des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 735
  • NVwZ-RR 2015, 668
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2010 - RiZ(R) 2/10

    Richterdienstrecht: Voraussetzungen für die Versetzung eines Richters auf

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, NJW-RR 2011, 373 Rn. 33, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 188, 20).

    Die Richterdienstgerichte entscheiden - anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 105, 267, 269 ff.) - nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherrn beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18).

    Es kommt nicht allein und ausschlaggebend auf Art und Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung, den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an, sondern vielmehr darauf, ob der Richter aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 22).

    Es genügt vielmehr, dass die dauernde Dienstunfähigkeit aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, d.h. eine Wiedererlangung der Dienstfähigkeit in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 26).

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwGE 36, 264, 266 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 B 51/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der nunmehr vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht von seiner materiellen Rechtsauffassung aus die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BGH, Urteil vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00, juris Rn. 26 mwN).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Die Richterdienstgerichte entscheiden - anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 105, 267, 269 ff.) - nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherrn beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18).
  • BGH, 11.11.2010 - V ZR 68/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, NJW-RR 2011, 373 Rn. 33, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 188, 20).
  • BVerwG, 14.10.2014 - 4 B 51.14

    Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 5/14
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwGE 36, 264, 266 f.; BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 4 B 51/14, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.07.2018 - RiZ(R) 1/18

    Dienstunfähigkeit eines Richters wegen affektiver Störungen

    Deshalb müssen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand erfüllt sein (Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 5/14, NVwZ-RR 2015, 668 Rn. 39; vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 19; vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18).

    Es genügt vielmehr, wenn hiervon aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände mit hinreichender Sicherheit ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2015 - RiZ(R) 5/14 NVwZ-RR 2015, 668 Rn. 41; vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 22).

    Dies kann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Senatsurteile vom 4. März 2015 aaO Rn. 31; vom 13. Februar 2014 aaO Rn. 31, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 3 B 16.1996

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte zu treffende Prognose, dass der Beamte infolge seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (vgl. BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45).
  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Die Richterdienstgerichte entscheiden - anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand (vgl. BVerwGE 105, 267 [juris Rn. 16 ff.]; 133, 297 Rn. 12) - nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherrn beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2010 - RiZ(R) 2/10, BGHZ 188, 20 Rn. 18, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 3/13, juris Rn. 18 f., vom 4. März 2015 - RiZ(R) 5/14, NVwZ-RR 2015, 668 Rn. 39 und vom 20. Juli 2018 - RiZ(R) 1/18, NVwZ-RR 2018, 808 Rn. 14).
  • VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267

    Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte zu treffende Prognose, dass der Beamte infolge seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45; BayVGH, U.v. 28.2.2018 - 3 B 16.1996 - juris Rn. 57).
  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 18.1077

    Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte zu treffende Prognose, dass der Beamte infolge seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris; BayVGH, U.v. 28.2.2018 - 3 B 16.1996 - juris).
  • VG Bayreuth, 23.04.2019 - B 5 K 17.584

    Anforderungen an die Beurteilung der Dienstfähigkeit

    b) Die Beurteilung der Dienstfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffende Prognose (vgl. BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45), dass der Beamte infolge der Erkrankung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig sein wird (vgl. BVerwG, U.v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 = juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 3 ZB 13.197

    Versetzung, Ruhestand, dauernde Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten,

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Umstände zu treffende Prognose (vgl. BGH, U. v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - juris Rn. 45), dass der Beamte infolge der Erkrankung zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (vgl. BVerwG, U. v. 14.8.1974 - VI C 20/71 - BVerwGE 47, 1 - juris Rn. 28).
  • VG Bayreuth, 12.03.2019 - B 5 K 17.722

    Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit - Eingeschränkte Leistungsfähigkeit

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit erfordert eine anhand konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte zu treffende Prognose, dass der Beamte infolge seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten in Zukunft dauernd unfähig sein wird (vgl. BGH, U.v. 4.3.2015 - RiZ (R) 5/14 - NVwZ-RR 2015, 668/669).
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