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   BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10   

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https://dejure.org/2011,1523
BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10 (https://dejure.org/2011,1523)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10 (https://dejure.org/2011,1523)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10 (https://dejure.org/2011,1523)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Staatsanwalts aus dem Richterverhältnis auf Probe wegen selektiver Arbeitsweise und mangelnder Objektivität

  • rewis.io

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; VwVfG § 39 NRW
    Entlassung eines Staatsanwalts aus dem Richterverhältnis auf Probe wegen selektiver Arbeitsweise und mangelnder Objektivität

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ(R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).

  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 8).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 14.09.1967 - RiZ(R) 2/67

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Eine Entlassung zu einem unzulässigen Termin kann als Entlassung zum nächst zulässigen Termin angesehen werden, wenn ihr der Wille der Entlassungsbehörde zugrunde liegt, das Richterverhältnis zum nächst zulässigen Termin zu beenden (BGH, Urteil vom 14. September 1967 - RiZ(R) 2/67, BGHZ 48, 273, 278 f.).
  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    b) Die Entlassung beruht, wie der Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08 - zum Ausdruck gebracht hat, nicht auf einem Ermessensfehler.
  • BGH, 26.08.1991 - RiZ(R) 7/90

    Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des dritten Jahres nach seiner

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91, 92 und vom 26. August 1991 - RiZ(R) 7/90, Umdruck S. 8).
  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Er durfte der Entlassungsverfügung die dienstliche Beurteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts      vom 6. Juni 2006 und die Zusatzbeurteilung des Generalstaatsanwalts in Köln vom 26. Juli 2006 zugrunde legen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, DRiZ 2004, 211, 212).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ(R) 2/92, Umdruck S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10
    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ(R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14

    Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe:

    Der Senat hält in Abgrenzung zu seiner jüngeren Rechtsprechung zur entsprechenden bzw. sinngemäßen Anwendung des § 84 VwGO (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2013 - RiZ(R) 5/12, BGHZ 198, 285 Rn. 14 ff.; Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 14 f.) daran fest, dass über die Berufung in Prüfungsverfahren grundsätzlich gemäß § 130a VwGO entschieden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - RiZ(R) 6/08, DRiZ 2010, 176, 177; Urteil vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10, juris Rn. 12, 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 1 A 4103/18

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge von aus Dienstverhältnis entlassenem

    Dies stehe infolge des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10 - rechtskräftig mit auf den Entlassungszeitpunkt rückwirkender Kraft fest.

    Zu dem Zeitpunkt der Rückabwicklung, auf den nach den o. g. Grundsätzen bei der gebotenen Bewertung abzustellen ist, bestand der von dem Kläger für sich reklamierte Anspruch auf Weiterbeschäftigung über den 8. September 2008 hinaus schon deshalb nicht (mehr), weil der Kläger infolge des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10 - bereits mit Ablauf des 8. Januar 2007 rechtskräftig aus dem Richterverhältnis auf Probe entlassen war.

    Zudem war dem Kläger jederzeit die durchgängig zum Ausdruck gebrachte, am 15. Dezember 2011 rechtskräftig bestätigte (Urteil des Bundesgerichtshofs von diesem Tage mit dem Aktenzeichen RiZ(R) 8/10) Einschätzung des Beklagten bekannt, er habe unzureichende fachliche Leistungen gezeigt und sich nicht bewährt.

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 4/16

    Feststellungsbegehren bzgl. der Rechtswidrigkeit einer Entlassungsverfügung;

    Die Entlassungsverfügung vom 9. November 2006 ist seit dem 15. Dezember 2011 als dem Tag der Verkündung der zweiten Revisionsentscheidung des Senats (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - RiZ(R) 8/10, juris) mit Wirkung zum 8. Januar 2007 bestandskräftig.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 15.12.2011 - RiZ (R) 8/10 -, juris, Rn. 24 mwN).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 1 DGH 6/10
    Die erneute Revision des Antragstellers wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs, Dienstgericht des Bundes, vom 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10 - zurückgewiesen.
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    In der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist aber anerkannt, dass die Ungeeignetheit eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobten Richters auf Probe allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden kann (BGH, Urteil vom 15.12.2011 - RiZ (R) 8/10 -, juris, Rn. 24 mwN).
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