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   BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88   

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https://dejure.org/1988,7079
BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88 (https://dejure.org/1988,7079)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88 (https://dejure.org/1988,7079)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1988 - RiZ(R) 3/88 (https://dejure.org/1988,7079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Sondergeschäftsprüfung eines Richterdezernats - Sondergeschäftsprüfung eines Richterdezernats als disziplinarrechtliche Vorermittlung - Sondergeschäftsprüfung eines Richterdezernats als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88
    Sollte nämlich der Widerspruch des Antragstellers verspätet eingegangen sein, so würde das der Zulässigkeit und der sachlichen Erörterung des Prüfungsantrags nicht entgegenstehen, weil der Präsident des Oberlandesgerichts München den Rechtsbehelf sachlich verbeschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80, BayVBl. 1983, 311 und BSG, Urt. v. 12. Oktober 1979 - 12 RK 19/78, MDR 1980, 699/700 jeweils m.w.N.; vgl. ferner Redeker/von Oertzen VwGO 8. Aufl. § 70 Anm. 7 f.; a.M. Eyermann/Fröhler a.a.O. § 70 Rn. 5 sowie Kopp VwGO 7. Aufl. § 70 Rn. 9).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 4.80

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88
    Sollte nämlich der Widerspruch des Antragstellers verspätet eingegangen sein, so würde das der Zulässigkeit und der sachlichen Erörterung des Prüfungsantrags nicht entgegenstehen, weil der Präsident des Oberlandesgerichts München den Rechtsbehelf sachlich verbeschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1982 - 2 C 4.80, BayVBl. 1983, 311 und BSG, Urt. v. 12. Oktober 1979 - 12 RK 19/78, MDR 1980, 699/700 jeweils m.w.N.; vgl. ferner Redeker/von Oertzen VwGO 8. Aufl. § 70 Anm. 7 f.; a.M. Eyermann/Fröhler a.a.O. § 70 Rn. 5 sowie Kopp VwGO 7. Aufl. § 70 Rn. 9).
  • BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 2/87

    Ankündigung der routinemäßigen Geschäftsprüfung

    Auszug aus BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88
    Auch berührt es nicht schon die Unabhängigkeit eines Richters, wenn der Dienstvorgesetzte im Rahmen einer Geschäftsprüfung einen Beamten des gehobenen Dienstes mit statistischen Erhebungen oder - wie hier - mit der listenmäßigen Erfassung bestimmter Verfahrensdaten beauftragt (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 18. August 1987 - RiZ - R - 2/87, NJW 1988, 418, 419).
  • BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/70

    Anordnung der Maßnahme einer Geschäftsrevision - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 16.08.1988 - RiZ(R) 3/88
    Vielmehr konnte er damit den Direktor des Amtsgerichts Kaufbeuren, also einen Richter, beauftragen (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urt. v. 11. Juni 1971 - RiZ - R - 3/70, DRiZ 1971, 317, 318).
  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Dazu zählt auch die Anforderung von Berichten über die Verfahren in einem Richterdezernat (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1988 - RiZ (R) 3/88, juris Rn. 9).

    Dagegen hat das Dienstgericht später eine besondere Geschäftsprüfung ohne Wissen des Betroffenen während dessen Urlaub nicht beanstandet, allerdings war die Prüfung dort eilbedürftig (BGH, Urteil vom 16. August 1988 - RiZ (R) 3/88, juris Rn. 14).

  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

    Auch hat der Bundesgerichtshof (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 16.08.1988 - RiZ (R) 3/88) die Anordnung einer Sondergeschäftsprüfung aus begründetem Anlass während der urlaubsbedingten Abwesenheit eines Richters nicht beanstandet.
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