Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1268
BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82 (https://dejure.org/1983,1268)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82 (https://dejure.org/1983,1268)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82 (https://dejure.org/1983,1268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ernennung - Vorsitzender Richter - Freistellungsanspruch - Nebenamt als Beisitzer

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 1
  • NJW 1984, 129
  • MDR 1983, 751
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    bb) (1) Soweit die fachgerichtliche Rechtsprechung für einen nicht nur formellen, sondern tatsächlichen richtungweisenden Einfluss des Vorsitzenden fordert, dass dieser mindestens 75 % der Aufgaben als Vorsitzender des Senats selbst wahrnehme ( BGHZ 37, 210 ; 88, 1 ; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 59 Rn. 12) und daher im Regelfall im Interesse der Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung des einzelnen Spruchkörpers die Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden zu verlangen sei und nicht die Mitwirkung seines Vertreters ( BGHZ 37, 210 ), lässt auch insoweit der beanstandete Doppelvorsitz keine Beeinträchtigung des richtunggebenden Einflusses des Vorsitzenden erkennen.
  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    In einem solchen Fall fehlt es bereits an einer unterwertigen Beschäftigung (so selbst für den Fall der Verwendung eines Vorsitzenden Richters als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper BGH, Urteil vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1, 6).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Aus § 4 FGO, § 21f GVG folgt, dass einem Vorsitzenden Richter der Vorsitz in einem Spruchkörper zusteht und dass er in der Lage sein muss, richtungweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung dieses unter seinem Vorsitz stehenden Spruchkörpers zu nehmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1 [juris Rn. 16] und vom 18. November 2021 - RiZ 5/20, juris Rn. 34).
  • BGH, 10.11.2022 - III ZR 13/22

    Berufungsverfahren: Pflicht des Einzelrichters zur Vorlage der Rechtssache an den

    § 21f GVG stellt diesen unter die Leitung eines Vorsitzenden, dem es unter anderem obliegt, auch kraft seines richtungsweisenden Einflusses auf die Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 19. Juni 1962 - GSZ 1/61, BGHZ 37, 210, 213 und vom 20. November 1967 - GSZ 1/67, BGHZ 49, 64, 65 f sowie Beschlüsse vom 22. April 1983 - RiZ (R) 4/82, BGHZ 88, 1, 6 und vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46, 47) die Einheitlichkeit der Rechtsprechung seines Spruchkörpers zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - VII ZR 173/13, NJW 2015, 1685 Rn. 34 und vom 5. Oktober 2016 - XII ZR 50/14, NJW-RR 2017, 635 Rn. 13; Beschluss vom 14. Januar 1991 aaO; BeckOK GVG/Valerius, 16. Ed. 15.8.2022, GVG § 21f Rn. 1).
  • BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88

    Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung

    Das Dienstgericht ist daher lediglich befugt, über die konkrete Heranziehung als solche aufgrund der jeweils gegebenen Sachlage zu entscheiden, das heißt sie aufzuheben oder den Aufhebungsantrag zurückzuweisen (vgl. § 83 i.V.m. §§ 67 Abs. 3, 62 Abs. 1 Nr. 4 d DRiG; BGHZ 88, 1, 4) [BGH 22.04.1983 - RiZ R 4/82].

    In dieser Eigenschaft muß er in der Lage sein, richtungsweisenden Einfluß auf die Rechtsprechung dieses unter seinem Vorsitz stehenden Spruchkörpers zu nehmen (BGHZ 37, 210, 212 f; 88, 1, 6).

    Er leistet - unbeschadet der ihm nach dem Leitbild des Gerichtsverfassungsgesetzes zukommenden besonderen Funktion - keine grundsätzlich bedeutungsvollere oder höherwertige Arbeit als der Beisitzer; bei der Rechtsfindung im konkreten Fall ist die Aufgabe, Leistung und Verantwortung aller Mitglieder des erkennenden Gerichts die gleiche (BGHZ 88, 1, 7) [BGH 22.04.1983 - RiZ R 4/82].

  • BSG, 03.07.2012 - B 5 R 104/12 B
    Die Übertragung des Vorsitzes in mehreren Senaten ist nur zulässig, wenn der Vorsitzende in allen Senaten einen richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung ausüben kann (vgl dazu BGHZ 88, 1; BGHSt 2, 71; 8, 17).

    Als Maßstab für den Umfang der gesetzmäßigen Vorsitzendentätigkeit hat der Große Senat für Zivilsachen des BGH festgelegt, er müsse seine Dienstobliegenheiten zu mindestens 75 vH erfüllen (Beschluss vom 19.6.1962 - GSZ 1/61 - BGHZ 37, 210, 215 f; 88, 1, 8 f; vgl auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl 2010, § 59 RdNr 12).

  • BGH, 10.11.2022 - III ZR 36/22

    Schadenersatzbegehren gegen eine Wertpapierhandelsbank unter dem Vorwurf der

    § 21f GVG stellt diesen unter die Leitung eines Vorsitzenden, dem es unter anderem obliegt, auch kraft seines richtungsweisenden Einflusses auf die Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen vom 19. Juni 1962 - GSZ 1/61, BGHZ 37, 210, 213 und vom 20. November 1967 - GSZ 1/67, BGHZ 49, 64, 65 f sowie Beschlüsse vom 22. April 1983 - RiZ (R) 4/82, BGHZ 88, 1, 6 und vom 14. Januar 1991 - RiZ (R) 5/90, NJW 1992, 46, 47) die Einheitlichkeit der Rechtsprechung seines Spruchkörpers zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - VII ZR 173/13, NJW 2015, 1685 Rn. 34 und vom 5. Oktober 2016 - XII ZR 50/14, NJW-RR 2017, 635 Rn. 13; Beschluss vom 14. Januar 1991 aaO; BeckOK GVG/Valerius, 16. Ed. 15.8.2022, GVG § 21f Rn. 1).
  • BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20

    Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und

    Insoweit bestehen auch bezüglich der Referendarausbildung keine grundsätzlichen Unterschiede (Senatsurteil vom 8. Mai 1989 - RiZ(R) 6/88, aaO [juris Rn. 24]; vgl. auch Senatsurteil vom 22. April 1983 - RiZ(R) 4/82, BGHZ 88, 1 [juris Rn. 2, 16], wonach die Ernennung zum Vorsitzenden Richter keinen Anspruch auf Freistellung von dem Nebenamt als Beisitzer eines Disziplinargerichts begründet).
  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen

    § 21f GVG hat zum Ziel, dass den Vorsitz in dem Spruchkörper ein besonders qualifizierter Richter innehat, der den vielfältigen und verantwortungsreichen Aufgaben dieses Amtes gerecht zu werden vermag (vgl. BGHZ 37, 210, 212; 88, 1, 8; BGH, NJW 1985, 2337).
  • BFH, 08.09.2020 - I B 53/19

    Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig

    Auch wenn der Wortlaut des § 27 Abs. 2 DRiG für das Erfordernis einer positiven Regelung zur Übertragung eines weiteren Richteramts in der jeweiligen Verfahrensordnung sprechen könnte (wie z.B. in § 16 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--, § 11 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes, § 18 Abs. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie § 22 Abs. 2 und § 59 Abs. 2 GVG), schließt sich der Senat der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) an, wonach es für die Anwendung des § 27 Abs. 2 DRiG ausreicht, wenn die Übertragung eines weiteren Richteramts nicht ausgeschlossen ist (BGH-Urteil vom 22.04.1983 - RiZ (R) 4/82, BGHZ 88, 1; gl.A. Müller-Horn in Gosch, FGO § 14 Rz 2; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, 6. Aufl., § 27 Rz 16; Böhmann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2014, 2547, 2548).
  • VG Arnsberg, 11.02.2008 - 2 L 31/08

    Übertragung eines weiteren Richteramtes; Anfechtung einer Maßnahme im

  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

  • OLG Köln, 30.05.2000 - 15 U 138/99

    Stornoansprüche; Provisionsrückforderungsanspruch; Aufrechnung ;

  • BGH, 06.11.1986 - RiZ(R) 3/86

    Einrichtung und Zuteilung des richterlichen Bereitschaftsdienstes

  • VG Arnsberg, 25.09.2008 - 2 K 85/08

    Teilerfolg für Richter mit zwei Richterämtern

  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 2/11

    Anspruch auf Übertragung des Amtes eines Vorsitzenden beim Heilberufsgericht

  • LG Bonn, 06.06.1984 - 5 S 248/83

    Möglichkeit der Herleitung von Vergütungsansprüchen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht