Rechtsprechung
BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unterlassene Anhörung des nichtehelichen Kindes bei Ablehnung der Ersetzung der Einwilligung der Kindesmutter zur Adoption
- Wolters Kluwer
Ersetzung der Einwilligung der Kindesmutter zur - Adoption - Einwilligung in die Adoption - Pflichtverletzung - Verfassungsbeschwerde - Jugendamt
- Judicialis
FGG § 55 c; ; BGB § 1748; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748; GG ARt. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Anspruch eines Kindes auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- OLG Köln, 22.12.1997 - 14 Wx 11/97
- BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 229
- Rpfleger 2002, 202
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Insbesondere sind die klärungsbedürftigen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs in kindschaftsrechtlichen Verfahren durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. nur BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ; 99, 145 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Der Gegenstandswert war gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - OLG Karlsruhe, 23.09.1994 - 11 Wx 23/94
Anhörung; Zwischenverfahren; Nachteil; Ersetzung; Einwilligung
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (…vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012;… OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ;… BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ).
- OLG Düsseldorf, 19.12.1994 - 3 Wx 454/94
Verwirklichung rechtlichen Gehörs; Anhörungspflichten; Sachaufklärung; Erfüllung …
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (…vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5;… OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ;… BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Insbesondere sind die klärungsbedürftigen Fragen zur Gewährung rechtlichen Gehörs in kindschaftsrechtlichen Verfahren durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. nur BVerfGE 55, 171 ; 75, 201 ; 99, 145 ). - BayObLG, 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87
Auszug aus BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
a) Amts- und Landgericht haben eine Anhörung des bei Verfahrensbeginn siebenjährigen (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts neunjährigen) Beschwerdeführers unterlassen, obwohl eine Anhörung des Kindes in Adoptionsverfahren auch gesetzlich durch § 55 c in Verbindung mit § 50 b FGG grundsätzlich zwingend vorgeschrieben ist (…vgl. Keidel-Kuntze, § 55 c Rn. 2, 5;… OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, S. 1012;… OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, S. 1294 ; BayObLG, FamRZ 1988, S. 871 ).
- BGH, 06.12.2023 - XII ZB 485/21
Minderjährigenadoption; Ersetzung der Einwilligung des Vaters
Auch wenn die Anhörung als Sollvorschrift formuliert ist, ändert dies nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung des Gerichts, insbesondere das Kind anzuhören (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 229). - OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des …
Dies ist Ausfluss der Grundrechte sowohl des Kindes als auch der leiblichen Eltern (BVerfG NJW 1999, 631 = BVerfGE 99, 145; FamRZ 2002, 229).Aufgrund des mit dem Ersetzen der Einwilligung in die Adoption verbundenen Eingriffs in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht und die Grundrechte des Kindes, das nicht zum Objekt staatlichen Handelns werden darf (Art. 1, 2 Abs. 1 GG), gilt diese Pflicht zur Anhörung aus §§ 55c,50b FGG für jede Tatsacheninstanz und damit auch für das Landgericht als Beschwerdegericht (BVerfG FamRZ 2002, 229; Senat FamRZ 1989, 1110; BayObLG FamRZ 1988, 871, 872).
- OLG Frankfurt, 18.01.2024 - 6 UF 224/23
Umgangsrecht des sozialen Vaters
Schwerwiegende Gründe, zu denen gegebenenfalls konkrete tatsächliche Feststellungen zu treffen und die in der Endentscheidung darzulegen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2001 - 1 BvR 310/98 -, FamRZ 2002, 229), liegen vor, wenn das Kind durch die Anhörung psychisch geschädigt werden könnte oder in sonstiger Weise eine Beeinträchtigung seines Gesundheitszustandes zu besorgen ist.
- KG, 06.03.2019 - 13 WF 28/19
Rechtspflegerablehnung in einer Kindschaftssache: Ausschluss eines für das Kind …
Eine unterbliebene Anhörung des Kindes verletzt dessen Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2002, 229). - LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
Adoption: Kindesannahme bei unbekanntem Aufenthalt des Erzeugers; gerichtliche …
Die Kammer hat gemäß § 55 c i.V.m. § 50 b Abs. 1, Abs. 3 FGG von der persönlichen Anhörung des achtjährigen Kindes abgesehen, da hierfür schwerwiegende Gründe sprechen (vgl. zur Möglichkeit des Absehens von der Kindesanhörung auch BVerfG Rpfleger 2002, 202, 203). - AG Frankfurt/Main, 11.11.2015 - 470 F 16141/14 Dieses Grundrecht ist im Adoptionsrecht immer dann betroffen, wenn einem materiell-rechtlich Beteiligten im Rahmen des Adoptionsverfahrens keine Möglichkeit gegeben wurde, seine Rechte und Interessen im Verfahren wahrzunehmen (vgl. die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in deutschen Adoptionsverfahren: BVerfG, NJW 1994, 1053; NJW 1995, 316; NJW 1995, 2155; FamRZ 2002, 229; NJW 2009, 138).