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   LG Verden, 12.10.2009 - 6 T 151/09   

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https://dejure.org/2009,33931
LG Verden, 12.10.2009 - 6 T 151/09 (https://dejure.org/2009,33931)
LG Verden, Entscheidung vom 12.10.2009 - 6 T 151/09 (https://dejure.org/2009,33931)
LG Verden, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 6 T 151/09 (https://dejure.org/2009,33931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablieferung von Kontoauszügen bei Kontopfändungen über § 836 ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 793 ZPO; § 836 Abs. 3 ZPO; § 55 SGB I
    Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses sowie Anspruch des Schuldners auf Herausgabe von Unterlagen über die Einräumung von Sicherheiten und Abtretungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses sowie Anspruch des Schuldners auf Herausgabe von Unterlagen über die Einräumung von Sicherheiten und Abtretungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 793; ZPO § 836 Abs. 3; SGB I § 55
    Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses sowie Anspruch des Schuldners auf Herausgabe von Unterlagen über die Einräumung von Sicherheiten und Abtretungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 90/05

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs aus Kontokorrent; Anspruch auf Erteilung von

    Auszug aus LG Verden, 12.10.2009 - 6 T 151/09
    Damit würde die Pfändung der Ansprüche aus dem Girokonto auf eine unzulässige, von der Zivilprozessordnung nicht vorgesehene Ausforschungspfändung hinauslaufen (vgl. BGH, Entscheidung vom 8. November 2005, XI ZR 90/05 [Juris]).
  • LG Stuttgart, 28.09.2007 - 10 T 302/07

    Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe von Kontoauszügen im Rahmen der Pfändung

    Auszug aus LG Verden, 12.10.2009 - 6 T 151/09
    Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO dient den Interessen des Gläubigers, die zur Durchsetzung der Forderungen notwendigen Informationen zu erhalten (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 2007, 10 T 302/07 [Juris] m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05

    Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und

    Auszug aus LG Verden, 12.10.2009 - 6 T 151/09
    Die gemäß § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Urkunden sind auf Antrag des Gläubigers in der Regel bereits in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen (vgl. BGB, Beschluss vom 28. Juni 2006, VII ZB 142/05 [Juris]).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    Vertreten werden auch vermittelnde Ansichten, die eine Herausgabepflicht unter Einschränkungen annehmen (AG Wuppertal, DGVZ 2006, 93, 95 - herauszugeben sind nur Auszüge über den positiven Saldo; ebenso Schuschke/Walker/Schuschke, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 836 Rn. 12; PG/Ahrens, ZPO, 3. Aufl., § 836 Rn. 29; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 623b; LG Verden, Rpfleger 2010, 95, 96 - Herausgabepflicht mit der Möglichkeit zur Schwärzung einzelner Buchungen; ebenso AG Dresden, JurBüro 2009, 610; Kohte/Busch, VuR 2006, 66, 67 - Herausgabe des Kontoauszugs, aus dem sich der Quartalssaldo ergibt; LG Konstanz, ZVI 2011, 257 - Herausgabeanordnung erst nach Vorlage von Drittschuldnerauskünften).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 54/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Uneingeschränkter Anspruch auf Herausgabe der

    Vertreten werden auch vermittelnde Ansichten, die eine Herausgabepflicht unter Einschränkungen annehmen (AG Wuppertal, DGVZ 2006, 93, 95 - herauszugeben sind nur Auszüge über den positiven Saldo; ebenso Schuschke/Walker/Schuschke, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 836 Rn. 12; PG/Ahrens, ZPO, 3. Aufl., § 836 Rn. 29; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 623b; LG Verden, Rpfleger 2010, 95, 96 - Herausgabepflicht mit der Möglichkeit zur Schwärzung einzelner Buchungen; ebenso AG Dresden, JurBüro 2009, 610; Kohte/Busch, VuR 2006, 66, 67 - Herausgabe des Kontoauszugs, aus dem sich der Quartalssaldo ergibt; LG Konstanz, ZVI 2011, 257 - Herausgabeanordnung erst nach Vorlage von Drittschuldnerauskünften).
  • LG Duisburg, 31.01.2012 - 7 T 7/12

    Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe von Kontoauszügen an den Gläubiger

    Soweit es dem Gläubiger deshalb darum geht, Informationen über Zahlungsströme auf dem Schuldnerkonto zu erhalten, um damit eventuell weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, ist er auf das eidesstattliche Versicherungsverfahren zu verweisen (vgl. LG Stuttgart, Rpfleger 2008, 211; LG Verden, Rpfleger 2010, 95; LG Dresden, JurBüro 2010, 663).
  • LG Konstanz, 04.01.2011 - 12 T 272/10

    Kontenpfändung - Herausgabe von Kontoauszügen im Rahmen der Pfändung eines

    Ohne dass die Gläubigerin konkrete Umstände darlegt, die die Erforderlichkeit der Vorlage der Kontoauszüge begründen könnte, hält das Beschwerdegericht auch keine eingeschränkte Vorlagepflicht, wie sie zum Beispiel vom Landgericht Verden angenommen wird, für erforderlich (vgl. hierzu die Entscheidung vom 12.10.2009, 6 T 151/09 zitiert nach Juris).
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