Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.1973 - 17 W 32/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1966
OLG Köln, 09.11.1973 - 17 W 32/73 (https://dejure.org/1973,1966)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.1973 - 17 W 32/73 (https://dejure.org/1973,1966)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 1973 - 17 W 32/73 (https://dejure.org/1973,1966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 6
    Streitwert: Drittschuldnerklage - Anwendungsbereich des § 6 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1974, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LG Traunstein, 03.03.2005 - 4 T 117/05

    Pfändung von Gehaltsansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung; Festsetzung von

    Der wohl überwiegende Teil der Rechtsprechung und das übereinstimmende Schrifttum ist jedoch der Auffassung, dass auch die durch einen Drittschuldnerprozess ausgelösten Kosten grundsätzlich als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden können (OLG Karlsruhe MDR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 02.08.1993 - 13 W 12/93] ; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1014; KG MDR 1989, 745; OLG Köln RPfleger 1974, 164; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 788 Rn. 13; Mü-Ko/Karsten Schmidt, ZPO, 2. Aufl., § 788 Rn. 13; Baumbach /Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 788 Rn. 22).

    Soweit es sich bei dem Drittschuldnerprozess um ein arbeitsgerichtliches Verfahren handelt, steht der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit von Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Prozess nach § 788 Abs. 1 ZPO auch § 12 a ArbGG nicht entgegen (OLG Koblenz RPfleger 1987, 385; OLG Köln RPfleger 1974, 164; OLG Düsseldorf MDR 1990, 730 [OLG Düsseldorf 08.05.1990 - 10 W 41/90] ;KG MDR 1989, 745).

  • LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

    Den sozialen Schutzzweck berücksichtigen in Ausgangspunkt zwar auch die Rechtsauffassungen, die den Wert des Antrags auf wiederkehrende Leistungen im Arbeitsverhältnis auf die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin anfallenden Leistungen (OLG Köln, RPfleger 1974, 164; Drischler/Oestreich/Heun/Haupt, aaO., VIII "Streitwert" Stichwort "Arbeitnehmer"; Schneider Streitwert, 7. Aufl. 1986, Stichwort "wiederkehrende Leistungen" Nr. 19) oder bis zur durchschnittlichen Verfahrensdauer des Prozesses (Vossen, DB 1986, 326, 327) begrenzt.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.1990 - 10 W 41/90

    Erstattungsanspruch der Gläubigerin gegen den Schuldner auf Erstattung der Kosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 03.03.1998 - 25 WF 35/98
    Im übrigen läßt sich feststellen, daß die wohl herrschende Meinung im Grundsatz die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Drittschuldnerprozesses gegenüber dem Vollstreckungsschuldner bjaht (vgl. OLG Köln Rpfl 1974, 164; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 403; OLG Koblenz Rpfl 1987, 385; KG MDR 1989, 745 unter Aufgabe seiner früheren, gegenteiligen Rechtsprechung; OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 1014; OLG Karlsruhe JurBüro 1994, 614; LG Mannheim MDR 1989, 746; LG Oldenburg Rpfl 1991, 218; LG Rottweil Rpfl 1990, 265).
  • LG Leipzig, 02.09.2003 - 12 T 4796/03

    Anforderungen an die Festsetzung der notwendigen Kosten einer

    Zu diesen Kosten, die der Gläubiger aufgewandt hat, um die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchzuführen, gehören grundsätzlich auch die Kosten, die dem Gläubiger durch einen Rechtsstreit mit dem Drittschuldner entstehen (RPfleger 1977, 178; OLG Stuttgart, JurBüro 1986, 1735, 1736; OLG Köln, RPfleger 1974, 164, 165).
  • LG Leipzig, 21.01.2003 - 12 T 8009/02

    Erstattungsfähigkeit der einem Gläubiger im Rechtsstreit mit dem Drittschuldner

    Zu diesen Kosten, die der Gläubiger aufgewandt hat, um die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchzuführen, gehören grundsätzlich auch die Kosten, die dem Gläubiger durch einen Rechtsstreit mit dem Drittschuldner entstehen (RPfleger 1977, 178; OLG Stuttgart, JurBüro 1986, 1735, 1736, OLG Köln, RPfleger 1974, 164, 165).
  • OLG Koblenz, 01.03.1989 - 14 W 169/89
    Die Kosteninstanzen können bei Anmeldung eines Erstattungsbetrags Rechnungsposten auswechseln (i. A. an OLG Hamm Rpfleger 74, 164; OLG Frankfurt/M. JurBüro 79, 389).
  • OLG Koblenz, 09.04.1987 - 11 WF 411/87

    Festsetzung der Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses als Kosten der

    Soweit die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der Durchführung des Arbeitsgerichtsverfahrens erforderlich war, steht § 12a ArbGG der Festsetzung der in dem Arbeitsgerichtsverfahren entstandenen Gebühren dieses Rechtsanwalts gegen den Schuldner gemäß § 788 ZPO nicht entgegen (so auch OLG Köln Rpfleger 1974, 164 f; LG Aachen Rpfleger 1982, 309 f; LG Bochum Rpfleger 1984, 286; Baumbach/Hartmann, ZPO 45. Aufl. § 788 Anm. 5; Stöber in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 788 Anm. III; Hansens, JurBüro 1983, 2 ff mw Zitaten; a.A. KG Rpfleger 1977, 178 f).
  • OLG Naumburg, 20.07.1995 - 7 U 122/94

    Streitwertfestsetzung bei einem Rechtsstreit um die Kündigung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht