Weitere Entscheidung unten: KG, 26.08.1983

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 04.07.1983 - 5 T 499/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10910
LG Darmstadt, 04.07.1983 - 5 T 499/83 (https://dejure.org/1983,10910)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04.07.1983 - 5 T 499/83 (https://dejure.org/1983,10910)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 04. Juli 1983 - 5 T 499/83 (https://dejure.org/1983,10910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,10910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 445
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 26.08.1983 - 1 AR 43/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5879
KG, 26.08.1983 - 1 AR 43/83 (https://dejure.org/1983,5879)
KG, Entscheidung vom 26.08.1983 - 1 AR 43/83 (https://dejure.org/1983,5879)
KG, Entscheidung vom 26. August 1983 - 1 AR 43/83 (https://dejure.org/1983,5879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90

    Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in

    Die Regelung der zweiten Alternative ist aber eine Sondervorschrift, die mit ihrem klaren Wortlaut keinen Zweifel daran zuläßt, daß bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe die Vergütung ausschließlich von dem Amtsgericht festgesetzt wird, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 m.w.Nachw.; OLG Oldenburg NdsRpfl.1989, 12; Riedel/Sußbauer BRAGO 6.Aufl. § 133 Rn.5; ebenso, aber mit anderer Begründung - bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe bestehe das Bedürfnis der Hilfe immer am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts - KG Rpfleger 1983, 445; 1985, 199; OLG Celle Rpfleger 1984, 241; SchlHOLG SchlHAnz.1990, 141; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 1990, 126 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht