Rechtsprechung
LG Darmstadt, 04.07.1983 - 5 T 499/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 445
Rechtsprechung
KG, 26.08.1983 - 1 AR 43/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 445
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90
Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in …
Die Regelung der zweiten Alternative ist aber eine Sondervorschrift, die mit ihrem klaren Wortlaut keinen Zweifel daran zuläßt, daß bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe die Vergütung ausschließlich von dem Amtsgericht festgesetzt wird, in dessen Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat (OLG Zweibrücken Rpfleger 1990, 126 m.w.Nachw.; OLG Oldenburg NdsRpfl.1989, 12; Riedel/Sußbauer BRAGO 6.Aufl. § 133 Rn.5; ebenso, aber mit anderer Begründung - bei nachträglicher Gewährung von Beratungshilfe bestehe das Bedürfnis der Hilfe immer am Sitz der Kanzlei des Rechtsanwalts - KG Rpfleger 1983, 445; 1985, 199; OLG Celle Rpfleger 1984, 241; SchlHOLG SchlHAnz.1990, 141; vgl. auch OLG Oldenburg Rpfleger 1990, 126 ).