Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.09.1984

Rechtsprechung
   BayObLG, 10.08.1984 - BReg. 2 Z 54/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1491
BayObLG, 10.08.1984 - BReg. 2 Z 54/84 (https://dejure.org/1984,1491)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1984 - BReg. 2 Z 54/84 (https://dejure.org/1984,1491)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1984 - BReg. 2 Z 54/84 (https://dejure.org/1984,1491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1812; GBO § 27 Satz 1
    Erforderlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Löschungszustimmung durch den Vormund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1812 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung; Grundschuld; Grundstück; Mündel; Kind; Vormundschaftsgericht; Zustimmung; Genehmigung

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 56
  • DNotZ 1985, 161 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 24
  • BayObLGZ 1984, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10

    Genehmigung der Zustimmung zur Löschung einer Hypothek durch den Betreuer durch

    Mit Blick auf den Schutz des Betreuten bedarf der Betreuer deshalb jedenfals dann, wenn es - wie hier - um die Verfügung über ein nicht rangletztes Recht geht, der vorgeschriebenen Genehmigung (Senat Rpfleger 1976, 309 m.w.N.; vgl. insbesondere auch BayObLGZ 1984, 218 = DNotZ 1985, 161, das dieselbe Auffassung weitergehend auch für rangletzte Grundpfandrechte vertritt; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3711, 3723).
  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    (d) Die Wertung des Gesetzgebers (vgl. §§ 1183, 1192 Abs. 1 BGB, § 27 GBO), dass die Aufhebung einer Fremdgrundschuld die Rechtsstellung des Eigentümers gefährdet, nämlich die Möglichkeit, unter Umständen sogar die ihm nicht mehr entziehbare dingliche Anwartschaft, das Grundpfandrecht als Eigentümergrundschuld zu erwerben (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. August 1984 - BReg 2 Z 54/84, juris Rn. 14), würde indessen nicht unterlaufen, ermöglichte man dem Miteigentümer die Löschung der Grundschuld auf seinem Miteigentumsanteil ohne Zustimmung der weiteren Miteigentümerin.
  • OLG München, 17.06.2011 - 34 Wx 179/11

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zur

    b) Der Verfügung über eine Eigentümergrundschuld steht die Verfügung über eine Fremdgrundschuld insoweit gleich (vgl. BayObLGZ 1984, 218/222).

    Bezweckt wird damit, den Eigentümer in seiner Rechtsstellung zu schützen, ihm die Möglichkeit des Erwerbs einer Eigentümergrundschuld (oder dieser selbst) unbeeinträchtigt zu erhalten (vgl. BayObLGZ 1984, 218/222).

  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

    Hierfür genügt es zwar, dass die abweichende Beurteilung der Rechtsfrage für das Ergebnis der Entscheidung von Einfluss war (Senat, Beschl. v. 8. März 2007, V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569; BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2007, II ZB 13/07, WM 2008, 514, 515 - jew. m.w.N.); die Vorlage ist jedoch nicht statthaft, wenn die damalige Entscheidung auch dann nicht anders ausgefallen wäre, wenn das damalige Gericht die Rechtsfrage ebenso beurteilt hätte wie das vorlegende Gericht, das nunmehr über diese Frage zu befinden hat (BayObLGZ 1984, 218, 224).
  • OLG Hamm, 27.02.2001 - 15 W 17/01

    Sondereigentum an Garage - Zugang zu unbebauter Grundstücksfläche

    Hinsichtlich des von dem Notar gestellten Antrags auf Löschung der in Blatt 11277 eingetragenen Grundpfandrechte Abt. III Nr. 2 und 3 vermag der Senat indessen den vorliegenden Eintragungsunterlagen weder einen Löschungsantrag eines Antragsberechtigten (§ 13 GBO) noch die nach § 27 Abs. 1 S. 1 GBO erforderliche Eigentümerzustimmung der Beteiligten zu 2) zu entnehmen; eine entsprechende Erklärung der Betreuerin bedarf nach der Rechtsprechung des BayObLG (BayObLGZ 1984, 218 = …
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 33/98

    Zessionar einer Sicherungshypothek als Berechtigter im Sinne des Grundbuchrechts

    Da die nach § 27 Satz 1 GBO erforderliche Zustimmung der Beteiligten zu 1 im Antrag enthalten ist und damit in notariell beglaubigter Form (§ 29 Abs. 1 Satz 1, § 30 GBO) vorliegt (vgl. BayObLGZ 1984, 218/220 f.), steht der Löschung der Sicherungshypothek nichts im Wege.
  • OLG Köln, 27.08.1984 - 2 Wx 23/84

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    5. Fernilienrecht/Grundbuchrecht - Vormundschaftsge richtliche Genehmigungder Löschung einer am Grundstück des ündels lastenden, I rangigen Grundschuld (BayObLG, Beschluß vom 10.8. 1984 - BReg. 2 Z 54/84- mitgeteilt von Vors. Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) BGB § 1812 GBO § 27 Satz 1 Der Vormund bedarf gemäß § 1812 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB der Genehmigung des Vomundschaftsgerichts, wenn er der Löschung einer aen Grundstück des Mündels lastenden Grundschuld zustimmt.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,926
BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - VII ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert - Anträge eines Wohnungseigentümers oder des Verwalters in Wohnungseigentumssachen - Entscheidung des Amtsgerichts im Verfahren der ...

  • rechtsportal.de

    FGG § 27; FGG § 28; FGG § 29; WEG § 45 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 913
  • MDR 1985, 398
  • WM 1984, 1583
  • Rpfleger 1985, 24
  • BauR 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 76/51

    Hausratsverordnung. Beschwerde

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Nach diesen Vorschriften ist die weitere Beschwerde nicht von besonderen Voraussetzungen abhängig; insbesondere wird nicht eine bestimmte Beschwerdesumme gefordert (vgl. BGHZ 5, 39, 46) [BGH 04.02.1952 - IV ZB 76/51].

    In den weitaus häufigeren Fällen, in denen schon der Wert der Beschwerde unter 200,- DM bleibt, führt die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde lediglich dazu, daß dieses Rechtsmittel ohne weiteres als unbegründet zurückzuweisen statt als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 5, 39, 45) [BGH 04.02.1952 - IV ZB 76/51].

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (vgl. BGHZ 87, 138, 140 [BGH 24.03.1983 - VII ZB 28/82] m.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 21/82

    Aufnahme eines Kredits wegen Zahlungsverzugs bei einer Versicherung - Abstrakte

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
    Der vom Bundesgerichtshof in NJW 1984, 371 Nr. 14 entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden schon deshalb nicht vergleichbar, weil es hier um zweckgebundene Lasten- und Kostenbeiträge geht.
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1988, 54, 59) auf Schwierigkeiten hinweist, die sich aus den Anforderungen des - früher für Wohnungseigentumssachen zuständigen - VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (ZMR 1985, 103 = NJW 1985, 913, 914) an den Nachweis eines Verzugsschadens der Gemeinschaft bei Beitragsrückständen ergeben könnten, ist das allein eine Frage der Anwendung des § 286 BGB.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87

    Zahlung von Wohngeld; Unterschlagung von Geldern einer

    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners, bezüglich derer der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht von Bedeutung ist (BGH NJW 1985, 913), ist gemäß § 45 WEG, §§ 27, 29 FGG zulässig.
  • OLG Oldenburg, 03.02.1999 - 5 W 227/98

    Ermittlung eines Beschwerdewertes in einem Verfahren nach dem Wohneigentumsgesetz

    Mit dieser Gesetzesänderung ist die zur der früher in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage ergangene Entscheidung des BGH, wonach die weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen nicht von der Beschwerdesumme des § 45 I WEG abhängig ist (BGH NJW 1985, 913 m.w.N.), überholt.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1989 - 5 W 31/88

    Antragsberechtigung eines Wohnungseigentümers; Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse

    Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin, bezüglich derer der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht von Bedeutung ist (BGH NJW 1985, 913), ist gemäß § 45 WEG, §§ 27, 29 FGG zulässig.
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