Rechtsprechung
LG Göttingen, 25.07.1990 - 5 T 27/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1990, 460
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03
BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …
bb) Es entspricht der wohl überwiegenden Meinung, dass der zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen bestellte Rechtsanwalt für die gerichtliche Vertretung des Betroffenen Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, so dass er die entsprechenden Gebühren gemäß § 123 BRAGO erhält (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1835 BGB Rn. 51; OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 491; LG Göttingen Rpfleger 1990, 460; LG Zweibrücken Rpfleger 2002, 444; Zimmermann FamRZ 2002, 1373/1374). - LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04
Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts
Zwar ist für mittellose Mandanten grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu beantragen, so dass der Ergänzungspfleger nur die Gebühren gemäß § 123 BRAGO erhält (…vgl. Damrau/Zimmmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1835 Rdn. 51; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 491; LG Göttingen, Rpfleger 1990, 460; LG Zweibrücken, Rpfleger 2002, 444).