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   OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91   

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OLG Köln, 21.10.1991 - 17 W 342/91 (https://dejure.org/1991,4876)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1991 - 17 W 342/91 (https://dejure.org/1991,4876)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 17 W 342/91 (https://dejure.org/1991,4876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 222
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Liegt ein solcher Ausnahmetatbestand nicht vor, sind die gleichwohl vom Kostengläubiger zur Kostenfestsetzung angemeldeten Verkehrsanwaltskosten lediglich bis zur Höhe der Kosten einer oder evtl. mehrerer notwendig gewordener fiktiver Informationsreisen der Partei sowie etwaige sonstige ersparte Auslagen (Porto, Telefon usw.) erstattungsfähig, gegebenenfalls kann ein fiktiver Aufwand für eine prozeßbezogene Beratung (§ 20 BRAGO) auf Seiten des Klägers (nicht des Beklagten) hinzukommen (vgl. Senat, Beschl. v. 21.10.1991 - 17 W 342/91, JurBüro 1992, 104 = OLGR 1992, 48 [L]).
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat, braucht die klagende Partei nach herrschender Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, weder den Gerichtsstand zu wählen, in dem geringere Kosten entstehen (OLG Köln Rpfleger 1992, 222; OLG München JB 1994, 477; Stein/Jonas / Roth, ZPO, 22. Auflage, § 35 Rn. 5), noch auf die Belange des Beklagten Rücksicht zu nehmen (OLG Hamm OLGZ 87, 336 = NJW 1987, 138).
  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Für das Erstattungsrecht schließt die ganz herrschende Meinung (OLG München JurBüro 1994, 477; OLG Hamburg MDR 1999, 638; KG MDR 2008, 653; Senat, Beschluss vom 21.10.1991 - 17 W 342/91 - = Rpfleger 1992, 222; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 239; a.A.: Zöller/Herget, § 91 Rdn. 13 "Wahlgerichtsstand") hieraus, dass die Reisekosten des auswärtigen Anwaltes nicht alleine deshalb zu kürzen sind, weil der Kläger auch am Sitz des Rechtsanwaltes hätte klagen können.
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10

    Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand

    Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass ein Kläger allein deswegen, dass er von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit des Wahlgerichtsstandes, §§ 32, 35 ZPO Gebrauch macht, kostenerstattungsrechtlich keine Nachteile befürchten muss (OLG Hamm, NJW 1987, 139; OLG Köln Rpfleger 1992, 222; OLG München JB 1994, 477; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 5; a. A. Zöller/Herget, § 91 Rdn. 13 "Wahlgerichtsstand").
  • OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines

    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Köln, 11.03.2008 - 17 W 50/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher

    Er muss nicht den Gerichtsstand wählen, in dem geringere Kosten entstehen (OLG Köln Rpfleger 1992, 222; OLG München JB 1994, 477; OLG Hamburg MDR 1999, 638 ; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdn. 5; Zöller/Vollkommer, § 35 Rdn. 3; a. A. Zöller/Herget, § 91 "Wahl des Gerichtsstandes").
  • OLG Hamburg, 12.01.1999 - 8 W 3/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Korrespondenzanwaltskosten

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. z. B. OLG München, JurBüro 1994, 477; OLG Köln, Rpfl. 1992, 222; OLG Frankfurt, JurBüro 1985, 1884; Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdnr. 4; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 35 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 29.09.1997 - 17 W 316/97

    Verkehrsanwaltskosten; Kostenerstattung; Partei; Ausländische; Norwendigkeit;

    Als notwendig im Sinne der genannten Bestimmung kann die Inanspruchnahme eines Verkehrsanwalts nur angesehen werden, wenn im Einzelfall der unmittelbare Informationsverkehr der Partei mit ihrem auswärtigen Prozeßbevollmächtigten nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht ausreichend gewesen wäre, oder wenn die Partei bei Beauftragung des Verkehrsanwalts davon auszugehen hatte, daß dessen Vergütung nicht wesentlich höher sein werde als der alternative Kostenaufwand im Falle unmittelbarer Informationserteilung (vgl. hierzu die in JurBüro 1976, 925, JurBüro 1981, 1025, JurBüro 1992, 104 veröffentlichten Senatsbeschlüsse).
  • OLG Dresden, 14.05.1997 - 15 W 554/97

    Erstattungsfähigkeit von Kosten des Verkehrsanwalts

    Weder die bekannt gewordenen Umstände aus der Sphäre der Beklagten noch Art oder Umfang des Prozeßstoffs lassen die Einholung anwaltlichen Rats zusätzlich zur Beauftragung der Prozeßbevollmächtigten als erforderlich erscheinen; es ist nicht erkennbar, dass die Beklagte ohne die ihr von ihrem Verkehrsanwalt erteilte Beratung nicht gewußt hätte, wie sie sich verhalten mußte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf JurBüro 1973, 1175 = Rpfleger 1973, 442; MDR 1983, 760; OLG Stuttgart JurBüro 1983, 768; OLG Koblenz JurBüro 1983, 1716; OLG Bamberg JurBüro 1989, 1283; OLG Köln JurBüro 1992, 104; SchlHOLG JurBüro 1990, 363).
  • OLG Köln, 26.06.1995 - 17 W 174/95
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat die Zuziehung eines Verkehrsanwalts zur Vermittlung des Verkehrs zwischen der Partei und ihrem Prozeßbevollmächtigten ausnahmsweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung gemäß § 91 ZPO für notwendig erachtet (vgl. beispielsweise die in JurBüro 1981, 1025 und JurBüro 1992, 104 veröffentlichten Entscheidungen des Senats), sind nicht erfüllt.
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