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Rechtsprechung
   OLG München, 19.02.1993 - 11 W 2767/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3226
OLG München, 19.02.1993 - 11 W 2767/92 (https://dejure.org/1993,3226)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.1993 - 11 W 2767/92 (https://dejure.org/1993,3226)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 11 W 2767/92 (https://dejure.org/1993,3226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 ff § 494a
    Erstattung der Kosten des Beweissicherungsverfahrens bei Teilidentität im Hauptprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten im Beweissicherungsverfahren ; Teilidentität im Hauptprozeß ; Erstattung der Kosten ; Selbständiges Beweisverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1131
  • Rpfleger 1993, 462
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 25/06

    Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Mängelbeseitigungsaufwandes

    Denn es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen, in denen die Parteien und die Streitgegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens nur teilweise identisch sind, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in Hauptsacheverfahren nur anteilig zu berücksichtigen sind (Werner/Pastor, aaO, Rz. 124 m. w. Nw.; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 91, Rz. 13 Stichwort " selbständiges Beweisverfahren" m. w. Nw.; OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Hamm, OLGR 2003, 59 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; OLG München; MDR 1993, 1131; OLG Koblenz; NJW-RR 2004, 1006 f; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361).
  • OLG München, 29.02.2000 - 11 W 957/00

    Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

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  • OLG München, 16.08.1999 - 11 W 2144/99

    Berücksichtigung von Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auf der Grundlage der Kostenentscheidung des Hauptsacheprozesses nur insoweit zu berücksichtigen, als die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und des Hauptsacheverfahrens identisch sind (vgl. Senat, Rpfl. 1989, 302; JurBüro 1993, 543 = MDR 1993, 1131 = Rpfl. 1993, 462).
  • OLG München, 09.07.1998 - 11 W 1411/98

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7649
OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 (https://dejure.org/1993,7649)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.05.1991 - 25 WF 106/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.05.1993 - 17 W 322/92
    »Im Verfahren nach § 19 BRAGO können die vom Rechtsanwalt für die Partei vorgeschossenen Gerichtskosten nicht gegen den Mandanten festgesetzt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung - gegen OLG Köln, Familiensenat, Beschluß vom 23.05.1991 - 25 WF 106/91 -, JurBüro 1991, 1063).«.
  • OLG Köln, 09.10.2002 - 17 W 236/02

    Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen den Mandanten

    1992, 462 veröffentlichen Beschluss vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 - Bezug genommen, in welchem der Senat seinen Rechtsstandpunkt erneut eingehend begründet und sich mit der u. a. vom Landgericht Köln in ständiger Rechtsprechung vertretenden Gegenmeinung (vgl. nur Anwaltsblatt 1997, 46), auf die sich die Beschwerde stützt, im einzelnen auseinandergesetzt hat.
  • OLG Köln, 15.07.1998 - 17 W 248/98

    Gerichtskosten; Gerichtskostenvorschuß; Kostenfestsetzung

    Wegen der hierfür maßgeblichen Erwägungen wird auf den in Rechtspfleger 1993, 462 veröffentlichten Beschluß vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 - Bezug genommen, in welchem der Senat seinen Rechtsstandpunkt erneut eingehend begründet und sich mit der unter anderem von der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln in ihrem Beschluß vom 18. Januar 1996 - 19 T 12/96 - vertretenen Gegenmeinung, auf die sich die Beschwerde stützt, im einzelnen auseinandergesetzt hat.
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 17 W 488/96

    Einbeziehung von Gerichtskosten eines Mahnverfahrens in die Festsetzung

    Der Senat hat von jeher die Auffassung vertreten und hält auch nach erneuter Prüfung daran fest, daß die Gerichtskosten, die der Rechtsanwalt für seine Partei verauslagt hat, einer Festsetzung im Verfahren nach § 19 BRAGO unzugänglich sind, weil sie nicht zur "gesetzlichen Vergütung" des Anwalts gehören (z. B. Beschluß vom 24. Mai 1993 - 17 W 322/92 -, Rechtspfleger 1993, 462; ebenso aus neuerer Zeit z. B. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 763; OLG Karlsruhe, Rechtspfleger 1996, 83; OLG Koblenz MDR 1995, 104; OLG Karlsruhe, Rechtspfleger 1994, 341; KG MDR 1993, 483; OLG Frankfurt (4. Zivilsenat), JurBüro 1989, 1545; Gerold/Schmidt-von Eicken, BRAGO, 13. Auflage § 19 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen; Hartmann, Kostengesetze, 27. Auflage, § 19 BRAGO Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 09.03.1993 - 1 W 645/93   

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https://dejure.org/1993,16730
KG, 09.03.1993 - 1 W 645/93 (https://dejure.org/1993,16730)
KG, Entscheidung vom 09.03.1993 - 1 W 645/93 (https://dejure.org/1993,16730)
KG, Entscheidung vom 09. März 1993 - 1 W 645/93 (https://dejure.org/1993,16730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 462
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04

    Kosten des durch Berufungsentscheidung gegenstandslos gewordenen

    Der erkennende Senat hat die Parteien mit Verfügung vom 29. Dezember 2005 darauf hingewiesen, dass der einstmals zu Gunsten der Beklagten erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss ohne weiteres wirkungslos geworden ist, da er infolge seiner Akzessorität zur (weggefallenen) Kostengrundentscheidung nicht mehr existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328).

    Fällt jedoch die Kostengrundentscheidung weg, das heißt der diesbezügliche Ausspruch wird aufgehoben oder abgeändert, so wird das durchgeführte Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der dort schon ergangenen Entscheidung ohne weiteres wirkungslos, ebenso das hiergegen eingelegte Rechtsmittel, da der Kostenfestsetzungsbeschluss ohne die ihm zugrundeliegende Kostengrundentscheidung nicht existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Hamm JB 1989, 1419; MDR 1977, 56; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; Senat, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 17 W 48/90 - Zöller/Herget, § 104 Rdn. 21 "Wegfall des Titels").

  • OLG Köln, 27.10.2009 - 17 W 291/09

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft

    Wird sie - z. B. im Rechtsmittelverfahren - aufgehoben oder abgeändert, wird ein auf ihrer Grundlage erlassener Kostenfestsetzungsbeschluss im Umfang der Aufhebung oder Abänderung ohne weiteres wirkungslos (allg. Meinung, vgl. BGH NJW-RR 2008, 1082; OLG Hamm MDR 1977, 56; JB 1989, 1419; KG Rpfleger 1993, 462; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328; OLG Köln [Senat] OLGR 2006, 170; Zöller/Herget aaO Rdn. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Köln, 22.09.2005 - 17 W 172/05

    Wirkungsloser Kostenfestsetzungsbeschluss bei Wegfall des zugrunde liegenden

    Hierdurch wurde nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung in Literatur der einstmals erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss zu Gunsten der Beklagten ohne weiteres wirkungslos (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Düsseldorf JB 1981, 1097; OLG Frankfurt Rpfleger 1983, 456; OLGR 2005, 328; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Einf § 103-107 Rdnr. 8; Belz MK-ZPO, 2. Aufl., § 104 Rdnr. 129; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 104 Rdnr. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Naumburg, 18.03.2002 - 11 W 115/01

    Zu den Folgen der Verteilung der Kosten eines Rechtsstreits nach Quoten auf die

    Deshalb kann eine Verzinsung nur dann und soweit mit dem Eingang des Festsetzungsgesuchs für die erste Instanz ausgesprochen werden, als sich aus der Kostengrundentscheidung, hier des Landgerichts, zugunsten der Verfügungsbeklagten ein im Berufungsrechtszug bestehen bleibender Erstattungsanspruch ergibt (OLG Frankfurt/M. AnwBl. 1985, 220 f.; OLG München MDR 1986, 503; OLG Hamburg JurBüro 1989, 388, 390; OLG Zweibrücken JurBüro 1995, 427; OLG Bamberg JurBüro 1998, 32; OLG Karlsruhe JurBüro 1997, 426; Rpfleger 1990, 388, 389; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 70; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 70, 71; Zöller/Herget, § 104 Rdn. 6; Thomas/Putzo, § 104 Rdn. 16; a.A. KG Rpfleger 1993, 462; OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 284, 285 - Verzinsung erst mit Eingang des auf die Berufungsentscheidung eingegangenen neuerlichen Kostenfestsetzungsantrages).
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