Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92   

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BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92 (https://dejure.org/1993,1000)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1993 - V ZB 27/92 (https://dejure.org/1993,1000)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1993 - V ZB 27/92 (https://dejure.org/1993,1000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 873 Abs. 1, 874, 1018; GBO §§ 19, 22
    Berichtigung des Grundbuchs bei versehentlicher Falscheintragung

  • Wolters Kluwer

    Grundbuch - Grunddienstbarkeit - Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 873 Abs. 1, § 874, § 1018; GBO § 19, § 22
    Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 297
  • NJW 1993, 3197
  • MDR 1993, 1201
  • MDR 1993, 1202
  • DNotZ 1994, 230
  • WM 1993, 2176
  • Rpfleger 1994, 157
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1987 - 3 Wx 496/86

    Berichtigungsbewilligung; Schreibfehler; Offensichtlicher Fehler;

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 1987 - 3 Wx 496/83 = Rpfleger 1987, 496 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem angeführten Beschluß vom 26. Mai 1987 (Rpfleger 1987, 496) den Standpunkt vertreten, eine versehentlich falsche Bezeichnung des herrschenden Grundstücks im Text der Eintragung dürfe von Amts wegen berichtigt werden, wenn die in Bezug genommene Eintragungsbewilligung in Verbindung mit den jedermann erkennbaren tatsächlichen Verhältnissen zweifelsfrei ergebe, daß die Grunddienstbarkeit zugunsten eines bestimmten anderen Grundstücks verlautbart werden sollte.

    Dies verkennt das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Beschluß vom 26. Mai 1987 (Rpfleger 1987, 496).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Daher rechtfertigt sich die Vorlage, wenngleich die Divergenz letztlich auf eine unterschiedliche Auslegung materiell-rechtlicher Vorschriften (der §§ 873 Abs. 1, 874, 133, 157 BGB) zurückzuführen ist; denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie - wie hier - auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (BGHZ 3, 114, 141 [BGH 12.07.1951 - IV ZB 5/51]; 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, WM 1989, 220 - insoweit in BGHZ 106, 108 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Daher rechtfertigt sich die Vorlage, wenngleich die Divergenz letztlich auf eine unterschiedliche Auslegung materiell-rechtlicher Vorschriften (der §§ 873 Abs. 1, 874, 133, 157 BGB) zurückzuführen ist; denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie - wie hier - auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (BGHZ 3, 114, 141 [BGH 12.07.1951 - IV ZB 5/51]; 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, WM 1989, 220 - insoweit in BGHZ 106, 108 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 86/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Denn nach § 873 Abs. 1 BGB tritt die dingliche Rechtsänderung nur ein, wenn eine wirksame Einigung und eine wirksame Eintragung inhaltlich übereinstimmen (BGH, Urt. v. 28. Februar 1952, IV ZR 86/51, NJW 1952, 622; Staudinger/Ertl, BGB, 12. Aufl., § 873 Rdn. 182).
  • RG, 06.12.1916 - V 268/16

    Veräußerungsverbot; Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Daher muß die Person des Berechtigten aus dem Grundbuch selbst ersichtlich sein (RGZ 89, 152, 159; Erman/Hagen, BGB, 9. Aufl., § 874 Rdn. 2; Staudinger/Ertl, aaO, § 873 Rdn. 164).
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51

    Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Daher rechtfertigt sich die Vorlage, wenngleich die Divergenz letztlich auf eine unterschiedliche Auslegung materiell-rechtlicher Vorschriften (der §§ 873 Abs. 1, 874, 133, 157 BGB) zurückzuführen ist; denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie - wie hier - auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (BGHZ 3, 114, 141 [BGH 12.07.1951 - IV ZB 5/51]; 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, WM 1989, 220 - insoweit in BGHZ 106, 108 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
    Zwar mag die Eintragungsbewilligung zur Auslegung einer bloß ungenauen oder sonstwie unklaren Bezeichnung herangezogen werden können (a.M. BayObLGZ 1984, 239, 243), so daß dann das Grundbuchamt von Amts wegen die Eintragung entsprechend klarzustellen hätte (KGJ 27 A 244, 248).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Denn das Grundbuch betreffende Vorschriften im Sinne von § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht außer acht gelassenen Normen, soweit sie auf bundesrechtlicher Grundlage beruhen (Senat BGHZ 123, 297, 300; 129, 1, 3; 130, 342, 343 ff; Beschl. v. 5. Dezember 1996, V ZB 27/96, NJW 1997, 861, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 134, 182).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Vielmehr müssen die Eintragung und eine nachträgliche Bewilligung einander entsprechen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 28. Februar 1952, IV ZR 86/51, LM Nr. 1 zu § 873 BGB; Senat, BGHZ 123, 297, 301; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 873 Rdn. 51; RGRK-Augustin, aaO, § 873 Rdn. 101; Soergel/Stürner, aaO, § 873 Rdn. 16, 24).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 145/21

    Entstehung einer Grunddienstbarkeit über eine Bepflanzungsbeschränkung

    Dies gilt auch dann, wenn die Grunddienstbarkeit zugunsten einer noch wegzumessenden Teilfläche bestellt worden war (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).

    Einigung und Eintragung müssen inhaltlich übereinstimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).

    Dies gilt auch dann, wenn die Grunddienstbarkeit zugunsten einer noch wegzumessenden Teilfläche bestellt worden war (so bereits Senat, Beschluss vom 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).

    Denn wenn dies in eindeutiger Form geschehen ist, so ist der Berechtigte der Grunddienstbarkeit unzweideutig bezeichnet (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).

  • OLG Köln, 06.08.2013 - 2 Wx 199/13

    Zulässiger Inhalt einer Grunddienstbarkeit

    Schließlich hat auch der Bundesgerichtshof die Eintragung eines "Geh-, Fahr- und Kraftfahrzeugabstellrechts" nicht als zu unbestimmt beanstandet (BGH, Beschl. v. 23 .9.1993 - V ZB 27/92 - NJW 1993, 3197f.).
  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Denn das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind alle bei der Entscheidung über einen gestellten Eintragungsantrag angewendeten oder zu Unrecht nicht angewendeten sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Normen, soweit sie auf bundesgesetzlicher Grundlage beruhen (Senat, BGHZ 123, 297, 300; 129, 1, 3; Beschl. v. 5. Dezember 1996, V ZB 27/96, NJW 1997, 861, insoweit in BGHZ 134, 182 nicht abgedruckt).
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Eine Bezugnahme nach § 874 BGB ist nur hinsichtlich der näheren Bezeichnung des Rechtsinhalts, nicht jedoch zur Bezeichnung des herrschenden Grundstücks zulässig (BGHZ 123, 297/301 mit BayObLGZ 1992, 204 ff; Senat vom 31.7.2014, 34 Wx 359/13, juris Rn. 14; Staudinger/Weber § 1018 Rn. 25 f.).
  • BGH, 29.06.2012 - V ZR 27/11

    Grundbuchverfahren: Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines noch zu

    c) Die Bewilligung bezieht sich auf dieselbe Rechtsänderung wie die Eintragung, stimmt also mit dieser inhaltlich überein (vgl. zu der notwendigen Kongruenz von Einigung und Eintragung gemäß § 873 BGB: Senat, Beschluss 23. September 1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301 sowie Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 873 Rn. 16 mwN).
  • LG München II, 10.10.2018 - 1 O 1310/18

    Rückschnitt von Bewuchs auf dem Grundstück

    Nach gefestigter Rechtsprechung sei bei einem Widerspruch zwischen dem Eintragungsvermerk des Grundbuchs und der Eintragungsbewilligung letztere unbeachtlich, soweit es um die Bezeichnung von herrschendem und dienendem Grundstück gehe (BGH, Urteil vom 23.09.1993, V ZB 27/92 OLG München, Beschluss vom 30.09.2016, 34 Wx 303/16 BayObLG, Beschluss vom 12.12.1986, BReg. 2 Z 125/86).

    BGH, Urteil vom 23.09.1993, V ZB 27/92:.

    Eine unzulässige Bezugnahme ist auch nicht zur Auslegung des Eintragungsvermerks oder zur Bestimmung der Person des Berechtigten verwertbar (BGH ZfIR 1997, 734; BGHZ 123, 297/301).

  • OLG Hamm, 05.12.2013 - 15 W 65/13

    Übertragbarkeit eines als beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragenen

    Die gegenständliche Eintragung nimmt gem. § 874 BGB zulässig zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts Bezug auf die Eintragungsbewilligung vom 24. März 1980 (vgl. hierzu: BGH NJW 1993, 3197 f.).
  • OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05

    Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im

    Denn gerade weil der Berechtigte aus der Eintragung unmittelbar hervorgehen muss, besteht jedenfalls bei unzweideutiger Verlautbarung kein Anlass für den Rechtsverkehr, anhand der Eintragungsbewilligung zu prüfen, ob die Eintragung damit übereinstimmt (vgl. u. a.: BGH, Beschl. v. 23.09.1993, V ZB 27/92, NJW 1993, 3197, 3198).

    Der BGH hat allerdings in seinem zitierten Beschluss vom 23.09.1993 (V ZB 27/92, a.a.O.) die Auffassung erwähnt, dass eine Richtigstellung von Amts wegen in denjenigen Fällen statthaft sei, in denen die Möglichkeit ausgeschlossen sei, dass infolge fehlerhafter Eintragung Rechte kraft guten Glaubens entstanden oder erloschen seien und dass daher gerade die Berichtigung das Grundbuch unrichtig mache; der BGH hat zu dieser Auffassung allerdings nicht abschließend Stellung nehmen müssen (offen gelassen auch vom BayObLG, Beschl. v. 05.06.1997, 2 Z BR 19/97, DNotZ 1998, 295, 297).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2011 - 10 U 63/11

    Bauträgervertrag: Eigentumserwerb eines über die Grenze gebauten

  • OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08

    Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück,

  • OLG Köln, 12.03.2012 - 2 Wx 184/11

    Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07

    Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 W 43/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anspruch auf Löschung einer

  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

  • OLG Frankfurt, 04.12.2003 - 20 W 396/03

    Grundbuchverfahrensrecht: Klarstellender Vermerk bezüglich der

  • BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96

    Auslegung der Eintragungsbewilligung einer Vormerkung

  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97

    Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer

  • OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 303/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines eine Vormerkung betreffenden Eintragungsvermerks

  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 3 W 76/16

    Grundbuchsache: Rechtsfolge einer inhaltlich unzulässigen Eintragung einer nicht

  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 454/12

    Grundbuchsache: Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags;

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines

  • OLG München, 04.10.2006 - 32 Wx 144/06

    Grundbucheintragung bei unvollständiger Bezeichnung des Gegenstands der

  • OLG Köln, 23.03.1998 - 2 Wx 67/97

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb bei widersprüchlichem Grundbuchinhalt

  • OLG Köln, 23.10.1996 - 27 U 33/96

    Grenzen der Auslegung: Erweiterung des Rechts

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

  • OLG München, 07.07.2010 - 34 Wx 61/10

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des

  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 1636/12

    Aktivierung einer Forderung bei Übernahme von Kosten des Gesellschafters durch

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93   

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https://dejure.org/1993,4915
OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93 (https://dejure.org/1993,4915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93 (https://dejure.org/1993,4915)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 3 Ws (OWi) 247/93 (https://dejure.org/1993,4915)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtspfleger; Wahrnehmung übertragener Geschäfte; Justizbeamte; Justizangestellte; Aufnahme von Prozeßerklärungen; Schriftliche Willenserklärung; Revisionsbegründung; Rechtsbeschwerdebegründung; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 123 (Ls.)
  • Rpfleger 1994, 157
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der

    Für die Aufnahme der Antragsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle ist gemäß §§ 345 Abs. 2 StPO, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, 24 Abs. 1 Nr. 1 RPflG der Rechtspfleger zuständig; die Aufnahme der Antragsbegründung durch einen Justizangestellten oder einen Beamten, der Geschäftsstellenaufgaben wahrnimmt, macht die Revisionsbegründung unwirksam (BGH NJW 52, 1386; BayObLG NStZ 93, 193, OLG Düsseldorf VRS 86, 310; OLG Schleswig SchlHA 02, 172; Meyer-Goßner , StPO, 48. Aufl., § 345 Rdn. 19).

    Ohne Antrag, sondern schon von Amts wegen hat das OLG Düsseldorf (VRS 86, 310) in einem gleichgelagerten Fall die Bewilligung von Wiedereinsetzung in vorigen Stand für geboten erachtet.

    Den Betroffenen selbst trifft auch kein (Mit-) Verschulden an der formunwirksamen Anbringung der Begründung bei der Abteilungsgeschäftsstelle (so auch schon BGH NJW 52, 1386; OLG Düsseldorf VRS 86, 310, 311).

    Dabei folgt der Senat dem OLG Düsseldorf (VRS 86, 310, 311) insoweit nicht, als dieses für die Nachholung der Antragsbegründung nur eine Frist von einer Woche - gemeint: in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO - einräumt.

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ss 6/16

    Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Revision in

    Damit ist aber nur die Einlegung der Revision wirksam erfolgt, weil § 341 Abs. 1 StPO auch die Möglichkeit einer schriftlichen Einlegung der Revision vorsieht, der protokollierte Inhalt der hier von einer unzuständigen Beamtin aufgenommenen Prozesserklärung vom Angeklagten eigenhändig unterschrieben wurde und deshalb insoweit eine eigene schriftliche und damit wirksame Willenserklärung des Angeklagten vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.05.1993, 3 Ws (Owi) 247/93, Leitsatz 1; juris; OLG Braunschweig (Senat), Beschluss vom 17.01.2014, 1 Ss 2/14; nicht veröffentlicht).

    Die hier erfolgte Aufnahme der Revisionsbegründung durch einen unzuständigen Beamten hat zur Folge, dass die Formerfordernisse des § 345 Abs. 2 StPO nicht gewahrt sind und diese unwirksam ist (so vor Inkrafttreten des § 24 RPflG: BGH, NJW 1952, 1386; danach und bezogen auf Rechtsbeschwerdebegründungen: OLG Köln, Beschl. v. 29.09.2005, 83 Ss-OWi 37/05, Rdnr. 7, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 11.01.2001, 1 SsOWi 344/00, Orientierungssatz, juris; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; Meyer-Goßner, a.a.O., § 345 Rdnr. 19; Franke, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 17.01.2014, 1 Ss 2/14).

    Auch im Falle einer ausschließlich auf Fehlern der Justiz beruhenden Unzulässigkeit eines Rechtsmittels kann die Wiedereinsetzung von Amts wegen jedoch nicht gewährt werden, solange die hierfür gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 StPO notwendige Nachholung der versäumten Handlung nicht erfolgt ist (BVerfG, NJW 2013, 446 (447); OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.11.2013, 1 Ws 366/13, Rdnr. 10, juris; anderer Ansicht: OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; OLG Köln, Beschl. v. 29.09.2005, 83 Ss-OWi 37/05, Rdnr. 8; juris; Senatsbeschluss vom vom 17.01.2014, 1 Ss 2/14).

  • OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

    Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einem Urkundsbeamten

    Die Antragstellerin hat die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, dem 2. Juni 2005 (Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die Antragstellerin am 19. Mai 2005), eingelegt, wobei die Protokollierung entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24 a Abs. 1 Nr. 1 a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten (Amtsinspektorin i. JD) vorgenommen worden ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf diese Weise vorgenommenen Einlegung der Rechtsbeschwerde BayObLG RPfl 1993, 103; OLG Düsseldorf RPfl 1994, 157).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Danach ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags, ohne dass das Gesetz für den Fall der Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung eine Ausnahme vorsieht, die versäumte Handlung - hier also die Revisionsbegründung - innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses (a.A. OLG Düsseldorf VRS 86, 310: ab Zustellung des Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses) nachzuholen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 3.7.2002 - 3 Ss 84/02, nicht veröffentlicht).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2019 - 4 Ws 12/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Bewährungswiderruf: Versäumung der

    Dies wird insbesondere für Fälle bejaht, in denen die Begründung einer Rechtsbeschwerde bzw. einer Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wird, diese Erklärung aber nicht durch den Rechtspfleger, sondern durch einen Justizangestellten oder mit Geschäftsstellenaufgaben betrauten Beamten erfolgt (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03, juris Rn. 2, 6-11; OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 - 83 Ss-OWi 37/05, juris Rn. 11 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Mai 1993 - 3 Ws (OWi) 247/93, juris (LS)).
  • OLG Koblenz, 03.05.2021 - 4 OLG 32 Ss 57/21

    Wiedereinsetzung bei formunwirksamer Protokollerklärung zur Revisionsbegründung

    In derartigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschl. 2 BvR 854/15 v. 17.02.1996 - juris; OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 220/18 v. 18.06.2018; 1 Ss 118/88 v. 14.03.1988 - juris; OLG Köln aaO.; OLG Dresden aaO.; OLG Düsseldorf, Beschl. 3 Ws 247/93 v. 13.05.1993 - VRS 86, 310; BeckOK-StPO/Wiedner, aaO. Rn. 38).
  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

    Die gegenteilige Ansicht, die Wiedereinsetzung bereits vor Nachholung einer form- und fristgerechten Revisionsbegründung gewährt (etwa OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; OLG Köln, NZV 2006, 47) überzeugt nicht, weil § 45 Abs. 2 Satz 2 und 3 StPO für die Gewährung der Wiedereinsetzung ausnahmslos (und nicht nur "in der Regel") verlangt, dass die versäumte Handlung (rechtzeitig) nachgeholt worden ist ("Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung ... gewährt werden").
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
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