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   BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95   

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BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95 (https://dejure.org/1995,1949)
BayObLG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 3Z BR 211/95 (https://dejure.org/1995,1949)
BayObLG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 3Z BR 211/95 (https://dejure.org/1995,1949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen eines Betroffenen; Zulässigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Konkretisierung der Erforderlichkeit der Betreuerbestellung für jeden einzelnen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung Betreuers und Einwilligungsvorbehalt, freie Willensbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 897
  • Rpfleger 1996, 245
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
    Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1994, 209, 211; vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56 f. mit zustimmender Anmerkung Seitz; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Es hat sich aber nicht damit auseinandergesetzt, ob bzw. inwieweit die freie Willensbestimmung der Betroffenen, d.h. ihre Fähigkeit, in den Aufgabenkreisen der eingerichteten Betreuung eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, infolge ihrer Behinderung bzw. Krankheit nach deren konkretem Ausmaß und Verlauf ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56, 57).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (OLG Hamm FGPrax 1995, 56, 57; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
    Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1994, 209, 211; vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56 f. mit zustimmender Anmerkung Seitz; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (BayObLGZ 1994, 209, 211).

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
    Gegen den Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1994, 209, 211; vgl. OLG Hamm FGPrax 1995, 56 f. mit zustimmender Anmerkung Seitz; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1896 Rn. 7).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1993, 63).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148; 1993, 63).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB), d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1995, 1085).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2004 - 3 W 26/04

    Betreuungsverfahren: Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung eines

    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (Palandt/Diederichsen, BGB, 63 Aufl., Einführung vor § 1896 Rdnr. 11; BayObLGZ 1994, 209, 211 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246 und FamRZ 1998, 454, 455).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Gemäß dieser Regelung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. KG R&P 1996, 86, 87: "überzeugende Anhaltspunkte"; Jürgens § 69f FGG Rn. 3; Knittel BtG § 69f FGG Rn. 3; Zimmermann in Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 69f FGG Rn. 3) darauf hindeuten, daß der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ) und - sofern das Vormundschaftsgericht von Amts wegen tätig wird - insoweit auch seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; KG aaO.).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N., OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96

    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00

    Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung

    Die Entscheidung hängt deshalb von dem konkreten Betreuungsbedarf des Betroffenen in seiner gegenwärtigen Lebenssituation ab (vgl. Senat FGPrax 1995, 56, 57; BayObLG BtPrax 1995, 64, FamRZ 1996, 897; Damrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1896 BGB Rdnr. 6 ff.).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und u. a. des Bayerischen Obersten Landesgerichts setzt die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten stets voraus, dass dieser auf Grund seiner psychischen Krankheit (oder geistigen oder seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. Senat FG-Prax 1995, 56 = Bt-Prax 1995, 70 = FamRZ 1995, 433; BayObLG FamRZ 1996, 897; FamRZ 1995, 510 = FG-Prax 1995, 63; FamRZ 1994, 1551).
  • AG Obernburg, 06.07.2009 - XVII 90/04

    Rechtliche Betreuung: Geeignetheit des Betreuers bei weiter räumlicher Entfernung

    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang, weswegen für jeden einzelnen Aufgabenkreis die Erforderlichkeit festgestellt sein muss (BayObLG FamRZ 1996, 897).
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

  • BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04

    Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als

  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 276/97

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz bei Schweigen trotz

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