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   BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96   

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https://dejure.org/1996,2086
BayObLG, 21.03.1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2Z BR 11/96 (https://dejure.org/1996,2086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 164, 890; GBO §§ 6, 19
    Umfang und Auslegung einer Vollmacht; Prüfung durch das Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bevollmächtigung eines Vertreters zur Abgabe einer Eintragungsbewilligung und eines Eintragungsantrags zu einer Bestandteilszuschreibung eines Grundstücks; Auslegung von Grundbucherklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 6 § 19; BGB § 133 § 164 § 890 Abs. 2
    Prüfung des Umfangs einer Vollmacht durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 470
  • Rpfleger 1996, 332
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG München, 04.08.2016 - 34 Wx 110/16

    Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz

    Es gelten die allgemeinen Grundsätze für die Auslegung von Grundbucherklärungen (Demharter a. a. O.; ferner § 19 Rn. 28 und 75; aus der Rechtspr. BayObLG Rpfleger 1996, 332).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16

    Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Dabei ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bei einer Zwischenverfügung grundsätzlich nur das darin angenommene Eintragungshindernis, nicht der Eintragungsantrag selbst; das Rechtsmittelgericht hat nur dieses Eintragungshindernis zu überprüfen (vgl. BayObLG RPfleger 1996, 332, zitiert nach juris; Demharter, a.a.O., § 77 Rz. 12).
  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist, wenn sich der größere nicht nachweisen lässt (BayObLG Rpfleger 1996, 332; Demharter § 19 Rn. 75).
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