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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97 - 98/95, 4 Ws 97/95, 4 Ws 98/95   

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OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97 - 98/95, 4 Ws 97/95, 4 Ws 98/95 (https://dejure.org/1995,3588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.1995 - 4 Ws 97 - 98/95, 4 Ws 97/95, 4 Ws 98/95 (https://dejure.org/1995,3588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97 - 98/95, 4 Ws 97/95, 4 Ws 98/95 (https://dejure.org/1995,3588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 67 Abs. 1 u. 4, § 51 Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 1996, 47
  • StV 1997, 479 (Ls.)
  • Rpfleger 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Was die Frage der Anrechnungsreihenfolge nach §§ 67 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 1 StGB betrifft, so mögen zwar gute Gründe dafür sprechen, eine andere als die im hiesigen Fall von den Strafvollstreckungsgerichten vertretene Lösung zu wählen (vgl. LG Stade, Recht und Psychiatrie 1995, 95 m. Anm. Volckart >ebd. S. 63 ff.<; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 82; LG Wuppertal, StV 1996, 329, aber auch PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1996, 357).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 Ws 50/06

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Anrechnung von Untersuchungs- und

    Deshalb ist auch von Verfassung wegen nicht beanstandet worden, dass Vollstreckungsbehörde und Gericht Untersuchungshaft vorrangig vor der Unterbringung anrechnen (BVerfG in NStZ 1998, 77), wenngleich "gute Gründe dafür sprechen mögen, eine andere als die im hiesigen Fall vertretene Lösung zu wählen" (BVerfG a.a.O. unter Hinweis auf u.a. den Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47 = Rpfleger 96, 82 ).

    Dann bleibt es aber auch bei der zuvor dargestellten Anrechnungsreihenfolge zugunsten des Verurteilten (Senatsbeschluss vom 10. Juli 1995 - 4 Ws 97-98/95 in StV 1996, 47; PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2001, 54; LG Wuppertal StV 96, 329).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Streitig ist, ob diese Anrechnung auf die ersten zwei Drittel der Strafe erfolgt mit der Wirkung, dass der anrechnungsfähige Zeitrahmen für die Maßregel verkürzt wird (vgl. OLGe Düsseldorf, Hamm und Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478, OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7 [nur LS]) oder ob die Anrechnung im letzten Drittel erfolgt, was regelmäßig zu einer erhöhten Anrechnungsfähigkeit der Maßregel auf der einen Seite, zu einer Reduzierung des Restdrittels auf der anderen Seite führen wird (OLG Düsseldorf StV 1996, 47; LG Wuppertal StV 1996, 329 [330]; OLG Zweibrücken NStZ 2001, 54 [55] -- das diese Rechtsmeinung als herrschende bezeichnet --).

    Wenn die Gegenmeinung auf den Wortlaut des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB -- Anrechnung "auf zeitige Freiheitsstrafe" -- verweist und ein Analogieverbot zu Ungunsten des Täters ins Feld führt (vgl. Volckart, Anmerkung zu OLG Düsseldorf und OLG Zweibrücken in StV 97, 479; Ullenbruch, NStZ 2000, 287 [291 f.]; Landgericht Wuppertal StV 1996, 329 [330]), übersieht sie, dass die Untersuchungshaft gerade nicht "auf die Maßregel angerechnet" wird, sondern sich (lediglich) auf den 2/3-Zeitraum der Strafe auswirkt, der seinerseits für die Anrechnung der Maßregel zur Verfügung steht.

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

    Mit dieser vom Gesetzgeber in § 67 Abs. 4 StGB getroffenen Zuordnungsentscheidung, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen worden ist (BVerfG NJW 1995, 1080 f und NStZ 1994, 578), wäre nicht vereinbar, wenn - wie wegen des Verbots des Übermaßes vertreten wird (so: Stree in Schönke/Schröder, BGB 25. Aufl., § 67 Rdn. 3 a.E; Tröndle, StGB, 48. Auflage, § 67 Rnd. 5 a a.E.; OLG Düsseldorf StV 1996, 47) - anrechenbare Untersuchungshaft "beim nicht von Absatz 4 erfaßten Teil der Strafe anzurechnen" wäre (Stree, in Schönke/Schröder a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Berechnung der verlängerten Höchstfrist einer Unterbringung in der

    Denn in diesem Falle ist die Dauer der vor Antritt des Maßregelvollzuges verbüßten Haftzeit nicht Folge einer Entscheidung des die Maßregel anordnenden erkennenden Gerichts (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf StV 1996, 47 f).
  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

    In der Rechtsprechung wird vereinzelt unter Bezugnahme auf das vom Bundesverfassungsgericht angesprochene Übermaßverbot bei § 67 StGB eine abweichende Anrechnungsregel angewendet, soweit vor Beginn des Maßregelvollzuges ein wesentlicher Teil der Strafe durch Anrechnung von Untersuchungs- und Strafhaft bereits vollstreckt ist, so daß nur noch ein um diese Haftzeiten erheblich verkürzter Zwei-Drittel-Zeitraum oder überhaupt kein anrechenbarer Zeitraum hierfür mehr zur Verfügung steht (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StV 1996, 47 ; LG Wuppertal, StV 1996, 329 ).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

    Das OLG Düsseldorf in JMBl. NW 1995, 259 = Rpfleger 1996, 82 mit ablehnender Anmerkung Blechinger Rpfleger 1996, 301 und ihm folgend das LG Wuppertal in StV 1996, 329 , jeweils mit weiteren Nachweisen, gehen davon aus, Untersuchungshaft und "Organisationshaft" durften nicht auf die ersten zwei Drittel angerechnet werden, um die Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel nicht zu verkürzen.
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96

    Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der

    Das OLG Düsseldorf (StV 1996, 47 ) ist demgegenüber der Auffassung, einer solchen Berechnungsweise stehe das verfassungsrechtliche Übermaßverbot entgegen, wenn - wie hier - keine Anordnung nach § 67 Abs. 2 getroffen ist und die Maßregel daher entsprechend der Grundregel des § 67 Abs. 1 StGB vor der Strafe vollzogen wird.
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Während der 4. Strafsenat des OLG Düsseldorf ( StV 1996, 47 und StV 2006, 422) sowie das OLG Celle ( StV 1997, 477) davon ausgehen, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft auf dass letzte Drittel der Strafe anzurechnen sei, nimmt der überwiegende Teil der Oberlandesgerichte an, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft bei der Anrechnung einer vorwegvollzogenen Maßregel gem. § 67 Abs. 4 StGB nicht auf das letzte Drittel der Freiheitsstrafe angerechnet wird, sondern auf die ersten 2/3 der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen ist.
  • OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 1 Ws 518/99

    Anrechnung einer vollstreckten Untersuchungshaft auf die vollziehende

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.07.1995 - 8 W 148/94   

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https://dejure.org/1995,11911
OLG Stuttgart, 28.07.1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,11911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,11911)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 1995 - 8 W 148/94 (https://dejure.org/1995,11911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04

    Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess

    Dies wird damit begründet, dass es für die Kostenfestsetzung entscheidend auf die Beteiligung der Streitgenossen am Rechtsstreit ankomme, während es nicht zu Lasten des Erstattungspflichtigen gehen könne, wenn einer der Streitgenossen sich verpflichtet habe bzw. verpflichtet sei, die Kosten der anderen zu übernehmen (OLG München, Rpfleger 1995, 519 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 2 W 2852/92 - bei JURIS dokumentiert; MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl., § 100 Rn. 40; Stein/Jonas/Bork, 22. Aufl., § 100 Rn. 14, 18; unklar OLG Stuttgart, Rpfleger 1996, 82 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99

    Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber

    Die Mehrwertsteuer, die obsiegende Streitgenossen ihrem gemeinsamen Rechtsanwalt schulden, ist in voller Höhe -- und nicht nur anteilig -- erstattungsfähig, wenn der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte (hier: Pflichthaftpflichtversicherer) kraft gesetzlicher Bestimmung im Innenverhältnis allein zur Kostentragung verpflichtet ist (Teil-Abweichung vom Senatsbeschluss vom 28.7.1995 -- 8 W 148/94 -- Die Justiz 1996, 15 = RPfl 1996, 82).

    Die Rechtspflegerin hat unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 28.7.1995 (Die Justiz 1996, 15 = RPfleger 1996, 82) nur 2/3 der geltend gemachten Mehrwertsteuer festgesetzt.

  • KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97

    Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt

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  • FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09

    Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen

    Da die Erinnerungsgegner in der Hauptsache als Gesamtschuldner klagten, geht das Gericht davon aus, dass auch in Bezug auf die Kosten eine Aufteilung des Kostenerstattungsanspruchs nach Kopfteilen sachgerecht ist (vgl. OLG Stuttgart vom 28. Juli 1995 8 W 148/94, Rpfleger 1996, 82; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, VV 1008, Rz. 300f.).
  • LG Düsseldorf, 15.04.1997 - 25 T 333/97

    Zivilprozessuale Ausgestaltung der Qualifizierung von Mehrwertsteuerbeträgen als

    Dem Umstand, daß die Beklagte zu 2) mit Rücksicht auf ihre Vorsteuerabzugsberechtigung für ihre Person die Mehrwertsteuer nicht erstattet verlangt, ist somit dadurch Rechnung zu tragen, daß zunächst der ohne Mehrwertsteuer sich ergebende Kostenbetrag und danach die an die Beklagten zu 1) und 3) zu erstattenden Mehrwertsteuerbeträge festzusetzen sind (vgl. OLG Bamberg JurBüro 1993, 89; OLG Stuttgart Rpfleger 1996, 82).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2022 - 11 Ko 1819/22

    Erstattungsfähigkeit von den Erinnerungsführern in Rechnung gestellter

    Da beide Erinnerungsführer in der Hauptsache als Gesamtschuldner (§§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes i. V. m. § 44 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO -) geklagt haben, erscheint eine Aufteilung des Kostenerstattungsanspruch nach Kopfteilen sachgerecht (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.1995 8 W 148/94, juris; FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09, juris).
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