Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.06.1996

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.08.1996 - 7 O 4307/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7592
OVG Niedersachsen, 07.08.1996 - 7 O 4307/96 (https://dejure.org/1996,7592)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.1996 - 7 O 4307/96 (https://dejure.org/1996,7592)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 1996 - 7 O 4307/96 (https://dejure.org/1996,7592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 12 BRAGO; § 19 Abs. 8 BRAGO
    Rechtsanwaltsgebühren; Rahmengebühr; Bestimmung eines Mindestbetrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühren; Rahmengebühr; Bestimmung eines Mindestbetrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 107
  • MDR 1997, 107 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ-RR 1997, 198
  • NVwZ-RR 1997, 198 (Volltext mit red. LS)
  • Rpfleger 1997, 85
  • Rpfleger 1997, 85 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.08.1972 - 23 W 379/72
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.1996 - 7 O 4307/96
    Das Verfahren nach § 19 BRAGO ist hier auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil - worauf das OLG Hamm entscheidend abgestellt hat (NJW 1972, 2318 f.) - nur die Gebühren des Rechtsanwalts, die in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind, festgesetzt werden können.
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten

    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).
  • OLG Hamm, 16.10.2004 - 23 W 180/03

    Weitere Beschwerde gegen Kostenfeststellungsbeschluss in FGG -Sachen-

    Aufgrund der dieser Vorschrift zugrunde liegenden Zielsetzung befürwortet eine im Vordringen befindliche Rechtsprechung sowie ein Teil der Literatur die teleologische Reduktion des § 19 VIII BRAGO dahingehend, dass Rahmengebühren nach § 19 BRAGO dann festgesetzt werden können, sofern der Anwalt sich gegenüber seinem Mandanten verbindlich auf die Mindestgebühr beschränkt hat (OLG Braunschweig FamRZ 97, 384; OVG Lüneburg MDR 97, 107; OLG Koblenz NJW-RR 01, 1655; Gerold/Schmidt- von Eicken § 19 BRAGO Rz. 19; AnwKom-BRAGO-Schneider § 19 Rz. 67 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9782
OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96 (https://dejure.org/1996,9782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1996 - 15 W 31/96 (https://dejure.org/1996,9782)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 15 W 31/96 (https://dejure.org/1996,9782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 63
  • Rpfleger 1997, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Mainz, 15.11.1991 - 8 T 250/91
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    So sprechen sich das OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 und das LG Mainz Rpfleger 1992, 248, 249; MDR 1996, 211, 212 gegen die Annahme eines gebührenfreien Nebengeschäfts aus.

    Das weitere Argument der Gegenmeinung, daß sowohl die Auflassungsvormerkung als auch der Rangvorbehalt einen eigenständigen Sicherungscharakter hätten (LG Mainz Rpfleger 1992, 248, 249), ist zwar zutreffend.

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1990 - 10 W 124/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    So sprechen sich das OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 und das LG Mainz Rpfleger 1992, 248, 249; MDR 1996, 211, 212 gegen die Annahme eines gebührenfreien Nebengeschäfts aus.
  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    6. Kostenrecht - Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten (OLG Köln, Beschluß vom 15.11.1996-2 Wx 37/96 - mitgeteilt von Richterin am OLG Renate von Olshausen, Bonn) KostG § 145 Abs. 1 und 3 Zur Annahme eines konkludent erteilten Beurkundungsauftrages bei Erscheinen nur eines der nach dem vorgesehenen Vertrag beteiligten Vertragspartner.
  • OLG Frankfurt, 19.10.1992 - 20 W 391/92
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    Dagegen tritt die übrige veröffentlichte Rechtsprechung der Literaturmeinung bei (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 497 f. = MittRhNotK 1992, 122 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 109 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1996, 217 = MittRhNotK 1996, 99 ).
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91

    Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    Dagegen tritt die übrige veröffentlichte Rechtsprechung der Literaturmeinung bei (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 497 f. = MittRhNotK 1992, 122 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 109 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1996, 217 = MittRhNotK 1996, 99 ).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.1995 - 3 W 213/95

    Gerichtsgebühr für Eintragung eines Rangvorbehalts

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    Dagegen tritt die übrige veröffentlichte Rechtsprechung der Literaturmeinung bei (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 497 f. = MittRhNotK 1992, 122 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 109 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1996, 217 = MittRhNotK 1996, 99 ).
  • LG Mainz, 16.08.1995 - 8 T 35/95
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    So sprechen sich das OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 und das LG Mainz Rpfleger 1992, 248, 249; MDR 1996, 211, 212 gegen die Annahme eines gebührenfreien Nebengeschäfts aus.
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96
    Einen Fall nach § 145 Abs. 3 KostG hat der Senat beispielsweise angenommen, wenn der Entwurf bei gleichzeitigem Beurkundungsauftrag zu dem Zweck erfordert worden ist, ihn dem Vertragspartner vorzulegen und mit ihm zu besprechen, damit dieser sich entscheiden kann, ob er den Vertrag abschließen will (vgl. Senat JurBüro 1990, 75 ).
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