Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 12.09.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96   

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https://dejure.org/1996,4129
BayObLG, 24.07.1996 - 3Z BR 116/96 (https://dejure.org/1996,4129)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.1996 - 3Z BR 116/96 (https://dejure.org/1996,4129)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 3Z BR 116/96 (https://dejure.org/1996,4129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenrechnung für die Leistung als Betreuer; Anrechnung von Vermögen auf die Vergütung des Betreuers; Beachtung der Verfassungsgrundsätze Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauerbetreuung bei Bestellung für einen bestimmten Aufgabenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 92 Abs. 1
    Voraussetzung der Dauerbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 833 (Ls.)
  • Rpfleger 1997, 86
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Im Übrigen würde eine von den Gerichten vorzunehmende Begrenzung des Vermögens auf im Einzelfall zu berücksichtigende Teilwerte bei der Gebührenbemessung das Bestreben des Gesetzgebers in Frage stellen, eine klare und anwendungsfreundliche Gebührenregelung zu schaffen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 735; im Ergebnis auch OLG Hamm, Rpfleger 1973, S. 451; BayObLG, Rpfleger 1997, S. 86).
  • OLG München, 18.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung des Betreuungsgerichts

    Insoweit unterscheidet sich der Gebührentatbestand der Nr. 11101 KV GNotKG von den Bestimmungen des § 92 Abs. 1 KostO in der durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige vom 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) ergangenen und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.7.1996, 3Z BR 116/96 (RPfleger 1997, 86) zugrunde liegenden Fassung.
  • OLG München, 17.01.2019 - 34 Wx 165/18

    Streit um Kostenansatz für Dauerbetreuung

    Insoweit unterscheidet sich der Gebührentatbestand der Nr. 11101 KV GNotKG von den Bestimmungen des § 92 Abs. 1 KostO in der durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige vom 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) ergangenen und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.7.1996, 3Z BR 116/96 (RPfleger 1997, 86) zugrunde liegenden Fassung.
  • LG Köln, 13.10.2014 - 1 T 363/14

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr einer Dauerbetreuung

    Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresgebühr nach Ziff. 11101 der Anlage I zum GNotKG ist auch nicht auf das reine Vermögen beschränkt, das der Betroffenen zur freien Verfügung steht (Sommerfeldt, in: Bormann et al. (Hrsg.): GNotKG, 2014, Vorbem. 1.1 KV Rn. 9; vgl. allgemein schon zu § 92 KostO BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996, Az. 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998, Az. 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005, Az. 2 T 174/05 - jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2009, Az. 2 Wx 66/09 - n. veröff.).
  • OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19

    Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 GNotKG auf die Jahresgebühr nach Nr. 11104 KV

    Eine Wertfestsetzung gem. § 79 GNotKG kommt auch bei Dauerbetreuungen oder -pflegschaften in Betracht, wenn sich die Gebühr nach dem Wert des Vermögens richtet (zur KostO: BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3Z 116/96, Rpfleger 1997, 86).
  • OLG Köln, 14.09.2009 - 2 Wx 66/09

    Verwertbarkeit des ererbten Vermögens eines Betroffenen als nicht befreiter

    Der genannten Vorschrift ist - bis auf Vermögenswerte gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII (angemessenes Hausgrundstück) keine Einschränkung dahingehend zu entnehmen, dass unter "Vermögen" nur das (frei) verfügbare - also verwertbare - Vermögen des Betreuten zu verstehen ist (BayObLG RPfleger 1997, 86).
  • OLG Bamberg, 09.09.2019 - 8 W 55/19

    Geschäftswert für die Jahresgebühr bei einer Dauerbetreuung im Rahmen eines

    Insoweit unterscheidet sich der Gebührentatbestand der Nr. 11101 KV GNotKG von den Bestimmungen des § 92 Abs. 1 KostO in der durch das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige vom 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002) ergangenen und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24.7.1996, 3Z BR 116/96 (RPfleger 1997, 86) zugrunde liegenden Fassung.
  • OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05

    Gerichtsgebühr in Vormundschaftssachen bei beschränkter Personensorge

    Eine weitere Differenzierung nach dem Umfang der Wirkungskreise wird deshalb von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur nicht für erforderlich gehalten, wenn sich die Dauerbetreuung auf bestimmte, in vollem Umfang zu erfüllende Aufgabenkreise bezieht (so OLG Köln, NJW-RR 2000, 735; BayObLG, Rpfleger 1997, 86 ; Rohs/Wedewer/ Waldner, KostO, 86. Erg.-Lieferung, § 92 Rdnr. 20; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 92 Rdnr. 9).
  • LG Köln, 10.07.2009 - 1 T 133/09
    Gleichwohl wird nach der Rechtssprechung der Obergerichte auch das ererbte, einer Testamentsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Vermögen eines Betreuten gerechnet auch wenn Nacherbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.1996 - 3 Z BR 116/96; OLG Hamm, Beschluss vom 24.08.1998 - 15 W 583/97; LG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2005 - 2 T 174/05 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 14.12.2021 - 7 T 299/21

    Festsetzung des Vermögenswerts für die Jahresgebühr bei Dauerbetreuung

    Eine Wertfestsetzung entsprechend § 79 GNotKG kommt auch bei Dauerbetreuungen in Betracht, wenn sich die Gebühr nach dem Wert des Vermögens richtet (vgl. insoweit auch OLG Köln FGPrax 2019, 189 zu Nr. 11104 KV GNotKG; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1997, 86 zu § 92 KostO a.F.; a.A. Volpert in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. (2021), Nr. 11101 KV GNotKG, Rn. 53).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7868
LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96 (https://dejure.org/1996,7868)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.09.1996 - 5 T 449/96 (https://dejure.org/1996,7868)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. September 1996 - 5 T 449/96 (https://dejure.org/1996,7868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 16.01.1995 - 5 W 331/94

    Klarstellungsvermerk

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96
    Der Wirksamkeitsvermerk ist ein Vermerk besonderer Art, der im Gesetz nicht vorgesehen ist, von der Rechtssprechung aber für zulässig erachtet wird, um aus dem Grundbuch ersichtlich machen zu können, daß ein eingetragenes Recht gegenüber einer Verfügungsbeschränkung wirksam ist (vgl. dazu im einzelnen Saarländisches Oberlandesgericht Beschlug vom 16.1.1995 in 5 W 331/94).
  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Um dies zu vermeiden, soll bei der Eintragung des Grundpfandrechts vermerkt werden können, daß es gegenüber dem Vormerkungsberechtigten wirksam ist (so OLG Saarbrücken, a.a.O., 171, für den Fall, daß die Grundschuld bereits isoliert eingetragen ist, mit zust. Anm. v. Bühler; LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451; LG Amberg, MittBayNot 1996, 41; Stöber, MittBayNot 1997, 165, 167; Frank, a.a.O., 272).

    Die Beteiligten haben keinen Zweifel daran gelassen, daß hier maßgeblich für den Antrag auf Eintragung des Wirksamkeitsvermerks allein die Erwägung gewesen ist, dieses Vorgehen sei gebührenfrei (vgl. die entsprechenden Ausführungen des LG Saarbrücken, MittBayNot 1996, 451; Lehmann a.a.O., 1560; Frank, a.a.O., 272).

  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Maßgeblich für den gutgläubigen Erwerb ist immer der gesamte Inhalt des betreffenden Grundbuchblattes, damit auch eine innerhalb dieses Blattes an der falschen Stelle platzierte Eintragung (OLG Köln RNotZ 2001, 243; ebenso: OLG Köln JurBüro 2001, 376; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 70; OLG Schleswig JurBüro 2002, 260; KG Berlin JurBüro 2002, 544; LG Saarbrücken BWNotZ 2002, 43; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 86; LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 1995, Az. 5 T 449/96; LG Oldenburg Rpfleger 2004, 589; AG Völklingen NotBZ 2000, 32; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl. 2010, § 62 KostO Rn. 18; je m.w.N.).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch ist eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (so auch Streuer Rpfleger 1997, 541; a.A. LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451; Lehmann NJW 1993, 1558/1560; Frank MittBayNot 1996, 271/273 f.; Stöber MittBayNot 1997, 143 Fn.7; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn. 1523).
  • KG, 02.07.2002 - 1 W 4/02

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Der Senat schließt sich mit dem Landgericht der überwiegenden Auffassung an, wonach die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks jedenfalls dann ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung des begünstigten Rechts ist, wenn mit dessen Eintragung zugleich die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks erfolgt (OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Köln RNotZ 2001, 243; LG Saarbrücken Rpfleger 1997, 86; Lehmann Rpfleger 1998, 375; Frank, MittBayNot 1998, 228; Schubert, DNotZ 1999, 967/979 f.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14. Auflage, Wirksamkeitsvermerk 2.1; Rohs/Wedewer, KostO, 2. Auflage, § 62 Rdn. 10 c; a. A. BayObLG Rpfleger 1998, 375; Streuer, Rpfleger 1997, 541; Bengel, DNotZ 1999, 772/793; Lappe in: Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Auflage, § 62 Rdn. 18 und NJW 1998, 1115; wohl auch Keller, BWNotZ 1998, 25/29).
  • OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96

    Amtspflichten des Notars bei der Gestaltung und Beurkundung von

    Für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch ist eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (so auch Streuer Rpfleger 1997, 541 ; a.A. LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451 ; Lehmann NJW 1993, 1558 /1560; Frank MittBayNot 1996, 271 /273 f.; Streuer MittBayNot 1997, 143 Fn. 7; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rdnr.1523).
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