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LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1999, 222
- Rpfleger 1999, 535
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05
Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt
Soweit Zimmermann aaO in Rn. 51e bei der Beschreibung des möglichen Umfangs der Auslagenerstattung durch die Staatskasse nach "Kosten für den Verfahrenspfleger" fortfährt "uU auch Betreuer", wird dies an der angegebenen Fundstelle in Rpfleger 1999, 535/536 näher erläutert.Der Beitrag ist eine kritische Anmerkung zur Entscheidung des LG Krefeld (Rpfleger 1999, 222), welche im Fall der Einsetzung eines vorläufigen Betreuers, die nicht zu einer endgültigen Betreuung führte, die Erstattung der Kosten des vorläufigen Betreuers aus der Staatskasse anordnete.
Eine spätere Aufhebung der Betreuung berührt nicht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung für bereits geleistete Arbeit (vgl. BayObLZ 1997, 53/54 f. = FamRZ 1997, 701/702 mit umfangr. Nachw.;… MünchKommBGB/Wagenitz 4. Aufl. § 1836 Rn. 3; Zimmermann Rpfleger 1999, 535).
- OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
Berufsbetreuung; Betreuerauswahl
An dieser durch das Gesetz vorgegebenen Vorrangregelung vermag auch ein anders lautender Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB grundsätzlich nichts zu ändern (vgl. BayObLG NJW-FER 98, 105 für den Vorrang der Einzelbetreuung vor der Vereinsbetreuung; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 535) Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1897 Rn. 23; FamREfK/Bienwald, § 1897 BGB Rn. 8; Staudinger/Biewald, a.a.O., § 1908 b Rn. 26).