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   OLG Stuttgart, 25.11.1999 - 8 W 140/99   

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OLG Stuttgart, 25.11.1999 - 8 W 140/99 (https://dejure.org/1999,27210)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.1999 - 8 W 140/99 (https://dejure.org/1999,27210)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 1999 - 8 W 140/99 (https://dejure.org/1999,27210)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 226
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung

    Schließlich zeigten die Bestimmungen über das insolvenzrechtliche Verteilungsverfahren, dass Einwendungen nur im Termin oder innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden könnten (vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226; OLG Koblenz OLGR 1997, 278; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427, OLG Schleswig SchlHA 1983, 194; im Ergebnis ebenso: Stöber, 18. Aufl., § 113 Anm. 6.3; Dassler/Schiffhauer/Hintzen/ Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 113 Rdn. 14; Hock/Mayer/Hilbert/Deimann, Immobiliarvollstreckung, 4. Aufl., Rdn. 791; vgl. auch Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 876 Rdn. 4).

    Aus dem Umstand, dass das Zwangsversteigerungsgesetz verschiedene Vorschriften über die Zustellung von Beschlüssen und Verfügungen enthält (z.B. §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 32, 41 Abs. 1, 85 Abs. 2, 88, 105 Abs. 2 ZVG), kann daher nicht geschlossen werden, dass für die Heranziehung des § 329 Abs. 3 ZPO in den nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren generell kein Raum sei (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227; OLG Karlsruhe Rpfleger 1995, 427).

    Eine solche kann insbesondere nicht der für den Widerspruch geltenden Vorschrift des § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO entnommen werden, wonach der Widersprechende die Klageerhebung gegen den anderen Gläubiger binnen einer Frist von einem Monat nachweisen muss, welche "mit dem Terminstag beginnt" (so aber OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

    Die Festlegung eines von § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO abweichenden Fristbeginns für die Einlegung der sofortigen Beschwerde kann auch nicht der Vorschrift des § 98 ZVG mit der Überlegung entnommen werden, der Gesetzgeber hätte eine gleichlautende Bestimmung für das Verteilungsverfahren vorgesehen, wenn er das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde in diesem Zusammenhang geregelt hätte (a.A. OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 226, 227).

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   OLG Zweibrücken, 13.12.1999 - 3 W 277/99   

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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.1999 - 3 W 277/99 (https://dejure.org/1999,18675)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 3 W 277/99 (https://dejure.org/1999,18675)
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  • Rpfleger 2000, 226
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