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Rechtsprechung
   LG Rostock, 03.08.2000 - 2 T 224/00   

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https://dejure.org/2000,15927
LG Rostock, 03.08.2000 - 2 T 224/00 (https://dejure.org/2000,15927)
LG Rostock, Entscheidung vom 03.08.2000 - 2 T 224/00 (https://dejure.org/2000,15927)
LG Rostock, Entscheidung vom 03. August 2000 - 2 T 224/00 (https://dejure.org/2000,15927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Bestellung eines Zwangsverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZVG § 150 Abs. 1
    Ermessensausübung bei der Auswahl des Zwangsverwalters; Ende der Verwaltungstätigkeit des Zwangsverwalters

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Ulm, 29.06.1979 - 1 OH 5/79
    Auszug aus LG Rostock, 03.08.2000 - 2 T 224/00
    Nach wohl h.M. in Lit. und Rspr. genügen wechselseitige Strafanzeigen für eine solche Besorgnis jedenfalls dann nicht, wenn der Richter (hier der Verwalter) seine Anzeige nicht nur auf eine ganz persönlich genommene Erklärung zurückführt (Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 42 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., § 42 Rn. 29; LG Ulm, MDR 1979, 1028 [LG Ulm 29.06.1979 - 1 OH 5/79] m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 29/12

    Zwangsverwaltungssache: Beteiligung des Eigentumsprätendenten; Überprüfung der

    aa) Dass die Überprüfung der Auswahl des Zwangsverwalters durch das Vollstreckung nur in diesem Umfang durch das Beschwerdegericht zu überprüfen ist, ist nicht umstritten (LG Rostock, Rpfleger 2001, 40, 41; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 150 Rn. 6; Engels in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 150 Rn. 28.1; Löhnig/Bäuerle, ZVG, § 150 Rn. 5; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 150 Rn. 3.5) und nach Ansicht des Senats auch zutreffend.

    Diese Rechtsfolge lässt sich aber nicht aus dem Umstand ableiten, dass mit der gegen die Auswahlentscheidung gegebenen Vollstreckungserinnerung nur Einwendungen gegen die "Art und Weise der Zwangsvollstreckung" geltend gemacht werden können (so aber offenbar LG Rostock, Rpfleger 2001, 40, 41).

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Rechtsprechung
   LG Rostock, 05.08.2000 - 2 T 203/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27344
LG Rostock, 05.08.2000 - 2 T 203/00 (https://dejure.org/2000,27344)
LG Rostock, Entscheidung vom 05.08.2000 - 2 T 203/00 (https://dejure.org/2000,27344)
LG Rostock, Entscheidung vom 05. August 2000 - 2 T 203/00 (https://dejure.org/2000,27344)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 40
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 19.12.2023 - 7 T 371/23

    Zwangsversteigerung: Einholung eines neuen Verkehrswertgutachtens in der

    Besteht eine solche zeitliche Nähe nicht, kann die Verwendung eines solchen Gutachtens allenfalls dann in Betracht kommen, wenn das Gericht seinerseits die allgemeinen Bewegungen auf dem Grundstücksmarkt berücksichtigt und unter Beachtung aller wertbeeinflussenden Faktoren den gutachterlich festgestellten Verkehrswert gegebenenfalls korrigiert (LG Rostock RPfleger 2001, 40).

    Dazu muss der Verkehrswertfestsetzungsbeschluss entweder eine Verkehrswertanpassung oder die Prüfung ihrer Notwendigkeit erkennen lassen (LG Rostock RPfleger 2001, 40).

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