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   OLG Saarbrücken, 28.05.2001 - 6 W 4/01 - 1   

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https://dejure.org/2001,32360
OLG Saarbrücken, 28.05.2001 - 6 W 4/01 - 1 (https://dejure.org/2001,32360)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.05.2001 - 6 W 4/01 - 1 (https://dejure.org/2001,32360)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 6 W 4/01 - 1 (https://dejure.org/2001,32360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2022 - 5 Ko 481/22

    Unzulässige Vollstreckung aus einer Kostenrechnung vor deren wirksamer

    Die gerichtliche Kostenrechnung ist ein (Justiz-) Verwaltungsakt [BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1970 - 2 BvR 319/62 - NJW 1970, S. 853 (854); HessVGH, Beschluss vom 01. März 2012 - 7 F 1027/11 - juris (RdNr. 8); OLG Saarland, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 6 W 4/01-1 - Rpfleger 2001, S. 461; Gebel , Aus der Rechtsprechung der Steuergerichte zum Gerichtskostenrecht im Jahre 1996, StB 1997, S. 436 (437)].

    Insoweit kommt sowohl die ergänzende Heranziehung der Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - in Betracht [vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 02. März 2020 - 6 KSt 1.20 - NVwZ 2020, S. 891; NdsOVG, Beschluss vom 19. April 2020 - 8 OA 14/20 - JurBüro 2020, S. 378 f.] als auch die Heranziehung der Bestimmungen der Abgabenordnung - AO - [vgl. hierzu: OLG Saarland, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 6 W 4/01 - Rpfleger 2001, S. 461].

  • OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14

    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft;

    Soweit die Kostengesetze keine Regelungen über das Verfahren hinsichtlich dieses Justizverwaltungsaktes - wie hier zur Frage der Begründung der Kostenrechnung - enthalten, sind daher die heute allgemein anerkannten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wie sie sich im VwVfG, der AO sowie im SGB X niedergeschlagen haben (vgl. OLG Saarbrücken Rpfleger 2001, 461; Korintenberg/Lappe, a. a. O. § 14 Rdnr. 2).
  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes

    Soweit die Kostengesetze keine Regelungen über das Verfahren hinsichtlich dieses Justizverwaltungsaktes - wie hier zur Frage der Begründung der Kostenrechnung - enthalten, sind daher die heute allgemein anerkannten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wie sie sich im VwVfG, der AO sowie im SGB X niedergeschlagen haben (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 6 W 4/01 - 1 -, juris).
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