Rechtsprechung
BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 241, 305, 313; WEG §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1, 13 Abs. 2 S. 1, 15 Abs. 1, 43
Abänderungsbefugnis für Teilungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Kaufvertrag; Teilungserklärung; Sondernutzungsfläche
- Judicialis
BGB § 241; ; BGB § 305; ; BGB § 313; ; WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung eines Sondereigentums durch einzelne Wohnungseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Abänderung der Sondernutzungsfläche durch Verkäufer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 39/99
- LG München II - 2 T 4931/00
- BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Papierfundstellen
- NZM 2001, 1131
- Rpfleger 2001, 587
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 55/97
Vereinbarung über Verkleinerung der dem Wohnungseigentum zugeordneten …
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Diese Anträge wurden rechtskräftig abgewiesen (siehe Senatsbeschluss vom 30.10.1997, 2Z BR 55/97 = ZMR 1998, 235). - OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 23 U 205/79
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Erforderlich ist dazu zwar, dass sich die Heilungsvoraussetzungen auf das gesamte Vertragsobjekt beziehen müssen (OLG Düsseldorf NJW 1981, 529 f.;… MünchKomm/Kanzleiter 3. Aufl. § 313 Rn. 75). - BGH, 29.11.1974 - V ZR 73/73
Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter - Unterscheidung von vereinbarten …
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Denn eine ergänzende vertragliche Auslegung ist möglich und wird durch § 328 Abs. 2 BGB sogar nahegelegt (vgl. auch BGH NJW 1975, 344).
- BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90
Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und …
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Die Abrede war zwar aufgrund der Teilungserklärung gemäß § 8 WEG und nach dem Abschluss schuldrechtlicher Verträge über die Einräumung von Wohnungseigentum, aber jedenfalls noch vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung für alle Wohnungseigentümer getroffen worden, so dass sich zu diesem Zeitpunkt die Annahme einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft verbietet (vgl. BayObLGZ 1991, 150/152;,OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 50). - OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98
Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Die Abrede war zwar aufgrund der Teilungserklärung gemäß § 8 WEG und nach dem Abschluss schuldrechtlicher Verträge über die Einräumung von Wohnungseigentum, aber jedenfalls noch vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung für alle Wohnungseigentümer getroffen worden, so dass sich zu diesem Zeitpunkt die Annahme einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft verbietet (vgl. BayObLGZ 1991, 150/152;,OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 50). - BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82
Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen
Auszug aus BayObLG, 18.07.2001 - 2Z BR 25/01
Auch war dieser Vertrag, der die notariell beurkundete kaufvertragliche Absprache vom 17.1.1989 abänderte, unabhängig von der späteren Formfreiheit wohnungseigentumsrechtlicher Vereinbarungen nach § 313 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 3 WEG formbedürftig (vgl. BGHZ 66, 271;. BGH MittBayNot 1984, 21/22).
- BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von …
2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 128; BayObLG, Rpfleger 2001, 587; DNotZ 2005, 390, 391; OLG Hamm, NZM 1998, 673, 674; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 1491, 1492). - BayObLG, 22.04.2002 - 2Z BR 129/01
Konkludente Vereinbarung über Zuweisung einer Terrassenfläche zur Nutzung durch …
Gebunden gewesen wäre die Antragstellerin allenfalls dann, wenn sich feststellen ließe, dass sie sich entweder gegenüber ihrer Schwiegermutter schuldrechtlich verpflichtet hat, dem jeweiligen zukünftigen Wohnungseigentümer der Wohnung Nr. 1 die Terrassennutzung unter Ausschluss einer Mitbenutzung durch die Bewohner der oberen Wohnung auf Dauer einzuräumen (Vertrag zugunsten Dritter, siehe § 328 BGB; BayObLG NZM 2001, 1131), oder dass sie eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihrem Ehemann als damaligem Erwerber der Wohnung Nr. 1 eingegangen ist.