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   OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 156/01   

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https://dejure.org/2001,6489
OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 156/01 (https://dejure.org/2001,6489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 Wx 156/01 (https://dejure.org/2001,6489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 Wx 156/01 (https://dejure.org/2001,6489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortleben eines Verschollenen; Verschollen; Leben; Tod; Alter; Schicksal; Gesundheitszustand

  • Judicialis

    VerschG § 1; ; VerschG § 2; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerschG § 1 § 2; FGG § 27
    Verschollengesetz - Zweifel am Fortleben des Verschollenen - Leben und Tod gleichermaßen ungewiss - Gesundheitszustand und Alter des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Oberhausen - 10 II 5/00
  • LG Duisburg - 22 T 241/00
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 156/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 339
  • Rpfleger 2001, 607
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 12.11.2014 - 2 W 56/14

    Auch für tot Erklärte können länger leben

    Dafür verlangt der BGH, dass "unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles vom Standpunkt des vernünftig denkenden Menschen ernste Zweifel an dem Fortleben des Vermissten bestehen" (BGHZ 3, 230, 235; zu Einzelfällen vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2014, 15 W 280/13, bei juris; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2012, S. 36 f., Rpfleger 2001, S. 607 f.; BayObLG, FGPrax 1999, S. 246, Rpfleger 1999, S. 229 f.; OLGR Oldenburg 1997, S. 275; Habermann in: Staudinger, a. a. O., § 1 VerschG Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2017 - 3 Wx 221/17

    Ausschließung zweier im Grundbuch als Miteigentümer eines Grundstücksstreifens

    Es ist deshalb erforderlich, genau zu prüfen, ob der Betroffene nach den feststellbaren Umständen überhaupt die Absicht gehabt hat, Nachrichten zu geben, was vor allem in Fällen des "Untertauchens" oder "Aussteigens" keineswegs gegeben sein muss (Senat MDR 2011, 1046; FamRZ 2002, 339; Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2015, 691; Habermann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 1 VerschG Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2011 - 3 Wx 55/11

    Voraussetzungen der Todeserklärung einer vermissten Person; Begriff der

    Der erkennende Senat hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeitsgewichtung zwingend unter Berücksichtigung des Merkmals der Nachrichtenlosigkeit zu erfolgen habe und von einem Fehlen von Nachrichten im Sinne des Gesetzes nur ausgegangen werden könne, wenn über das Schicksal des Betroffenen keine Nachrichten zu erlangen seien, obwohl sie nach Lage des Falles zu erwarten gewesen wären (in: FamRZ 2002, S. 339 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - 3 Wx 211/19

    Verschollenheitssache - Todeserklärung einer 90 Jahre alten Halbschwester

    Es ist deshalb erforderlich, genau zu prüfen, ob der Betroffene nach den feststellbaren Umständen überhaupt die Absicht gehabt hat, Nachrichten zu geben (Senat NJW-RR 2018, 463; MDR 2011, 1046; FamRZ 2002, 339; Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2015, 691; Habermann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 1 VerschG Rn. 5).
  • OLG Bremen, 17.06.2015 - 1 W 40/14

    Voraussetzungen der Todeserklärung einer Person unbekannten Aufenthalts

    Allerdings können bei unbekanntem Aufenthalt und Ausbleiben von Nachrichten ernste Zweifel an dem Fortleben nur dann auftauchen, wenn Nachrichten im Falle des Fortlebens zu erwarten gewesen wären (BGHZ 3, 230, 236; OLG Düsseldorf, MDR 2011, 1046 und FamRZ 2002, 339; Habermann in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 1 VerschG, Rn. 5).
  • AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Scheidungsklage; Voraussetzungen des

    Ebenso bestehen insbesondere unter Berücksichtigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel am Fortleben der Antragsgegnerin, da bei vernünftiger Betrachtungsweise Leben und Tod gleichermaßen ungewiss bzw. wahrscheinlich sind (vgl. dazu OLG Freiburg, NJW 1951, 661; BayOblG MDR 1999, 1270; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 339/340).
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