Rechtsprechung
BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung - Rechtswidriger Ausschluss der Ersatzzustellung durch Geschäftsstelle - Ingangsetzen der Berufungsfrist - Beteiligung der Geschäftsstelle an dem Zustellungsakt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zustellung, wirksame - trotz Einzelweisung der Geschäftsstelle
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 181 208 f. (a.F.)
Wirksamkeit einer durch die Geschäftsstelle des Gerichts ausgeschlossenen Ersatzzustellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 25.02.2002 - 1 S 340/01
- BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1191 (Ls.)
- NJW-RR 2003, 208
- MDR 2003, 168
- GRUR 1968, 615
- BB 2003, 124 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 138
- BauR 2003, 598 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87
Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319). - BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00
Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319). - BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch …
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine Wertgrenze von 20.000 EUR, wie sie im Fall einer Verwerfung der Berufung durch Urteil bis zum 31. Dezember 2006 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bestimmt ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO) besteht für die Rechtsbeschwerde nicht (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, Umdruck S. 4 f.). - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus BGH, 31.10.2002 - III ZB 17/02
Die förmliche Zustellung soll ihm die Möglichkeit verschaffen, von dem zuzustellenden Schriftstück Kenntnis zu nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hierauf einzurichten, und damit auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 211; BVerfG NJW 1988, 2361; BGHZ 149, 311, 319).
- BGH, 28.01.2003 - VI ZB 29/02
Versäumung der Berufungsfrist wegen unrichtiger Adressierung der Berufungsschrift
Diese Wertgrenze gilt nach § 26 Nr. 8 EGZPO nur für die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO und kann auf die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß nicht entsprechend angewendet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132; vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - BGHReport 2003, 93). - OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20
Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht …
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die weiteren am Verfahren Beteiligten ein legitimes und grundrechtlich relevantes (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) Interesse am Eintritt der - nach § 40 Abs. 1 FamFG ebenfalls von einer wirksamen Bekanntgabe abhängigen - Wirksamkeit getroffener Entscheidungen und an Rechtssicherheit (vgl. BGH vom 31.10.2002 - III ZB 17/02, NJW-RR 2003, 208, juris Rn. 6) haben. - LSG Bayern, 27.06.2011 - L 7 AS 425/11
Prüfungsmaßstab des BVerfG im einstweiligen RechtsschutzZustellung durch …
Dass in der Urkunde vom Absender die Ersatzzustellung ausgeschlossen wurde, ändert an der Wirksamkeit der Zustellung nichts, weil dies lediglich eine interne Vorgabe war, deren Verletzung den Empfänger nicht betrifft (BHG, Beschluss vom 31.10.2002, III ZB 17/02). - LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 13 AS 40/18 Die Ausführung der Zustellung nach den gesetzlichen Vorschriften obliegt den Postbediensteten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 31. Oktober 2002 - III ZB 17/02 - juris Rn. 5).
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren; Adressat des Hinweises zur Erklärungspflicht über die Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Zustellung der Aufhebungsentscheidung an Partei selbst; Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung; Beendigung des ...
- LAG Düsseldorf
§§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren - rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ZPO § 124 Nr. 2
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 31.05.2002 - 4 Ca 897/00
- LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 138
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 28.07.1988 - 14 Ta 202/88
Ratenfreie Prozeßkostenhilfe; Änderung persönlicher Verhältnisse ; Änderung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02
Soweit die früher für Prozesskostenhilfebeschwerden zuständige 15. Kammer des erkennenden Gerichts durch Beschluss vom 29.11.1995 - 15 Ta 268/95 -die Auffassung vertreten hat, das rechtliche Gehör im Verfahren nach §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO sei der bedürftigen Partei über den früheren Prozessbevollmächtigten zu gewähren, vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht beizupflichten und kehrt zu der früheren von der 14. Beschwerdekammer des erkennenden Gerichts vertretenen Auffassung zurück, wonach bei Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe die Aufforderung an die bedürftige Partei, sich nach Abschluss des Rechtsstreits über eine Änderung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklären, an die Partei selbst zu richten ist und eine Zustellung an ihren früheren Prozessbevollmächtigten gemäß § 176 ZPO nicht geboten und daher nicht Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ist (vgl. Beschluss vom 28.07.1988 - 14 Ta 202/88 - JurBüro 88, 1717).
- LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04
Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren
Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozessvollmacht wirke nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes. v. 18.08.1992 - 12 Wf 932/92, FamRZ 1993, 580).Das PKH-Nachprüfungsverfahren gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gehört nicht mehr zum selben Verfahren im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO n.F. (= §§ 176, 178 ZPO a.F.), denn die Abwicklung der Prozeßkostenhilfe ist nur noch reine Verwaltungssache, so dass das Arbeitsgericht nicht gehalten war, die Anfrage nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO an den (vormaligen) Prozessbevollmächtigten zu richten (LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; LAG Hamm, Bes. v. 14.07.2003 - 4 Ta 820/02, LAGReport 2003, 371; a.A. LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123, 124).
Folglich ist die Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ebenfalls nur der PKH-Partei selbst zuzustellen (LAG Düsseldorf v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Düsseldorf v. 29.11.1995 - 15 Ta 268/95, n.v.).
- LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02
Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im …
Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozeßvollmacht wirke nach Abschluß des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes. v. 18.08.1992 - 12 Wf 932/92, FamRZ 1993, 580).v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Baden-Württemberg, Bes.
- OLG Koblenz, 04.06.2004 - 7 WF 529/04
Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschluss: Beginn der …
Das Prozesskostenhilfe-Aufhebungsverfahren gehört nicht mehr zum Rechtszug im Sinne des § 172 ZPO (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2002, 2 Ta 332/02, zitiert nach juris; OLG München, OLG-R 1993, 42).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3 § 123 § 126
Rechtsschutzbedürfnis für Kostenfestsetzung zu Gunsten der obsiegenden Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegen, 29.01.2002 - 15 F 1191/00
- OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 138
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 16.01.1989 - 23 W 511/88
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
Das OLG Hamm hat dazu bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Kosten, die nicht entstanden sind, im Wege der Kostenfestsetzung nicht festgesetzt werden können (Beschluss vom 16.1.1989 - 23 W 511/88, JurBüro 1989, 1150, 1151 = AnwBl. 1990, 238; ebenso OLG Saarbrücken, JurBüro 1986, 1876f; OLG Koblenz, Pfleger 1996, 252;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn. 573;… Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rn. 651). - OLG Hamm, 20.01.1992 - 23 W 673/91
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
Der von den Klägern noch angeführte Beschluss des OLG Hamm vom 20.1.1992 - 23 W 673/91 (RPfleger 1992, 206) betrifft nicht die vorliegende Problematik, sondern den Fall, dass eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, sich in einem Vergleich verpflichtet hat, Kosten zu übernehmen. - OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 10 WF 6/97
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
Gegen die unterlegene, mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei kann die obsiegende Partei nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung die vollen Kosten eines Wahlanwaltes festsetzen lassen, auch wenn der obsiegenden Partei selbst Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 287;… Zöller/ Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 123 Rn. 5 und § 126 Rn. 9;… Münchener Kommentar zur ZPO/ Wax, 2. Aufl., § 126 Rn. 3).
- BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08
Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von …
a) Zwar wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Hamm, Rpfleger 2003, 138 und AnwBl. 1990, 328; OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 252; OLG Saarbrücken, JurBüro 1986, 1876 und JurBüro 1993, 302; OLG Bremen, JurBüro 1984, 609) die Auffassung vertreten, für den Kostenfestsetzungsantrag der obsiegenden bedürftigen Partei bestehe in einem solchen Fall kein Rechtsschutzbedürfnis. - OLG Celle, 19.06.2008 - 2 W 126/08
Schadensersatz gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Bauplanung und …
Zwar wird abweichend von dem geschilderten Grundsatz in der Rechtsprechung mitunter die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem - wie im Rechtsstreit - der Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, dieser Partei ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Kostenfestsetzung fehle (vgl. OLG Hamm AnwBl 1990, 328 und Rpfleger 2003, 138. - OLG Hamm, 07.12.2018 - 6 WF 297/18 Soweit der Senat in der Vergangenheit eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (Beschluss vom 5.9.2002, 6 WF 238/02), wird daran nicht mehr festgehalten.