Weitere Entscheidung unten: LG Lübeck, 10.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 16 WF 109/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4045
OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 16 WF 109/03 (https://dejure.org/2003,4045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.09.2003 - 16 WF 109/03 (https://dejure.org/2003,4045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. September 2003 - 16 WF 109/03 (https://dejure.org/2003,4045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Zustimmung des anderen Ehegatten zur Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft bei einer Zwangsversteigerung; Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage

  • Judicialis

    BGB § 1365; ; ZPO § 771; ; ZVG § 180

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; ZPO § 771; ZVG § 180
    Zur Frage der Zustimmung des anderen Ehegatten bei der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 629
  • Rpfleger 2004, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.1990 - 3 W 386/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 16 WF 109/03
    Diese Aussage ist in der familienrechtlichen Literatur und in der Rechtsprechung einhellige Meinung (BGB-RGRK/Finke, 12. Aufl., 1984, § 1365 Rn. 22 und Rn. 5; Erman/D. Heckelmann, BGB, 10. Aufl., 2000, § 1365 Rn. 14; Soergel/Lange, BGB Bearbeitung Sommer 1988, § 1365 Rn. 42; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., 2003, § 1365 Rn. 8; Staudinger/Thiele, BGB Neubearbeitung 2000, § 1365 Rn. 46; Brudermüller, FamRZ 1996, 1520; Rechtsprechung: die von den Klägern selbst vorgelegte OLG Düsseldorf NJW 1991, 851; OLG Köln, NJW-RR 1989, 325; sowie die zahlreichen Rechtsprechungsnachweise in der zitierten Literatur, insbesondere bei Brudermüller FamRZ 1996, 1520 Fn. 53).
  • OLG Köln, 24.11.1988 - 15 W 115/88

    Pfändungspfandrecht; Verfügungsmacht; Einschränkung der Verfügungsmacht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2003 - 16 WF 109/03
    Diese Aussage ist in der familienrechtlichen Literatur und in der Rechtsprechung einhellige Meinung (BGB-RGRK/Finke, 12. Aufl., 1984, § 1365 Rn. 22 und Rn. 5; Erman/D. Heckelmann, BGB, 10. Aufl., 2000, § 1365 Rn. 14; Soergel/Lange, BGB Bearbeitung Sommer 1988, § 1365 Rn. 42; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., 2003, § 1365 Rn. 8; Staudinger/Thiele, BGB Neubearbeitung 2000, § 1365 Rn. 46; Brudermüller, FamRZ 1996, 1520; Rechtsprechung: die von den Klägern selbst vorgelegte OLG Düsseldorf NJW 1991, 851; OLG Köln, NJW-RR 1989, 325; sowie die zahlreichen Rechtsprechungsnachweise in der zitierten Literatur, insbesondere bei Brudermüller FamRZ 1996, 1520 Fn. 53).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 50/05

    Pfändbarkeit des Anspruchs eines Grundstücksmiteigentümers auf Auseinandersetzung

    c) Daher braucht auch nicht entschieden zu werden, ob die Durchsetzung des Aufhebungsanspruchs und die Ausführung der Teilung (§ 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG) an § 1365 BGB scheitert (verneinend: OLG Karlsruhe Rpfleger 2004, 235; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 215; OLG Köln NJW-RR 1989, 325; LG Bielefeld Rpfleger 1989, 518).
  • LG Lüneburg, 08.10.2008 - 4 T 124/08

    Teilungsversteigerung durch Gläubiger eines Miterben gegen den Willen des

    Dem entspricht es auch, dass nach überwiegender Ansicht die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 BGB einem Antrag eines Gläubigers eines Ehegatten auf Teilungsversteigerung nach Pfändung des Aufhebungsanspruchs nicht entgegen steht (vgl. statt aller OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2003, 16 WF 109/03, FamRZ 2004, 629 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 10.11.2003 - 3 T 469/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18656
LG Lübeck, 10.11.2003 - 3 T 469/03 (https://dejure.org/2003,18656)
LG Lübeck, Entscheidung vom 10.11.2003 - 3 T 469/03 (https://dejure.org/2003,18656)
LG Lübeck, Entscheidung vom 10. November 2003 - 3 T 469/03 (https://dejure.org/2003,18656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrages auf einstweilige Einstellung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 235
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Soweit das Zwangsversteigerungsgesetz nichts anderes bestimmt, hat der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und der Bestellung eines Verwalters in diesem Verfahren die Befugnis verloren, in Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150, 151; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners und der Bestellung eines Insolvenzverfahrens an ist der Schuldner nicht mehr Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens; seine Stelle wird von dem Verwalter im Insolvenzverfahren eingenommen (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, ZfIR 2008, 150, 151; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236; Dassler/Schiffhauer/Rellermeier, ZVG, 13. Aufl., § 9 Rdn. 6; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 9 Anm. 3.15).

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06

    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen

    Allerdings hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Treuhänder übergeht und dass der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe selbst nicht mehr einlegen kann (vgl. BVerfGE 51, 405, 407 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 140/06

    Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der Wertgrenze

    Der Vollstreckungsschuldner ist danach in dem Verfahren nicht mehr Beteiligter nach § 9 ZVG und kann daher - soweit nicht wie in § 30d Abs. 3 ZVG ausdrücklich etwas anders bestimmt ist - die nach dem Gesetz dem Schuldner zustehenden Rechtsbehelfe aus eigenem Recht nicht mehr erheben (vgl. BVerfGE 51, 405, 407; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).
  • AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09

    Befugnis zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Rechtsmitteln bei

    Der Insolvenzbeschlag des schuldnerischen Vermögens hat zur Folge, dass der Insolvenzschuldner auch die Befugnis verliert, in gerichtlichen Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens, insbesondere in Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (BVerfGE 51, 405, 407f. = NJW 1979, 2510; BGH NJW-RR 2008, 360; BGH NZI 2008, 613 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235 f.).
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