Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 05.12.2003

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   OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - II-10 WF 23/03   

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https://dejure.org/2004,9454
OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - II-10 WF 23/03 (https://dejure.org/2004,9454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses hinsichtlich des Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für dessen Erlass; Auswirkungen des Nachweises einer vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der zur Festsetzung beantragten Kosten durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 Nr. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 104 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 321
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auch im Kostenfestsetzungsverfahren muß das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers gegeben sein (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 321; OLG Frankfurt am Main OLGR 1994, 24; Zöller/Herget, aaO Stichwort "Rechtsschutzbedürfnis").
  • KG, 20.01.2020 - 19 W 158/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Entscheidung des OLG Celle überzeugt auch deshalb nicht, weil es den materiell-rechtlichen Einwand als einen Unterfall des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ansieht (so auch OLG Celle v. 26.11.2018, 2 W 221/18; MüKo-Schulz, ZPO 5. A., § 103 ZPO Rn. 36; OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03) und anscheinend meint, dass bei einer nicht vollständigen Zahlung das gesamte Titulierungsinteresse fortbesteht.

    Zumeist ist es auch so, dass ein Gläubiger nach Erfüllung der Hauptforderung den Kostenfestsetzungsantrag insgesamt zurücknimmt und damit auf Zinsen verzichtet (so beispielhaft in dem Fall von OLG Düsseldorf v. 11.2.2004, 10 WF 23/03).

  • OLG Celle, 26.11.2018 - 2 W 221/18

    Kostenfestsetzung

    Vor diesem Hintergrund konnte die Verfügungsbeklagte kein schutzwürdiges Interesse mehr am Erlass eines zur Vollstreckung geeigneten Titels haben (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004, Aktenzeichen II-10 WF 23/03, 10 W 23/03, zitiert nach juris Rn. 2).
  • OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

    Die dortige Anmerkung in Rn. 21 zum Punkt "Rechtsschutzbedürfnis" bezieht sich eindeutig - wie auch ein Blick in die bei 'Zöller' zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 WF 23/03 - JurBüro 2004, 321) gezeigt hätte - nicht auf den vorliegenden, sondern auf den Fall, dass der Schuldner nach Erhalt des Kostenfestsetzungsgesuchs die zur Festsetzung beantragten Kosten vorbehaltlos gezahlt hat; in diesem Fall kann das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses fehlen.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.04.2020 - 7 KE 15/20

    Kostenerinnerung - Stattgabe; Kostenfestsetzungsantrag;

    Ist der gelted gemachte Kostenerstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses (mehr als) vollständig erfüllt worden, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung kein Rechtsschutzbedürfnis (wie OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 W 221/18 -, juris und OLG Düssseldorf, Beschluss vom 11.02.2004 - 10 WF 23/03, juris).

    Soweit es den Rechtsgrund für das Behalten der geleisteten Zahlungen geht, folgt dieser bereits unmittelbar aus der Kostengrundentscheidung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).

  • OLG Rostock, 10.07.2012 - 5 W 35/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei übereinstimmender

    Daher hat die Klägerin kein schützwürdiges Interesse mehr am Erlass eines zur Vollstreckung geeigneten Titels (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.02.2004, II 10 Ws 23/03, Rpfleger 2004, 321).
  • SG Frankfurt/Main, 12.05.2015 - S 7 SF 374/14

    Der Kostenschuldner hat die bis zur Erfüllung des prozessualen

    Es wird auch vertreten, dass dieses ausnahmsweise entfallen kann, wenn die Kosten unstreitig vollständig bezahlt sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 10 WF 23/03 - a.A. Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 104 Rn. 8; EU., in: N.'scher Online-Kommentar ZPO, Hrsg: Vorwerk/NV., § 104 Rn. 37, § 103 Rn. 35).
  • OLG Celle, 18.04.2012 - 2 W 101/12

    Anforderungen an den Beginn des Anspruchs auf Verzinsung des

    So könnte es liegen, wenn eine Zahlung der zur Festsetzung beantragten Kosten unstreitig vorbehaltlos nach Erhalt des Kostenfestsetzungsgesuchs erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2004, 321).
  • SG Dresden, 31.07.2019 - S 40 SF 211/19
    Denn das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Festsetzung entfällt, wenn der geltend gemacht Kostenerstattungsanspruch unstreitig vom Kostenschuldner vollständig und vorbehaltlos erfüllt worden ist (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2004 - II-10 WF 23/03 -, juris, RdNr. 2; Giebel in Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 103 RdNr. 33, § 104 RdNr. 33; Schmidt in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Auflage, § 103 RdNr. 18, § 104 RdNr. 16; Baumbach et al., ZPO, 75. Auflage, § 104 RdNr. 10, Stichwort "Rechtsschutzbedürfnis").
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2022 - 7 KE 27/20

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    In dem Fall, dass der geltend gemachte Erstattungsanspruch einschließlich des Zinsanspruches unstreitig vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses vollständig erfüllt worden ist, besteht für die begehrte Kostenfestsetzung dann auch kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. April 2020 - VG 7 KE 15/20 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2018 - 2 W 221/18 -, JurBüro 2019, 206 f., juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2004 - II-10WF 23/03, 10 WF 23/03 -, JurBüro 2004, 321, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4002
OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03 (https://dejure.org/2003,4002)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.12.2003 - 3 W 257/03 (https://dejure.org/2003,4002)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 3 W 257/03 (https://dejure.org/2003,4002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 7, 14, 18, 21; WEG § 8
    Gebührenbemessungsgrundlage für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern

  • Wolters Kluwer

    Kosten für den Vollzug einer Teilungserklärung für Wohnungseigentum im Grundbuch; Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern

  • Judicialis

    KostO § 7; ; KostO § 14; ; KostO § 18; ; KostO § 21; ; WEG § 8

  • rechtsportal.de

    Gerichtskosten im Grundbuchverfahren - Gebühr für Vollzug einer Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 67 (Auszüge)

    KostO §§ 7, 14, 18, 21; WEG § 8
    Gebührenbemessungsgrundlage für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 51
  • Rpfleger 2004, 321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96

    Berechnung des Wertes eines Grundstücks auf dem schon 40% der Wohnungseinheiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03
    Es ist allgemeine Rechtsauffassung, dass auch bei der Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG (Teilung durch den Alleinberechtigten) vom Grundstückswert im bebauten Zustand nach der völligen Fertigstellung auszugehen ist (BayObLG Rpfleger 1997, 42 = MDR 1996, 1075 = NJW-RR 1997, 1224; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 364; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 21 KostO Rdnr. 14; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 21 Rdnr. 12; Rohs/Wedewer, KostO, § 21 Rdnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1998 - 4 W 161/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03
    Es ist allgemeine Rechtsauffassung, dass auch bei der Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG (Teilung durch den Alleinberechtigten) vom Grundstückswert im bebauten Zustand nach der völligen Fertigstellung auszugehen ist (BayObLG Rpfleger 1997, 42 = MDR 1996, 1075 = NJW-RR 1997, 1224; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 364; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 21 KostO Rdnr. 14; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 21 Rdnr. 12; Rohs/Wedewer, KostO, § 21 Rdnr. 13).
  • LG Duisburg, 11.09.2006 - 7 T 211/06

    Beantragung einer Teilungserklärung einer im Grundbuch eingetragenen

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000,- EUR festgesetzt (Wert des Wohnungseigentums, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.2003, 3 W 257/03, zitiert nach Juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
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