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   LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 69/03   

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LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 69/03 (https://dejure.org/2003,22410)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2003 - 321 T 69/03 (https://dejure.org/2003,22410)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 321 T 69/03 (https://dejure.org/2003,22410)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellten die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 - Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 36/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmungserfordernis bei Löschung einer Grundschuld

    Ein solches Recht der früheren Eigentümerin hätte das Grundbuchamt nämlich nur dann zu beachten, wenn es für dessen Entstehung Anhaltspunkte gäbe, durch die die Vermutung gemäß § 891 Abs. 1 BGB zugunsten der Beteiligten als eingetragener Grundschuldgläubigerin widerlegt wäre (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2757; für den Sonderfall der Höchstbetragshypothek OLG Frankfurt, MittBayNot 1984, 85, 86; Demharter, aaO, § 27 Rn. 15; Meyer-König, Rpfleger 2004, 348, 349 jeweils mwN).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    Nur wenn die Umstände der Unterbringung mit schwer wiegenden Verstößen gegen verfassungsrechtlich geschützte Grundwerte einhergehen, soll sich die Freiheitsentziehung trotz Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen des § 18 NGefAG als unverhältnismäßig darstellen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
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