Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03   

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https://dejure.org/2003,2309
OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.09.2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. September 2003 - 20 W 125/03 (https://dejure.org/2003,2309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 1835 Abs 1 S 3 BGB, § 1835 Abs 3 BGB, § 1 Abs 2 BRAGebO, § 16 BRAGebO
    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen Aufwendungsersatzanspruch für berufsspezifische Dienste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung durch einen Rechtsanwalt; Abrechnung eines Rechtsanwaltes als Betreuer; Ersatzanspruch eines Betreuers; Aufwendungsanspruch eines Betreuers; Entschädigung eines Betreuers für Zeitaufwand und Arbeitsaufwand; Abrechnung von Aufwendungsersatz und Entschädigung; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für Betreuervergütung des Rechtsanwalts

  • Judicialis

    BGB § 1908 i; ; BGB § 1908 i I; ; BGB § 1835 I 3; ; BGB § 1835 III; ; BRAGO § 1 II; ; BRAGO § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs des zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3642
  • FamRZ 2004, 736 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Gemäss § 1 Abs. 2 S. 1 BRAGO kann ein zum Berufsbetreuer bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit grundsätzlich nicht auf der Grundlage der BRAGO liquidieren (BGHZ 139, 309/311).

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem darauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 261; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, a.a.O., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Deshalb ist der Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahme anzusehen und nur auf solche Tätigkeiten anzuwenden, die üblicherweise einem darauf spezialisierten Dritten übertragen werden und von dem Betreuer gerade aufgrund seiner Ausbildung als berufsspezifische Dienste selbst erledigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1050 und FGPrax 2002, 64; OLG Braunschweig NdsRpfl 2001, 261; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1835 Rn. 9; Bienwald, a.a.O., vor §§ 65 ff FGG Rn. 100; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1835 Rn. 30; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 13; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., S. 77; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1835 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ( FamRZ 2001, 1642 = BtPrax 2001, 22 ), da diese sich auf einen Aufwendungsersatzanspruch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des BtÄndG am 1. Januar 1999 bezog, für welchen die mit diesem Gesetz neu eingeführte Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB noch nicht gilt.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03
    Bei § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Hierzu gehören auch Ansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, da es sich um Aufwendungsersatzansprüche im Sinne des § 1835 Abs. 3 BGB handelt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1664 und NJW 2003, 3642, 3643; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; vgl. auch MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 Rn. 17).

    Dieser Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Oberlandesgerichten gefolgt (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642, 3643; OLG München FamRZ 2008, 2150, 2151; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 03. September 2003 (NJW 2003, 3642 = FPR 2004, 35) entschieden hat, gilt die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz3 BGB auch für Ansprüche nach § 1835 Abs. 3 BGB (ebenso Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rn. 20).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2012 - 11 WF 86/12

    Bestimmung der Vergütung eines als Ergänzungspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Es muss daher bei dieser allgemeinen Vergütung nach dem VBVG bleiben, wenn es sich um Dienste handelt, die eine spezifisch anwaltliche Vertretung nicht erfordern, bzw. wenn es sich zwar um eine berufstypische Aufgabe handelt, zu ihrer Erledigung aber keine besonderen rechtlichen Fähigkeiten erforderlich sind (BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642; Palandt- Diederichsen, BGB, 71. Auflage, § 1835 Rd. 13).
  • LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18
    Eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG ist jedoch nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (siehe Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642), und ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (so auch Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; OLG Frankfurt FG Prax 2001, 195; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220, 1221).
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Deswegen kann der Rechtsanwalt für eine von ihm im Rahmen der Ergänzungspflegschaft ausgeführte Tätigkeit nur dann ein Honorar nach den Grundsätzen der BRAGO verlangen, wenn die Bewältigung der mit der abzurechnenden Tätigkeit verbundenen Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG, FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt, NJW 2003, 3642 ; FGPrax 2004, 121 ; vgl. auch Kammerbeschluss vom 22.07.2004 - 5 T 852/03).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3878
OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Berufsbetreuers; Voraussetzung der Gewährung erhöhter Stundensätze; Anforderungen an die Ausbildung eines Betreuers ; Vergleichbarkeit von Studium und anderweitigem Erwerb von Fachkenntnissen; Gerichtliches Festsetzungsverfahren als Amtsverfahren; ...

  • Bt-Recht

    Höhe des Stundensatzes bei Heilpädagogen, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung für die Tätigkeit als Berufsvormund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    So wird die Vergleichbarkeit etwa bejaht, wenn die Ausbildung staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen nach Art und Umfang dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275, 276 f und 2000, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchlHA 2000, 160; BT-Drucks. aaO S. 28; vgl. auch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVormVG).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35; BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO; OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 3 Wx 468/94

    Vormundschaftsgericht; Nachträgliche Abänderung; Festsetzung einer Vergütung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Fall die Voraussetzungen für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 und 2) VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2006, a.a.O.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch eine schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Falle die Voraussetzung für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach der früheren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 Ziffer 1 und 2 BVormVG oder der jetzigen Regelung des § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 und 2 VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommene Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweckbrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3127
OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02 (https://dejure.org/2003,3127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2003 - 20 W 357/02 (https://dejure.org/2003,3127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 20 W 357/02 (https://dejure.org/2003,3127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1821 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1836 Abs 1 BGB, § 1836 Abs 2 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der Erforderlichkeit der Betreuertätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde im Betreuungsrecht (Vergütungsfestsetzungsverfahren); Höhe der Vergütung für den bestellten Betreuer; Genehmigung eines Immobiliengeschäftes durch das Vormundschaftsgericht; Zeitaufwand für verschiedene Betreuungstätigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1971 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
    Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
    Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
    Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 -20 W 529/99 und vom 04. März 2002- 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Nach §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG kann der Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz für solche Tätigkeiten beanspruchen, die er im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise entfaltet hat und aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 638, OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Oberlandesgericht Frankfurt am Main OLG-Report 2003, 443).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4499
BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03 (https://dejure.org/2003,4499)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3Z BR 127/03 (https://dejure.org/2003,4499)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3Z BR 127/03 (https://dejure.org/2003,4499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Vergütung eines Berufsbetreuers mit abgeschlossenem türkischen Studium, Stundensatzhöhe, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stundensatz eines Berufsbetreuers; Innehaben besonderer Kenntnisse, welche für die Führung der Betreuung nutzbar sind; Erwerb besonderer Betreuungskenntnisse durch ein Magisterstudium

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1873 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    Einer Hochschulausbildung ist eine Ausbildung nur dann vergleichbar, wenn sie Fachkenntnisse im Rahmen einer Ausbildung vermittelt, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32; OLG Hamm BtPrax 2002, 125).

    Dem entspricht es, dass auch in anderen Fällen, in denen die in einer Ausbildung vermittelten juristischen Kenntnisse nicht denen eines juristischen Hochschulstudiums entsprechen, gleichwohl eine Vergütung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG zuerkannt worden ist, z.B. bei einer Rechtsanwalts- und Notargehilfin (OLG Hamm BtPrax 2002, 125).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff.= FamRZ 2000, 844).

    Erforderlich ist überdies, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung nutzbarer Kenntnisse ausgerichtet ist, wie etwa bei den Studien in Rechtswissenschaft/Rechtspflege (BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 20 W 362/01

    Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde gegen Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    So sind Kenntnisse als Human- oder Veterinärmediziner, Alten- oder Krankenpfleger, Finanzfach- oder Einzelhandelskauffrau oder als Diplomingenieur als nutzbar angesehen worden (vgl. die Zusammenstellung bei Dodegge/Roth Betreuungsrecht Vergütung F Rn. 129), ebenso solche als Lehrer am Gymnasium (LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [LS]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43), als Hauswirtschaftsleiterin (BayObLG FamRZ 2002, 1657), als Heilpädagogin (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657) und als Diplompädagoge (ThürOLG NJW 2002, 101).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Senats vom 19.2.2003 3Z BR 211/02 - entgegen.
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    So sind Kenntnisse als Human- oder Veterinärmediziner, Alten- oder Krankenpfleger, Finanzfach- oder Einzelhandelskauffrau oder als Diplomingenieur als nutzbar angesehen worden (vgl. die Zusammenstellung bei Dodegge/Roth Betreuungsrecht Vergütung F Rn. 129), ebenso solche als Lehrer am Gymnasium (LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [LS]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43), als Hauswirtschaftsleiterin (BayObLG FamRZ 2002, 1657), als Heilpädagogin (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657) und als Diplompädagoge (ThürOLG NJW 2002, 101).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    Einer Hochschulausbildung ist eine Ausbildung nur dann vergleichbar, wenn sie Fachkenntnisse im Rahmen einer Ausbildung vermittelt, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 32; OLG Hamm BtPrax 2002, 125).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff.= FamRZ 2000, 844).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 156/01

    Für eine Betreuung nutzbare Sprachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    Das Landgericht hat allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass das in der Türkei absolvierte Studium der Rechtswissenschaft nicht besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse vermittelt, weil die Betreuung üblicherweise in Deutschland zu führen ist und deshalb Kenntnisse im deutschen Recht vonnöten sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 205 und 218 [LS]).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03
    Zudem sollte die Mindeststudiendauer von drei Jahren annähernd erreicht sein (BayObLG FamRZ 2000, 1309).
  • LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10

    Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer

    Wenn ein Betreuer, wie hier, ein nicht betreuungsspezifisches Studium - solche Studienfächer wären z.B. Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Soziologie, Medizin, Psychologie - erfolgreich absolviert und im Rahmen dieses Studiums in mehreren (Neben-)fächern betreuungsrechtliche Kenntnisse erlangt, so sieht die Kammer diese abgeschlossene Ausbildung als vergleichbar mit einer abgeschlossenen betreuungsspezifischen Lehre an (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 09.07.2003, Az. 3Z BR 127/03 - In diesem Fall hatte der Betreuer im Rahmen eines zwei Semester dauernden Hochschulstudiums einen deutschen Magister Legum - L.L.M. erworben.).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Der Stundensatz für den hier gegenständlichen Zeitraum beträgt nach der Rechtsprechung des Senats für diesen Betreuer 23 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (vgl. Senatsentscheidung vom 9.7.2003 - 3Z BR 127/03, die den Beteiligten bekannt ist).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Der Senat hat unter Anwendung von § 1 BVormVG dem Beschwerdeführer im Verfahren 3Z BR 127/03 unter Berücksichtigung seines Vortrags zu der am 2.12.2002 erworbenen Qualifikation einen Stundensatz von netto 23 EUR zugebilligt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5143
OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02 (https://dejure.org/2003,5143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.04.2003 - 2 W 215/02 (https://dejure.org/2003,5143)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. April 2003 - 2 W 215/02 (https://dejure.org/2003,5143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungen und Auslagen für die Betreuungstätigkeit; Sofortige Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzungen; Betreuerqualifikation und Stundensatz; Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation als einer Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung; Vergütungssteigernde ...

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen für die erhöhte Vergütung eines Vereinsbetreuers, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 III; ; BVormVG § 2

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 3; BVormVG § 2
    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungstätigkeit eines Vereinsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 170
  • FamRZ 2003, 1502
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    § 1 Abs. 3 BVormVG ist auf die von einem Betreuungsverein gemäß § 1908 e BGB zu beanspruchende Vergütung für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers nur dann anwendbar, wenn der Betreuungsverein jedenfalls seit dem 1. Januar 1997 als solcher tätig und wenn der jeweilige Vereinsbetreuer jedenfalls seit diesem Zeitpunkt bei dem Betreuungsverein beschäftigt ist (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 552 und FamRZ 2001, 1323; BayObLG FamRZ 2001, 793; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a Rn. 65; Knittel, a. a. O., § 1836 a BGB Rn. 7).

    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    § 1 Abs. 3 BVormVG ist auf die von einem Betreuungsverein gemäß § 1908 e BGB zu beanspruchende Vergütung für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers nur dann anwendbar, wenn der Betreuungsverein jedenfalls seit dem 1. Januar 1997 als solcher tätig und wenn der jeweilige Vereinsbetreuer jedenfalls seit diesem Zeitpunkt bei dem Betreuungsverein beschäftigt ist (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 552 und FamRZ 2001, 1323; BayObLG FamRZ 2001, 793; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a Rn. 65; Knittel, a. a. O., § 1836 a BGB Rn. 7).

    Wenn ein Vereinsbetreuer dem Betreuungsverein erst nach dem 1. Januar 1997 beigetreten ist, sind die durch seine Tätigkeit erzielten bisherigen Einkünfte des Betreuungsvereins grundsätzlich nicht so nachhaltig, dass ein Bestandsschutz zu gewähren ist (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2000, 552).

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Mit der Regelung des § 1 Abs. 3 BVormVG soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer und Betreuungsvereine, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechts höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (ihrer Mitarbeiter) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG, BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig, BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm, FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00

    Anfechtung der Festsetzung der Betreuervergütung durch die Staatskasse

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Deshalb war die Sache insoweit zur Entscheidung über die sofortigen Erinnerungen und gegebenenfalls auch die Frage der Zulassung der sofortigen Beschwerde an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 379, Knittel, BtG, § 56 g FGG Rdnr 12).
  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Der Beteiligte zu 2. hat seine sofortigen Beschwerden auf die Stundensatzhöhe beschränkt (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 - 2 W 11/01, FamRZ 2002, 1286).
  • OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02

    Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
    Der von dem Vereinsbetreuer B an der Fachhochschule Hamburg erfolgreich absolvierte Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation stellt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich keine einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG dar (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26. Juni 2002 - 2 W 20/02, OLGR 2002, 234).
  • OLG Dresden, 21.07.2000 - 15 W 822/00
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22297
OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03 (https://dejure.org/2003,22297)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.2003 - 3 W 196/03 (https://dejure.org/2003,22297)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 2003 - 3 W 196/03 (https://dejure.org/2003,22297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Nachlass

  • Bt-Recht

    Kosten der Beerdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Zu der Frage, ob die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Nachlass abzuziehen sind, hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 14. November 2001 - 3Z BR 334/01 - (FamRZ 2002, 699) im Blick auf den Rückgriff der Staatskasse auf den Nachlass gemäß §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BGB wie folgt Stellung genommen:.
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Die Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 BGB gelten - wie sich aus dem Beschluss des Senats vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - ergibt, in gleicher Weise für die Frage, ob der Nachlass mittellos ist und der Aufwendungsersatz daher - wie hier - gegen die Staatskasse festzusetzen ist.
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2001 - 12 A 10133/01

    Heranziehung als Erbin zum Ersatz von Kosten einer Heimunterbringung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Danach ist für die Ermittlung der Kostenerstattungspflicht des Erben der Wert des Nachlasses nach Abzug der angemessenen Beerdigungskosten maßgeblich (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 5.4.2001 - 12 A 10133/01; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1980 - 4 A 97/79)...".
  • LG Trier, 01.12.1999 - 5 T 128/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c III BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.11.1980 - 4 A 97/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Danach ist für die Ermittlung der Kostenerstattungspflicht des Erben der Wert des Nachlasses nach Abzug der angemessenen Beerdigungskosten maßgeblich (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 5.4.2001 - 12 A 10133/01; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1980 - 4 A 97/79)...".
  • LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 299/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03
    Die Annahme der Landgerichte Trier (BtPrax 2000, 132) und Koblenz (FamRZ 2001, 1169), die berücksichtigungsfähigen Beerdigungskosten seien auf die den Erben nach § 92c III BSHG zustehenden Freibeträge begrenzt, trifft nicht zu.
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Denn dem Aktivvermögen des Nachlasses (BGH NJW 1964, 1418) steht nicht nur der streitgegenständliche Regressanspruch der Staatskasse und der Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers entgegen, sondern ebenfalls die Beerdigungskosten für die Betreute als Nachlassverbindlichkeit (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488), auch wenn andererseits nach dem Tod der Betreuten das "Schonvermögen" nicht mehr berücksichtigt werden kann (OLG Köln FamRZ 1998, 1617).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19277
LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03 (https://dejure.org/2003,19277)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16.12.2003 - 2 T 821/03 (https://dejure.org/2003,19277)
LG Koblenz, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 2 T 821/03 (https://dejure.org/2003,19277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung einer betreuten Person; Übernahme einer Betreuung wegen Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss; Festlegung einer Vergütung für einen Berufsbetreuer wegen faktisch notwendiger ...

  • Bt-Recht

    Zum vergütungsfähigen Zeitaufwand, Übertragung sämtlicher Aufgabenkreise an Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1752 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03
    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Kammer anschließt, ist der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer nicht vergütungsfähig gem. §§ 1836, 1836 a BGB (BayObLG München, NJW-RR 2001, 1160; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 1999, 660; OLG Stuttgart, BWNotZ 2002, 44 f.; LG Saarbrücken, FamRZ 1998, 1533 f. [LG Saarbrücken 29.09.1997 - 5 T 666/97 ]; LG Duisburg, RPfleger 1996, 288).

    Ob der ehemaligen Betreuerin Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen zustehen (offen gelassen vom BayObLG, NJW-RR 2001, 1160) ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden (vgl. § 56 g Abs. 1 Satz 1 FGG).

    Für eine Anwendung der Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag ist daneben kein Raum (BayObLG München, NJW-RR 2001, 1160).

  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03
    Vielmehr ergibt sich aus dem in § 1897 Abs. 1 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte grundsätzlich unzulässig ist (BayObLG, FamRZ 2003, 405; BayObLG, Beschluss vom 10. September 2003, 3 ZBR 73/03, in [...] dokumentiert; OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 1362).
  • BezG Meiningen, 07.05.1993 - 3 T 89/93
    Auszug aus LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03
    Ob die Tätigkeit eines Betreuers derzeit vor seiner Bestellung ganz zu vergüten ist, wenn er auf Veranlassung des Vormundschaftsgerichts tätig geworden ist (so LG Hamburg, Betreuungspraxis 1996, 76; Bezirksgericht Meiningen, FamRZ 1994, 523, 524), muss hier nicht entschieden werden.
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Rechtsprechung
   AG Bad Oeynhausen, 04.06.2003 - 17 XVII B 116   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20411
AG Bad Oeynhausen, 04.06.2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
AG Bad Oeynhausen, Entscheidung vom 04.06.2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
AG Bad Oeynhausen, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäß gestellte Sachverständigenentschädigung; Heranziehung einer Hilfsperson außerhalb des Gerichts für die Prüfung der Richtigkeit der Rechnungslegung eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Überprüfung der Rechnungslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heranziehung einer Hilfsperson für die Prüfung der Richtigkeit der Rechnungslegung eines Betreuers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 284
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 49/11

    Umfang der Überprüfung der Rechnungslegung des Vormundes bzw. Pflegers durch das

    Die sachliche Prüfung, ob etwa der Vormund/Pfleger das Vermögen nach den (vormundschaftsrechtlichen) gesetzlichen Vorschriften verwaltet hat und ob sich die Ausgaben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bewegt haben, verbleibt in jedem Fall beim Vormundschaftsgericht (h.M., etwa Wagenitz in MünchKomm, aaO., § 1843, Rdn. 4; Engler in Staudinger, aaO., § 1843, Rdn. 6; ferner AG Bad Oeynhausen, FamRZ 2004, 284, 285: a.A. offenbar KG, Beschluss v. 27.03.1936 - Az.: 1a Wx 382/36 -, JW 1936, 2461, 2462).
  • OLG Naumburg, 16.08.2011 - 2 Wx 49/11

    Abwesenheitspflegschaft: Gerichtliche Ersatzvornahme zur Rechnungslegung über die

    Die sachliche Prüfung, ob etwa der Vormund/ Pfleger das Vermögen nach den (vormundschaftsrechtlichen) gesetzlichen Vorschriften verwaltet hat und ob sich die Ausgaben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bewegt haben, verbleibt in jedem Fall beim Vormundschaftsgericht (h.M., etwa Wagenitz in MünchKomm, a.a.O., § 1843, Rdn. 4; Engler in Staudinger, a.a.O., § 1843, Rdn. 6; ferner AG Bad Oeynhausen, FamRZ 2004, 284, 285: a.A. offenbar KG, Beschluss v. 27.03.1936 - Az.: 1a Wx 382/36 -, JW 1936, 2461, 2462).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 21.07.2003 - 2 T 454/03, 2 T 512/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20480
LG Koblenz, 21.07.2003 - 2 T 454/03, 2 T 512/03 (https://dejure.org/2003,20480)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2003 - 2 T 454/03, 2 T 512/03 (https://dejure.org/2003,20480)
LG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 2 T 454/03, 2 T 512/03 (https://dejure.org/2003,20480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Festsetzung eines Aufwendungsersatzes für eine Betreuerin

  • Bt-Recht

    Vergütung für Tätigkeiten im pflegenden, vorsorgenden und therapeutischen Bereich, Hausbesuche, Mitteilungsschreiben, Zeitansatz für Schriftverkehr, Aufwendungsersatz, Vergütung und Auslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 220 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.06.2003 - 25 T 1018/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24816
LG Düsseldorf, 12.06.2003 - 25 T 1018/02 (https://dejure.org/2003,24816)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2003 - 25 T 1018/02 (https://dejure.org/2003,24816)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 25 T 1018/02 (https://dejure.org/2003,24816)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers für die Darlegung der Mittellosigkeit

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 488
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