Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3012
OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Bestimmung eines vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels neben Rechtsbehelfen im Rahmen der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 766; ; ZPO § 793

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256; ZPO § 766; ZPO § 793
    Zur Klärung der Frage des vollstreckungsfähigen Inhaltes eines Vollstreckungstitels durch negative Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 533
  • FamRZ 2005, 377
  • Rpfleger 2005, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 117/71

    Gerichtliches Verbot der Bahauptung der Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    So hat auch der Bundesgerichtshof ohne nähere Begründung dem Schuldner die negative Feststellungsklage eröffnet, der im Verfahren nach § 890 ZPO im Gegensatz zum Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht die Auffassung vertreten wollte, eine bestimmte Handlung sei nicht als ein Verstoß gegen ein Verbotsurteil zu werten (BGH Beschluss vom 23. Februar 1973 - I ZR 117/71 - NJW 1973 803).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Dass er die Vollstreckungsgegenklage für zulässig gehalten hat, wenn es darum geht, eine aus seinem Tenor nicht erkennbare Unbestimmtheit eines Urteils geltend zu machen (BGHZ 124, 164: es ist nicht erkennbar, über welchen Anspruch das Gericht bei mehreren Klagen auf Teilbeträge mehrerer Ansprüche entschieden hat) steht dem nicht entgegen; ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Deshalb sind erhöhte Anforderungen an seine Obliegenheit zu stellen, durch Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen (BGH FamRZ 1998, 357).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Zumutbar ist dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, was den Beklagten nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f.).
  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92

    Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4993
OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.10.2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Oktober 2004 - 19 W 61/04 (https://dejure.org/2004,4993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen bei Verstoß des Urteilsausspruchs gegen das Bestimmtheitserfordernis; Schuld zur Abgabe einer erforderlichen Erklärung zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländische Grundbücher als unvertretbare Handlung; Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 894; ; ZPO § 888

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 894; ZPO § 888
    Vollstreckung der Verurteilung zur Abgabe der "erforderlichen Erklärungen" zur Eintragung einer Miteigentümerstellung in ausländischen Grundbüchern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Braunschweig, 02.06.1958 - 2 W 82/58
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 19 W 61/04
    Genügt aber ein Urteil dem Bestimmtheitserfordernis des § 894 ZPO nicht, so richtet sich die Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, da es sich bei Willenserklärungen, die abzugeben der Schuldner verpflichtet ist, um unvertretbare Handlungen i.S.d. Vorschrift handelt, wobei abweichend von § 894 ZPO eine eindeutige Bestimmbarkeit des Inhalts der abzugebenden Erklärung genügt (Zöller/Stöber, § 888 Rdn. 3 "Abgabe einer Willenserklärung"; Stein/Jonas/Brehm, § 894 Rdn. 2; OLG Braunschweig NJW 1959, 1929).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Genügt eine Verurteilung des Beklagten zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis, kann dieser Mangel entgegen der vom Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1959, 1929; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 95) und des Schrifttums (vgl. Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 894 Rn. 5; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 894 Rn. 1; Storz in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 894 Rn. 20; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 894 Rn. 2 und § 888 Rn. 3 "Willenserklärung"; Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 894 Rn. 4) vertretenen Ansicht nicht nachträglich im Verfahren nach § 888 ZPO geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 1959 - II ZR 115/58, NJW 1959, 1371; OLG Koblenz, OLGZ 1976, 380, 381; zum Schrifttum vgl. neben den bereits vorstehend unter III 1 am Ende Genannten auch Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 894 Rn. 6; Olzen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 894 Rn. 6; A. Blomeyer, Zivilprozessrecht Vollstreckungsverfahren, § 90 III 1 a; Gottwald, Zwangsvollstreckung, § 894 Rn. 6; Sutschet, ZZP 119, 279, 283 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 1 WF 281/09

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe von

    Diese Konkretisierung ist bei einem auf Abgabe der erforderlichen Erklärungen gerichteten Titeln noch im Vollstreckungsverfahren möglich (vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 95).
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