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   OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04   

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https://dejure.org/2005,6285
OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04 (https://dejure.org/2005,6285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.01.2005 - 2 W 308/04 (https://dejure.org/2005,6285)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 2 W 308/04 (https://dejure.org/2005,6285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung zum Vereinsregister; Eintragung durch den Inhalt der beigefügten Urkunden; Begründete Zweifel an der Richtigkeit; Versuchte Behebung von Zweifeln an der Wirksamkeit einer Stichwahl durch ein Nachtragsprotokoll

  • Judicialis

    BGB § 67; ; FGG § 12; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 67; FGG § 12; FGG § 27
    Prüfungsmaßstab bei Eintragung in das Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 317
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Insbesondere ist der beurkundende Notar ermächtigt, für alle Anmeldepflichtigen das Rechtsmittel einzulegen (OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548; Keidel/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 129 Rn. 7).

    Bei der Beschlussfassung im Verein ist mangels abweichender Bestimmung in der Satzung (vgl. § 40 BGB - vorliegend sieht die Satzung ausdrücklich eine einfache Mehrheit vor) - auch bei Wahlen (vgl. BGH NJW 1974, 184, 185; WM 1975, 1041) - die (einfache) Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGH NJW 1982, 1585; 1987, 2430; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1549; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., BGB, § 32 Rn. 7 m.w.Nw.; Keilbach DNotZ 1997, 847, 855).

  • BGH, 26.05.1975 - II ZR 34/74
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Bei der Beschlussfassung im Verein ist mangels abweichender Bestimmung in der Satzung (vgl. § 40 BGB - vorliegend sieht die Satzung ausdrücklich eine einfache Mehrheit vor) - auch bei Wahlen (vgl. BGH NJW 1974, 184, 185; WM 1975, 1041) - die (einfache) Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGH NJW 1982, 1585; 1987, 2430; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1549; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., BGB, § 32 Rn. 7 m.w.Nw.; Keilbach DNotZ 1997, 847, 855).

    Ferner hat beim Verein die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes, weil das Gesetz kein (fristgebundenes) Anfechtungsrecht vorsieht (BGH WM 1975, 1041).

  • OLG Schleswig, 17.03.2004 - 2 W 37/04

    Prüfungsmaßstab bei Eintragung in das Vereinsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung der Tatsachengerichte nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (Senatsbeschluss vom 17.03.2004 Seite 4 - 2 W 37/04).
  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 152/86

    Mehrheitsentscheidungen in einem Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Bei der Beschlussfassung im Verein ist mangels abweichender Bestimmung in der Satzung (vgl. § 40 BGB - vorliegend sieht die Satzung ausdrücklich eine einfache Mehrheit vor) - auch bei Wahlen (vgl. BGH NJW 1974, 184, 185; WM 1975, 1041) - die (einfache) Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGH NJW 1982, 1585; 1987, 2430; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1549; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., BGB, § 32 Rn. 7 m.w.Nw.; Keilbach DNotZ 1997, 847, 855).
  • OLG Hamm, 30.01.1996 - 15 W 20/96

    Prüfung des Registergerichts bei Anmeldung eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der in den Urkunden angegebenen Tatsachen hat das Gericht jedoch nach § 12 FGG nachzugehen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 417, 418; NJW-RR 1990, 532; BayObLG …
  • OLG Hamm, 14.05.1996 - 15 W 476/95

    Form eines der Anmeldung einer Vorstandsänderung beizufügenden Protokolls

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Anders als eine öffentliche Urkunde erbringt sie nicht den Beweis für ihren Inhalt und den bezeugten Vorgang, sondern nur dafür, dass ihr Inhalt von den Unterzeichnern herrührt (OLG Hamm NJW-RR 1997, 484, 485).
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 15 W 37/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der in den Urkunden angegebenen Tatsachen hat das Gericht jedoch nach § 12 FGG nachzugehen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 417, 418; NJW-RR 1990, 532; BayObLG …
  • BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81

    Mehrheit bei Stimmenthaltungen in Vereinsversammlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04
    Bei der Beschlussfassung im Verein ist mangels abweichender Bestimmung in der Satzung (vgl. § 40 BGB - vorliegend sieht die Satzung ausdrücklich eine einfache Mehrheit vor) - auch bei Wahlen (vgl. BGH NJW 1974, 184, 185; WM 1975, 1041) - die (einfache) Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGH NJW 1982, 1585; 1987, 2430; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1549; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., BGB, § 32 Rn. 7 m.w.Nw.; Keilbach DNotZ 1997, 847, 855).
  • OLG München, 29.01.2008 - 31 Wx 78/07

    Auslegung einer Vereinssatzung: Erforderliche Mehrheit für einen Wahlvorschlag

    Eine dahingehende Regelung muss aus der Satzung klar ersichtlich sein (vgl. BGHZ 106, 67/72; BayObLG FGPrax 1996, 74/75; OLG Schleswig Rpfleger 2005, 317/317; Sauter/Schweyer/Waldner Rn. 208 a.E.; Reichert Rn. 1688).

    (1) Der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt im Vereinsrecht - im Gegensatz zum Aktien- und Genossenschaftsrecht - keine konstitutive Wirkung zu (BGH NJW 1975, 2101; OLG Schleswig Rpfleger 2005, 317/318).

  • KG, 23.05.2020 - 22 W 61/19

    Vereinsregistereintragung: Anforderungen an die satzungsgemäße "einfache

    Wenn anstelle der einfachen die sog. relative Mehrheit, also die Mehrheit aller abgegebenen Ja- und Neinstimmen, hätte maßgebend sein sollen, so hätte dies nach § 40BGB einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1988, II ZR 96/88, juris Rn. 12; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Januar 2005, 2 W 308/04, juris Rn. 9; Palandt- Ellenberger, aaO).

    Denn der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt keine konstitutive Wirkung zu, da es kein fristgebundenes Anfechtungsrecht wie etwa bei der Aktiengesellschaft gibt (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987, II ZR 152/86, juris Rn. 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Januar 2005, 2 W 308/04, juris Rn. 9).

    Lässt die Satzung bei Wahlen die Mehrheit ausreichen, ohne eine Stichwahl anzuordnen, dann reicht die relative Mehrheit aus, das heißt, derjenige Kandidat ist gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (OLG München, Urteil vom 19. Mai 2010, 20 U 1695/10, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Januar 2005, 2 W 308/04, juris Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 3 Wx 182/08

    Zur Vermutung der Wirksamkeit des Beschlusses über die Neuwahl eines

    Es kann und muss aber gem. § 12 FGG weitere Nachweise verlangen, wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit des zur Eintragung angemeldeten Beschlusses bestehen und die geforderten Nachweise geeignet sind, diese Zweifel auszuräumen (OLG Schleswig a.a.O. und Rpfleger 2005, 317; OLG Hamm NJW-RR 1997, 484 und 417; BayObLG NJW 1973, 2068).

    Hinsichtlich der Zweifel an der Wirksamkeit des zur Eintragung angemeldeten Beschlusses hat das Rechtsbeschwerdegericht nur zu prüfen, ob solche Zweifel möglich sind, nicht aber ob sie zwingend sind oder etwa ein anderer Schluss ebenso nahe läge (OLG Schleswig Rpfleger 2005, 317).

  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 2 U 15/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden in Brandenburg bei

    Vielmehr ist auch insoweit zu fordern, dass sich der Übertragende durch stichprobenartige Kontrollen jedenfalls zu Beginn der Tätigkeit des Übernehmenden ein Bild davon macht, ob dieser seinen Pflichten grundsätzlich nachkommt (vgl. zu Stichproben auch OLG Celle, OLG-Report, 2005, 209).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 3 W 232/09

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich des Zustandekommens von

    Dieser Standpunkt entspricht nicht nur dem vom Registergericht herangezogenen Schrifttum (Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Aufl. 2007, Rdnr. 2189), sondern auch der obergerichtlichen Rechtsprechung, darunter derjenigen des Senats (OLG Hamm NJW-RR 1997, S. 417 ff. sowie 484; Senat, RNotZ 2008, S. 605; OLG Schleswig NZG 2005, S. 444 f. sowie Rpfleger 2005, S. 317 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 2 U 10/07

    Amtshaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen eines

    Vielmehr ist auch insoweit zu fordern, dass sich der Übertragende durch stichprobenartige Kontrollen jedenfalls zu Beginn der Tätigkeit des Übernehmenden ein Bild davon macht, ob dieser seinen Pflichten grundsätzlich nachkommt (vgl. zu Stichproben auch OLG Celle, OLG-Report, 2005, 209).
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