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   LG Berlin, 28.09.2005 - 81 T 766/05   

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https://dejure.org/2005,33639
LG Berlin, 28.09.2005 - 81 T 766/05 (https://dejure.org/2005,33639)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2005 - 81 T 766/05 (https://dejure.org/2005,33639)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2005 - 81 T 766/05 (https://dejure.org/2005,33639)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.12.2011 - V ZB 197/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlag bei Doppelausgebot und Gebotsabgabe auf

    Fest steht nach überwiegender und zutreffender Ansicht, dass die Zuschlagserteilung auch dann erfolgen kann, wenn nicht auf beide Ausgebotsarten geboten worden ist (LG Berlin, Rpfleger 2006, 93, 94; LG Arnsberg, Rpfleger 1984, 427; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 59 Rn. 14; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl. § 59 Rn. 69; Löhnig/Siwonia, ZVG, § 59 Rn. 17; Stöber, aaO, § 59 Nr. 6.3; Muth, Rpfleger 1987, 397, 401; aA Schiffhauer, Rpfleger 1986, 326, 338).

    Das folgt schon daraus, dass das Doppelausgebot das gesetzlich vorgesehene Mittel für den Nachweis einer von vornherein zweifelhaften Beeinträchtigung darstellt und die Möglichkeit einer Versteigerung zu den gesetzlichen Bedingungen gewährleistet (so zutreffend LG Berlin, Rpfleger 2006, 93, 94).

    Andere meinen, für die Zuschlagserteilung sei erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beeinträchtigung jedenfalls nicht sicher feststehe (LG Berlin, Rpfleger 2006, 93, 94; Hintzen, aaO, § 59 Rn. 69; Löhnig/Siwonia, ZVG, § 59 Rn. 17).

    Kann es ein eindeutiges Ergebnis nicht herbeiführen, ist der Zuschlag im Zweifel zu erteilen (so zutreffend LG Berlin, Rpfleger 2006, 93, 94).

  • LG Duisburg, 06.09.2013 - 11 T 59/13
    Andere meinen, für die Zuschlagserteilung sei erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beeinträchtigung jedenfalls nicht sicher feststehe (LG Berlin, RPfleger 2006, 93, 94).
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