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   OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 19/07   

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https://dejure.org/2007,6979
OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 19/07 (https://dejure.org/2007,6979)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 W 19/07 (https://dejure.org/2007,6979)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 W 19/07 (https://dejure.org/2007,6979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung der Tätigkeit eines Nachlassverwalters wie die eines Nachlasspflegers; Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses; Festsetzung von Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen; Begrenzte Nachprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1987; ; VBVG § 3 Abs. 4; ; FGG § 56 g Abs. 7; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 75 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1915 Abs. 1 § 1987; VBVG § 3 Abs. 4
    Anspruch des Nachlassverwalters auf Abschlagszahlungen auf seine Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 183
  • FamRZ 2007, 1191
  • Rpfleger 2007, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 19/07
    Wenn davon auszugehen ist, dass auch der Vergütungsanspruch des Nachlassverwalters Kraft Gesetzes unmittelbar mit der Erbringung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, also quasi tagweise, entsteht (Palandt/Diederichsen aaO VBVG § 1 Rdnr. 11; Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft 3. Aufl., Rdnr. 891; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2003, 577 und Rpfleger 2003, 651, jeweils zur Betreuervergütung), hätte der Antragsteller seinen Zeitaufwand für die reine Nachlassverwaltung bis zum 31. August 2006 vor der Entscheidung des Landgerichts unschwer längst endgültig ermitteln und gegenüber dem Nachlassgericht zur Vergütungsfestsetzung anmelden können.
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 19/07
    Wenn davon auszugehen ist, dass auch der Vergütungsanspruch des Nachlassverwalters Kraft Gesetzes unmittelbar mit der Erbringung jeder einzelnen vergütungspflichtigen Tätigkeit, also quasi tagweise, entsteht (Palandt/Diederichsen aaO VBVG § 1 Rdnr. 11; Jochum/Pohl, Nachlasspflegschaft 3. Aufl., Rdnr. 891; vgl. auch BayObLG Rpfleger 2003, 577 und Rpfleger 2003, 651, jeweils zur Betreuervergütung), hätte der Antragsteller seinen Zeitaufwand für die reine Nachlassverwaltung bis zum 31. August 2006 vor der Entscheidung des Landgerichts unschwer längst endgültig ermitteln und gegenüber dem Nachlassgericht zur Vergütungsfestsetzung anmelden können.
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 7 W 53/11

    Kriterien zur Bemessung der Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers

    Damit richtet sich die Höhe der festzusetzenden Vergütung - abweichend von § 3 VBVG - gemäß § 1915 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1836 Abs. BGB nach den für die Führung der Pflegschaft nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte (vgl. auch OLGR Zweibrücken 2007, 472; LG München, Besch.
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    § 1987 BGB hat daneben keine völlig eigenständige Bedeutung (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 405; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1191; Palandt/Weidlich, a. a. O., § 1987 BGB, Rdn. 2 m. w. Nachw.), sondern bestimmt nur, dass der Nachlassverwalter immer zu vergüten ist, wobei es auf seine berufsmäßige Tätigkeit nicht ankommt.
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Die früher teilweise praktizierte Vergütung nach Prozentsätzen des Nachlasses (so OLG Düsseldorf, ZEV 1998, 356, 357) wird dem nicht gerecht und kommt daher nicht in Betracht (OLG Zweibrücken, Rpfleger 2007, 396; OLG Hamm, ZEV 2002, 466, 467; Zimmermann, ZEV 2005, 473, 474).
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