Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07, 2 Ws 161/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3831
OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07, 2 Ws 161/2007 (https://dejure.org/2007,3831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07, 2 Ws 161/2007 (https://dejure.org/2007,3831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 161/07, 2 Ws 161/2007 (https://dejure.org/2007,3831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 58 RVG
    Anrechnung; Vorschuss; Pflichtverteidigervergütung

  • openjur.de

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren auf Pflichtverteidigergebühren für den ersten Rechtszug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Vorschüssen auf in der gleichen Instanz entstandene Rechtsanwaltsgebühren; Anrechnung von vor seiner Bestellung im Ermittlungsverfahren gemachten Zahlungen an einen Pflichtverteidiger auf die Pflichtverteidigergebühren für den ersten Rechtszug

  • Burhoff online

    Anrechnung; Vorschuss; Pflichtverteidigervergütung;

  • Judicialis

    RVG § 58 Abs. 3; ; BRAGO § 101 Abs. 1; ; BRAGO § 101 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 58 Abs. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Strafsachen: Anrechnung von Vorschüssen auf Pflichtverteidigervergütung -

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 31
  • NStZ-RR 2008, 31
  • Rpfleger 2007, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07
    Nach § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG hat der in der ersten Instanz bestellte Pflichtverteidiger - wie auch zuvor nach der inhaltsgleichen Regelung des § 97 Abs. 3 BRAGO - einen Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse auch für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren vor Erhebung der öffentlichen Klage (OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2007, 1 Ws 220/07 - zitiert nach juris -).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07
    c) Nicht tragfähig ist die Argumentation, die einzelnen Verfahrensabschnitte in Strafsachen ergäben sich aus Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bildeten (OLG Frankfurt StraFO 2007, 219).
  • KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16

    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die

    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Diese Auslegung steht dem Wortlaut des § 58 Abs. 3 RVG nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31 ).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Der Wille des Gesetzgebers ist insoweit deutlich; eine Änderung der bisherigen Rechtslage war danach nicht beabsichtigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2001 - 1 Ws 220/01 - = BeckRS 2007, 09717; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 - = BeckRS 2007, 15755; OLG Dresden, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 Ws 37/07 - LG Berlin, Beschluss vom 20.08.2007 (515) 68 Js 29104 KLs (22105); LG Osnabrück, Beschluss vom 21.03.2007, 10 KLs 1 140 Js 37324103 - 101/06; letztere drei Entscheidungen veröffentlicht unter www.burhoff.de).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    b) Die ganz überwiegende Meinung sieht hingegen die jeweilige Instanz als Verfahrensabschnitt an, wobei das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz als Einheit betrachtet werden, so dass Vorschüsse und Zahlungen -unter Berücksichtigung der Einschränkung gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG - auf die in der gleichen Instanz entstandenen Gebühren anzurechnen sind (OLG Oldenburg JurBüro 2007, 415; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 682, 683; OLG Köln StraFo 2008, 399 und 2 Ws 626/08 vom 19. Dezember 2008 ; KG StraFo 2009, 84 m. abl.
  • OLG München, 24.03.2010 - 4 Ws 34/10

    Pflichtverteidigergebühren: Anrechenbarkeit von Zahlungen des Mandanten im

    Denn unter dem Begriff "Verfahrensabschnitt" im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG ist der Instanzenzug zu verstehen, wobei das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als Einheit gelten (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 626/08 - , KG Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Ws 124/08 -, OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 -3 Ws 320/07 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • FG Niedersachsen, 20.05.2009 - 6 KO 3/09

    Auswirkungen der Verbindung von Verfahren auf die Höhe der Terminsgebühr der

    Es ist nach der durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschaffenen Rechtslage auf den Beginn des Termins und die Vertretungsbereitschaft zu diesem Zeitpunkt abzustellen (Hanseatisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009 3 So 197/08, [...]; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2009 5 W 207/07, [...]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. April 2007 4 C 07.659, NVwZ 2008, 504; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 3. September 2008 A 5 K 2451/08, AuAs 2008, 250; Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 19. November 2007 7 A 1891/06, AGS 2008, 117; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 3104 VV RVG, 92; a. A. Müller, Anmerkung zum Beschluss des FG Köln vom 21. Dezember 2005, 10 Ko 4172/05, EFG 2006, 441, 443; Niedersächsisches Finanzgericht in EFG 2008, 242; im Ergebnis abweichend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2006 3 S 1425/06, NVwZ-RR 2006, 855).
  • KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07

    Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob mit "Verfahrensabschnitt" weiterhin - wie von der herrschenden Meinung beim alten Gebührenrecht (§ 101 Abs. 1 und 2 BRAGO) angenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 537) - das gesamte Verfahren im ersten Rechtszug einschließlich des Ermittlungsverfahrens gemeint ist (vgl. OLG Oldenburg StraFO 2007, 347 unter Berufung auf BT-Drucksache 15/1971 S. 203; OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 161/07 - zitiert nach juris) oder ob darunter jede anwaltliche Tätigkeit zu verstehen ist, für die nach Teil 4 VV RVG besondere Gebühren vorgesehen sind (vgl. OLG Frankfurt AGS 2007, 193 m. zust. Anmerkung Volpert unter Berufung auf BT-Drucksache 15/1971 S. 248 zu § 42 RVG).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 3 Ws 264/08
    Der Senat schließt sich ebenfalls den überzeugenden Ausführungen der Oberlandesgerichte Oldenburg ( StV 2007, 144 ) und Stuttgart ( NStZ-RR 2008, 31) an, wonach Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten erhält bzw. erhalten hat, gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 RVG auf die von der Staatskasse für die jeweilige Instanz zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren anzurechnen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht