Rechtsprechung
AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Insolvenzverfahren: Erteilung eines vollstreckbaren Tabellenauszuges in der Wohlverhaltensperiode
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 289 Abs. 2 S. 2 InsO; § 725 ZPO
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung (ZPO) in der Wohlverhaltensphase des Schuldners; Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Ursprungs und des Umfangs einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch den ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung (ZPO) in der Wohlverhaltensphase des Schuldners; Prüfungsrecht und Prüfungspflicht des Ursprungs und des Umfangs einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch den ...
- zvi-online.de
InsO §§ 201, 289, 302 Nr. 1; ZPO § 725
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung nach Aufhebung des Verfahrens in der Wohlverhaltensperiode - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 10.08.2001 - 74 IK 130/00
- AG Göttingen, 18.07.2007 - 74 IK 130/00
- LG Göttingen, 09.10.2007 - 10 T 122/07
- AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00
Papierfundstellen
- NZI (Beilage) 2009, 32
- NZI 2008, 756
- Rpfleger 2008, 441
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05
Anspruch auf vollstreckbaren Tabellenauszug schon während der …
Auszug aus AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00
Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).Grundsätzlich hat ein Gläubiger sogar einen Anspruch darauf, dass eine vollstreckbare Ausfertigung über den gesamten, zur Tabelle angemeldeten und nicht bestrittenen Betrag erteilt wird, wie sich aus der Begründung der oben 2 a) erwähnten Entscheidung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554) ergibt.
- AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03
Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der …
Auszug aus AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00
Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).
- AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00
Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten …
(Fortführung von AG Göttingen, Beschl. v. 10.04.2008 - 74 IK 130/00).a) In dem Beschluss vom 10.04.2008 (74 IK 130/00) hat das Insolvenzgericht einen Anspruch auf Erteilung eines vollstreckbaren Auszuges nach Aufhebung des Verfahrens in der sog. Wohlverhaltensperiode bejaht unabhängig davon, ob es sich um eine von der Restschuldbefreiung (teilweise) gem. § 302 Nr. 1 InsO ausgenommene Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung handelt.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08, 2 ARs 21/2008 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
§ 51 RVG
Pauschgebühr; Höhe Begrenzung; Wahlverteidigerhöchstegbühr - openjur.de
Pauschgebühr: Begrenzung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers für bestellten Beistand oder Verteidiger
- IWW
- Wolters Kluwer
Begrenzung der Höhe des Pauschgebührenanspruchs nach § 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eines bestellten Beistandes/Verteidigers in analoger Anwendung des § 42 Abs. 1 S. 4 RVG auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers; Normierung der Höhe der ...
- Burhoff online
Pauschgebühr; Höhe Begrenzung; Wahlverteidigerhöchstegbühr;
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
RVG § 42 Abs. 1 S. 4 § 51 Abs. 1
Rechtsanwaltsvergütung: Keine Begrenzung der Pauschvergütung - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2008, 441
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08
Gleichwohl ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass die Zubilligung einer Pauschgebühr deutlich über der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers von § 51 RVG gedeckt ist (…OLG Hamm a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2006 - 2 ARs 14/06 - juris). - OLG Jena, 26.08.2005 - 1 AR (S) 51/05
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08
Insofern liegt trotz des fast identischen Wortlautes beider Regelung ein wesentlicher Unterschied vor (Thüringer Oberlandesgericht NJW 2006, 933). - OLG Hamm, 29.09.2006 - 2 (s) Sbd IX-102/06
Besonderer Umfang, Fahrtzeiten; Berücksichtigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08
Allerdings hat die Höchstgebühr eines Wahlverteidigers in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze der Pauschgebühr nach § 51 RVG gebildet (OLG Hamm NJW 2007, 311; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 2005, 694).
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
Diese für die Pauschgebühr des Wahlverteidigers geltende Beschränkung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers gilt nicht entsprechend für die Pauschgebühr des Pflichtverteidigers (vgl. OLG München Beschluss vom 09.09.2013 - 6 St (K) 1/13 [Volltext in www.burhoff.de]; OLG Stuttgart Rpfleger 2008, 441, Rdn. 8 nach juris; Thüringer OLG BeckRS 2009 Nr. 86298;… Burhoff, RVG, aaO., § 51 Rdn. 40;… Schneider, in: Schneider/Wolf RVG aaO., § 51 Rdn. 115;… Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 40;… aA - ohne Begründung - Hartmann, Kostengesetze aaO. § 51 RVG, Rdn. 33).Beide Regelungen unterschieden sich zudem darin, dass bei einer Pauschvergütung nach § 42 RVG die Gesichtspunkte des § 14 RVG - und damit auch die Bedeutung der Sache und die Einkommens-/Vermögensverhältnisse des Auftraggebers - zum Tragen kommen; dies spielt bei der Bemessung der Pauschvergütung nach § 51 RVG keine Rolle (Thüringer OLG NJW 2006, 933 OLG Stuttgart, Rpfleger 2008, 441 Rdn. 8 nach juris).
Dies war aber - wie sich aus der Gesetzesbegründung entnehmen lässt (…vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 198) - der mitentscheidende Grund für den Gesetzgeber, die Höhe der Pauschgebühr für den Wahlanwalt nach § 42 RVG zu begrenzen (OLG Stuttgart, Rpfleger 2008, 441 Rdn. 8 nach juris;… Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 40).
- OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren
OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.4.2008, 2 ARs 21/08; OLG Jena, BeckRS 2009 Nr. 86298. < schließen § 51 RVG enthält keine Obergrenze des Pauschvergütungsanspruchs. - OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr des beigeordneten …
Die Höhe des Pauschvergütungsanspruchs eines bestellten Verteidigers nach § 51 RVG ist nicht in analoger Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers beschränkt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.4.2008, 2 ARs 21/08, zit. nach [...], Rdn. 8; OLG Jena, BeckRS 2009 Nr. 86298;… Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl., § 51 Rdn. 40;… a.A ohne Begründung Hartmann, Kostengesetze, 42 Aufl., § 51 RVG , Rdn. 33). - OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren
Hierzu ist anzumerken, dass die Höhe des Pauschvergütungsanspruchs eines bestellten Verteidigers nach § 51 RVG nicht einmal auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers beschränkt ist.OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.4.2008, 2 ARs 21/08; OLG Jena, BeckRS 2009 Nr. 86298. § 51 RVG enthält keine Obergrenze des Pauschvergütungsanspruchs.