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   OLG München, 05.12.2008 - 33 Wx 266/08   

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https://dejure.org/2008,10500
OLG München, 05.12.2008 - 33 Wx 266/08 (https://dejure.org/2008,10500)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2008 - 33 Wx 266/08 (https://dejure.org/2008,10500)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 33 Wx 266/08 (https://dejure.org/2008,10500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Genehmigungsbedürftigkeit von Verfügungen des Betreuers über Nachlassgegenstände bei noch ausstehender Einantwortung des nach österreichischem Recht erbenden Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit von Verfügungen des Betreuers eines vertretungsbefugten Erben nach österreichischem Recht über Nachlassgegenstände zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge; Genehmigungsbedürftigkeit von Verfügung eines Betreuers über Wertpapiere für den Fall eines wegen noch ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Österreichisches Recht, Ausländische Erbschaft des Betreuten, Aufgabenkreis des Vermögensbetreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenssorge des Betreuers bei Erbschaft des Betroffenen nach Österreichischem Recht - genehmigungspflichtiger Verkauf von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfügungen des Betreuers über Nachlassgegenstände eines österreichischen Erbes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 372
  • DNotZ 2009, 463
  • FamRZ 2009, 731
  • Rpfleger 2009, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG München, 05.12.2008 - 33 Wx 266/08
    Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1587/1588 m.w.N.), die den Tatsachengerichten vorbehalten ist.
  • OLG München, 23.03.2009 - 33 Wx 54/09

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträglichen Rechtsschutz gegen eine vorläufige

    Hat sich eine vorläufige Betreuerbestellung in der Hauptsache erledigt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung durch das Beschwerdegericht feststellen zu lassen (Anschluss an BVerfG BtPrax 2009, 29 = FamRZ 2008, 2260).

    a) Wie das BVerfG mit Beschluss vom 10.10.2008 (BtPrax 2009, 29) erkannt hat, gebietet Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsmittelgerichten, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv zu machen.

  • OLG München, 22.12.2011 - 1 U 5388/10

    Amtshaftung bzw. Entschädigung aus enteignungsgleichen Eingriff:

    Auf die weitere Beschwerde des Betreuers hob das Oberlandesgericht München (Az. 33 Wx 266/08) mit Beschluss vom 05.12.2008 die angefochtenen Entscheidungen auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht.
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