Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 7 AR 361/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
FGG-Reformgesetz: Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts des Amtsgerichts für Anträge auf Vergütung des Vormundes nach Inkrafttreten des Reformgesetzes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts für die Entscheidung über die Vergütung eines Vormundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG -RG Art. 111
Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts für die Entscheidung über die Vergütung eines Vormundes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1760
- Rpfleger 2010, 426
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10
Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des …
Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer End-entscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102). - BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13
Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des …
Als selbständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 2 FGG-RG (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 2010, 426; OLG Dresden FamRZ 2010, 1269) unterliegt die angefochtene Vergütungsfestsetzung gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG neuem Recht. - BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10
Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. …
Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102).
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10
Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. …
Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102). - LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14 Gegenüber der Betroffenen selbst hat der Vorsorgebevollmächtigte daher allein auf Grund der Vollmacht keine gesicherte Rechtsstellung, da die Betroffene die Vollmacht jederzeit widerrufen kann ( BayObLG FamRZ 2003, 1219; LG Hof Rpfleger 2010, 426 ).
- OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren
Denn jeder Antrag ist durch eine als Beschluss zu erlassenden Entscheidung zu erledigen (vgl. OLG Dresden RPfl 2010, 325; OLG Nürnberg RPfl 2010, 426 betr. die Vergütung eines Vormundes). - OLG Stuttgart, 07.07.2010 - 8 AR 5/10
Vormundschaft für ein minderjähriges Kind: Gerichtliche Zuständigkeit für die …
Der Senat schließt sich insoweit den Entscheidungen des OLG Dresden vom 22.2.2010 (24 WF 147/10, Rechtspfleger 2010, 325) und OLG Nürnberg vom 17.3.2010 (7 AR 361/10, Leitsatz in Juris) an. - OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11
Vormundschaft: Vergütungsanspruch eines Vereins
Das FamFG findet, auch wenn die Vormundschaft bereits seit 1995 geführt wird, nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG) Anwendung, denn es geht hier ausschließlich um einen im Februar/März 2011 gestellten Antrag auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz (vgl. hierzu OLG Nürnberg 7 AR 361/10 - juris). - OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10
Vergütung des Vereinsvormundes
Das FamFG findet, auch wenn die Vormundschaft bereits seit 1995 geführt wird, nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG -RG Anwendung, denn es geht hier ausschließlich um einen im Dezember 2009 gestellten Antrag auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz (vgl. hierzu OLG Nürnberg 7 AR 361/10 - juris).