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   OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 7 AR 361/10   

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https://dejure.org/2010,9701
OLG Nürnberg, 17.03.2010 - 7 AR 361/10 (https://dejure.org/2010,9701)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 AR 361/10 (https://dejure.org/2010,9701)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 AR 361/10 (https://dejure.org/2010,9701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG; Art. 111 FGG-RG

  • openjur.de

    FGG-Reformgesetz: Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts des Amtsgerichts für Anträge auf Vergütung des Vormundes nach Inkrafttreten des Reformgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts für die Entscheidung über die Vergütung eines Vormundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG Art. 111
    Funktionelle Zuständigkeit des Familiengerichts für die Entscheidung über die Vergütung eines Vormundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1760
  • Rpfleger 2010, 426
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer End-entscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Als selbständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 2 FGG-RG (vgl. OLG Nürnberg Rpfleger 2010, 426; OLG Dresden FamRZ 2010, 1269) unterliegt die angefochtene Vergütungsfestsetzung gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG neuem Recht.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102).
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10

    Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw.

    Zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf hingewiesen, dass ein Antrag, der im Rahmen eines Dauerverfahrens, wie etwa einer Vormundschaft, gestellt wird und zu einer Endentscheidung im Sinne des § 38 FamFG führt, ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 2 FGG-RG einleitet (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1760; OLG München FamRZ 2010, 1102).
  • LG Dortmund, 13.11.2014 - 9 T 175/14
    Gegenüber der Betroffenen selbst hat der Vorsorgebevollmächtigte daher allein auf Grund der Vollmacht keine gesicherte Rechtsstellung, da die Betroffene die Vollmacht jederzeit widerrufen kann ( BayObLG FamRZ 2003, 1219; LG Hof Rpfleger 2010, 426 ).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

    Denn jeder Antrag ist durch eine als Beschluss zu erlassenden Entscheidung zu erledigen (vgl. OLG Dresden RPfl 2010, 325; OLG Nürnberg RPfl 2010, 426 betr. die Vergütung eines Vormundes).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2010 - 8 AR 5/10

    Vormundschaft für ein minderjähriges Kind: Gerichtliche Zuständigkeit für die

    Der Senat schließt sich insoweit den Entscheidungen des OLG Dresden vom 22.2.2010 (24 WF 147/10, Rechtspfleger 2010, 325) und OLG Nürnberg vom 17.3.2010 (7 AR 361/10, Leitsatz in Juris) an.
  • OLG Koblenz, 20.05.2011 - 13 UF 462/11

    Vormundschaft: Vergütungsanspruch eines Vereins

    Das FamFG findet, auch wenn die Vormundschaft bereits seit 1995 geführt wird, nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG) Anwendung, denn es geht hier ausschließlich um einen im Februar/März 2011 gestellten Antrag auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz (vgl. hierzu OLG Nürnberg 7 AR 361/10 - juris).
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 13 WF 408/10

    Vergütung des Vereinsvormundes

    Das FamFG findet, auch wenn die Vormundschaft bereits seit 1995 geführt wird, nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG -RG Anwendung, denn es geht hier ausschließlich um einen im Dezember 2009 gestellten Antrag auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz (vgl. hierzu OLG Nürnberg 7 AR 361/10 - juris).
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