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   OLG Celle, 31.05.2011 - 10 UF 297/10   

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https://dejure.org/2011,15807
OLG Celle, 31.05.2011 - 10 UF 297/10 (https://dejure.org/2011,15807)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2011 - 10 UF 297/10 (https://dejure.org/2011,15807)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 (https://dejure.org/2011,15807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 1 FamFG; § 231 Abs. 2 FamFG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG
    Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit und eine Beschwerde ist daher nur bei Übersteigen eines Wertes von 600 Euro eröffnet; Abhängigkeit der Beschwerdeeröffnung gegen die Bestimmung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit und eine Beschwerde ist daher nur bei Übersteigen eines Wertes von 600 Euro eröffnet; Abhängigkeit der Beschwerdeeröffnung gegen die Bestimmung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1180
  • FamRZ 2011, 1616
  • Rpfleger 2011, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei gegen die familiengerichtliche Bestimmung des Kindergeldberechtigten gerichteter Beschwerde (Fortführung Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - FamRZ 2011, 1616 f. = MDR 2011, 1180 f. = JurBüro 2011, 494 = Rpfleger 2011, 604 f. = BeckRS 2011, 14904 = juris).

    Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG handelt es sich zwar gemäß § 112 Nr. 1 FamFG nicht um eine Familienstreitsache, nach § 231 Abs. 2 FamFG aber um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - FamRZ 2011, 1616 f. = MDR 2011, 1180 f. = JurBüro 2011, 494 = Rpfleger 2011, 604 f. = BeckRS 2011, 14904 = juris; OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.; Zöller 28 -Feskorn, FamFG § 61 Rz. 4; Finke, FPR 2012, 155, 159; Thiel, AGS 2011, 157; offen Thiel, AGS 2011, 338, 339, die zwar nachvollziehbare Begründungen für einen vermögensrechtlichen Charakter sieht, aber auch ein Verständnis als nichtvermögensrechtliche Angelegenheit für vertretbar hält).

    Insofern ist auch bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten für die Eröffnung der Beschwerde ein Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 600 EUR erforderlich (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - a.a.O.; so ausdrücklich auch Prütting/Helms-Bömelburg, FamFG § 232 Rz. 48; Thiel, AGS 2011, 157, Finke, FPR 2012, 155, 159).

    Allerdings ist die gesetzgeberische Überlegung, warum als Verfahrenswert die geringstmögliche Gebührenstufe bestimmt worden ist, auch bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes von Bedeutung (anders Thiel, AGS 2011, 338).

    Inhaltliche Stellungnahmen der Rechtsprechung zur Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes in den Fällen des § 231 Abs. 2 FamFG sind - abgesehen von der Senatsentscheidung vom 31. Mai 2011 (a.a.O.) - bislang nicht ersichtlich.

    Später (AGS 2011, 338 f.) hat Thiel allerdings ausdrücklich die im Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 (10 UF 297/10 - a.a.O.) vorgenommene Bestimmung der Beschwer als "im Ergebnis wohl zutreffend" angesehen und ausgeführt, daß in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht auf die Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO zurückgegriffen werden kann.

  • OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13

    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des

    Für - wie vorliegend verfahrensgegenständlich - Unterhaltssachen, die nicht Familienstreitsachen sind (vgl. dazu bereits Senatsbeschluß vom 31. Mai 2011 - 10 UF 297/10 - FamRZ 2011, 1616 f. = MDR 2011, 1180 f. = JurBüro 2011, 494 = Rpfleger 2011, 604 f. = BeckRS 2011, 14904 = juris), beträgt der Verfahrenswert gemäß § 51 Abs. 3 Satz 1 FamGKG 300 EUR.
  • OLG Jena, 14.02.2013 - 2 WF 642/12

    Beschwerde im Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Mindestwert

    Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG handelt es sich zwar gemäß § 112 Nr. 1 FamFG nicht um eine Familienstreitsache, nach § 231 Abs. 2 FamFG aber um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (Anschluss OLG Celle, FamRZ 2011, 1616 f. und FamRZ 2012, 1963 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = AGS 2011, 198 f.; Zöller-Feskorn, FamFG § 61 Rz. 4; Finke, FPR 2012, 155, 159; Thiel, AGS 2011, 157).
  • OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13

    Gegenstandswert des Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 3 EStG handelt es sich nach § 231 Abs. 2 FamFG um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (vergleiche nur OLG Celle FamRZ 2011, 1616; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1243).
  • OLG Bamberg, 18.10.2012 - 2 UF 275/12

    Kostenentscheidung: Kostenbeschwerde in einer in der Hauptsache

    Nach der wohl mittlerweile herrschenden Gegenansicht muss dagegen der Beschwerdewert von 600,-- EUR auch in diesen Fällen überschritten sein (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 238; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1616; OLG Schleswig FamRZ 2011, 988; OLG Stuttgart NJW 2010, 383; Götsche, Anfechtung von Kostenentscheidungen, FuR 2012, 510, 515).
  • OLG Köln, 07.05.2013 - 25 WF 82/13

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Hauptgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist damit das vermögensrechtliche Interesse des Beschwerdeführers und nicht mehr die - nichtvermögensrechtliche - Hauptsache (so OLG Bremen B. v. 16.01.2013 - 5 WF 3/13 - bei Juris; OLG Bamberg, B. v. 18.10.2012, - 2 UF 275/12 - bei Juris; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 238; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 1616; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Keidel- Meyer-Holz , FamFG, 17. Auflage 2011, § 61 Rz. 4; Prütting/Helms-Abramenko, FamFG, 2. Auflage 2011, § 61 Rz. 3; Zöller- Feskorn , ZPO, 29. Auflage 2012, § 61 FamFG Rz. 7).
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