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   OLG Saarbrücken, 17.06.1991 - 5 W 66/91   

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https://dejure.org/1991,6444
OLG Saarbrücken, 17.06.1991 - 5 W 66/91 (https://dejure.org/1991,6444)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.06.1991 - 5 W 66/91 (https://dejure.org/1991,6444)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juni 1991 - 5 W 66/91 (https://dejure.org/1991,6444)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 513
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 18/18

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag

    Die fehlende oder nicht nachgewiesene Vertretungsmacht eines Bevollmächtigten führt deshalb nicht zur Nichtigkeit der dennoch veranlassten Vollstreckungsmaßnahme (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juni 1991 - 5 W 66/91 Rpfleger 1991, 513; Schuschke/Plücker in Schuschke/Walter/Kessen/Thole, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl., § 829 Rn. 33).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 164/99

    Wahl einer ungünstigen Steuerklasse durch den Vollstreckungsschuldner

    Dies hat zur Folge, daß die mit dem Beschluß des Rechtspflegers des Amtsgerichts ausgebrachte ergänzende Pfändung des Einkommens des Schuldners in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem pfändbaren Teil Bezüge bei einer Berechnung der Lohnsteuer unter Anwendung der Steuerklasse V und dem Betrag dieser Bezüge bei einer Berechnung der Lohnsteuer unter Anwendung der Steuerklasse IV endgültig beseitigt worden ist (vgl. BGHZ 66, 394 [395] = NJW 1976, 1453; Senat, ZIP 1980 578 [579]; Senat, NJW-RR 1987, 380; Senat, MDR 1992, 1001 = NJW-RR 1993, 393; Senat, NJW 1992, 2836 = FamRZ 1993, 584; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1991, 513; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1993, 80; OLG Schleswig, SchlHA 1993, 91; Büttner, FamRZ 1994, 1433 [1438]; Musielak/Becker, ZPO, 1999, § 829, Rdn. 23; Musielak/Lackmann, a.a.O., § 766, Rdn. 30; Stöber, a.a.O., Rdn. 741 mit weit.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2002 - 20 W 137/02

    GmbH: Registergerichtliche Prüfung bei Anmeldung der Sitzverlegung einer GmbH

    Soweit ganz vereinzelt (vgl. Bartl/Fichtelmann/Schlarb/Schulze, GmbH-Recht, 5. Aufl., § 13 h HGB Rn. 1; Buchberger, Rpfleger 1991, 513/514) die Ansicht vertreten wird, die Übersendung an das Registergericht des neuen Sitzes habe ohne jegliche Vorprüfung zu erfolgen , vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.
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