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   BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92   

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https://dejure.org/1993,1615
BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92 (https://dejure.org/1993,1615)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1993 - 5 StR 669/92 (https://dejure.org/1993,1615)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 5 StR 669/92 (https://dejure.org/1993,1615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriger Nebenkläger - Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 397a; ZPO § 114
    Keine Prozeßkostenhilfe für 9-jährigen Nebenkläger bei durchsetzbarem Unterhaltsanspruch

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 351
  • Rpfleger 1993, 302
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
    Der Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Revisionsverfahren steht zum einen schon entgegen, daß der Nebenkläger ein von vornherein unzulässiges Revisionsbegehren verfolgt (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6).
  • BGH, 26.11.1992 - 1 StR 249/92

    Gründe für die Ablehnung eines Antrags zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
    Gemäß § 115 Abs. 6 ZPO ist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe daher zu versagen (vgl. BGHR StPO § 397 a Prozeßkostenhilfe 8; BGH Beschluß vom 26. November 1992 - 1 StR 249/92 -).
  • OLG München, 27.11.1986 - 20 U 5314/86

    Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfeverfahren; Anspruch; Wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
    Als Maßstab für die Zumutbarkeit der Belastung des Unterhaltspflichtigen mit einem Prozeßkostenvorschuß ist dabei die Tabelle zu § 114 ZPO heranzuziehen (vgl. Schoreit/Dehn aaO.; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1985, 826; OLG München FamRZ 1987, 303), also die Belastung, die nach § 115 ZPO bei eigener Prozeßführung eintreten würde.
  • OLG Frankfurt, 15.03.1985 - 5 WF 32/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auswirkungen eines

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 5 StR 669/92
    Als Maßstab für die Zumutbarkeit der Belastung des Unterhaltspflichtigen mit einem Prozeßkostenvorschuß ist dabei die Tabelle zu § 114 ZPO heranzuziehen (vgl. Schoreit/Dehn aaO.; OLG Frankfurt/Main FamRZ 1985, 826; OLG München FamRZ 1987, 303), also die Belastung, die nach § 115 ZPO bei eigener Prozeßführung eintreten würde.
  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

    Das gilt nicht nur bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels (vgl. BGH in NStZ 1993, 351, und bei Kusch in NStZ 1994, 23, 26; BayObLG bei Bär in DAR 1989, 361, 371) sowie bei offensichtlicher Unbegründetheit einer Revision nach § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 12) - Fallgestaltungen, die etwaig auch unter den von der herrschenden Meinung zugrundegelegten Maßstab einer rechtlichen Unmöglichkeit der Verurteilung wegen einer Nebenklagestraftat erfaßt werden mögen -, sondern auch zum Beispiel im Klagerzwingungsverfahren, in welchem zusätzlich die Sachlage geprüft wird.
  • BGH, 28.03.2001 - 2 StR 82/01

    Verbot der Doppelverwertung bei der Strafzumessung

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist zurückzuweisen, weil die Revision unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6, 9).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 504/08

    Prozesskostenhilfe für die Nebenklage in der Revisionsinstanz (zweiter Durchgang;

    Im Übrigen steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aber auch entgegen, dass die Revision des Angeklagten sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet erwiesen hat und es daher der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Nebenklägerin für das Revisionsverfahren nicht bedarf (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 3, 5, 6, 7, 9).
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