Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 17.11.1994

Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 08.11.1994 - 8 T 459/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6190
LG Braunschweig, 08.11.1994 - 8 T 459/94 (https://dejure.org/1994,6190)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08.11.1994 - 8 T 459/94 (https://dejure.org/1994,6190)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 08. November 1994 - 8 T 459/94 (https://dejure.org/1994,6190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 61 Abs. 1 PStG; § 49 Abs. 1 S. 1 PStG; § 19 FGG; § 20 FGG; § 22 Abs. 1 FGG; § 33 Abs. 2 Nds. Meldegesetz
    Recht eines Vollstreckungsgläubigers auf Erteilung von Personenstandsurkunden wegen einer nach Titelerteilung erfolgten Namensänderung des Schuldners; Möglichkeit der Erteilung einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Vollstreckungsgläubigers auf Erteilung von Personenstandsurkunden wegen einer nach Titelerteilung erfolgten Namensänderung des Schuldners; Möglichkeit der Erteilung einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NdsMeldeG § 33 Abs. 2; PStG § 61 Abs. 1; ZPO § 750

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1971
  • FamRZ 1995, 1212
  • Rpfleger 1995, 306
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Erfurt, 05.06.2003 - 7 T 369/02

    Anspruch auf Übersendung einer beglaubigten Abschrift aus einem Familienbuch zum

    Insoweit werden durchaus abweichende Ansichten vertreten, die die Vorlage z.B. einer erweiterten Melderechtsauskunft für ausreichend erachten (Landgericht Berlin, Standesamtszeitung 1996, 269 ff.; Landgericht Braunschweig NJW 1995, 1971ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.1994 - 8 WF 95/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4661
OLG Stuttgart, 17.11.1994 - 8 WF 95/94 (https://dejure.org/1994,4661)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.1994 - 8 WF 95/94 (https://dejure.org/1994,4661)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 1994 - 8 WF 95/94 (https://dejure.org/1994,4661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch; Ausbildungsförderung; Elternteil; Auszubildender; BAFÖG; Einkommen; Vermögen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BAFÖG § 37 Abs. 1; BGB § 1601

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 489
  • Rpfleger 1995, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 13 WF 10/12
    Hat der Unterhaltsberechtigte Vorausleistungen nach § 36 BAföG erhalten, so hat der Unterhaltspflichtige, der den Wegfall der Aktivlegitimation geltend macht, zum Nachweis des Forderungsüberganges des Unterhaltsanspruchs auf das Land nach § 37 Abs. 1 S 1 BAföG auch die Höhe der in dieser Bestimmung hierfür vorausgesetzten Anrechnung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH FamRZ 2000, 640; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl., § 8, Rn. 288; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 489).

    Insoweit ist zum Nachweis des Forderungsüberganges auch die Höhe dieser Anrechnung darzulegen (vgl. BGH FamRZ 2000, 640; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 8. Aufl., § 8, Rn. 288; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 489).

    Für die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel muss das Land in der durch § 727 ZPO vorgeschriebenen Form auch nachweisen, in welcher Höhe auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem BAföG anzurechnen ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1995, 489; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 727, Rn. 21 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 05.12.2000 - 8 WF 84/00

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialhilfeträger - Nachweis durch

    Demgegenüber hat der Senat wiederholt entschieden, dass es sich bei den Einschränkungen des Anspruchsübergangs nicht lediglich um Einwendungen handelt, die vom Schuldner gem. §§ 732, 768 und in dessen Rahmen gem. § 767 Abs. 1 und 3 ZPO geltend zu machen sind und bei einer Klauselumschreibung nach § 727 ZPO unbeachtet bleiben können, sondern um Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (zu § 91 aF BSHG: Senatsbeschluss v. 19.10.1995, 8 WF 66/95; zur ähnlichen Regelung in § 37 BAföG: Senatsbeschluss v. 17.11.1994 - FamRZ 1995, 489 sowie Senatsbeschluss v. 25.11.1994 - 8 WF 104/94; so auch Brudermüller, FamRZ 1995, 1033).
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