Weitere Entscheidung unten: KG, 06.04.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1995 - 2 W 81/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5218
OLG Köln, 28.04.1995 - 2 W 81/95 (https://dejure.org/1995,5218)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1995 - 2 W 81/95 (https://dejure.org/1995,5218)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1995 - 2 W 81/95 (https://dejure.org/1995,5218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 807, § 903
    Pflicht zur Ergänzung der Offenbarungsversicherung bei Einnahmen aus Schwarzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1431 (Ls.)
  • Rpfleger 1995, 469
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.10.1993 - 2 W 17/93
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1995 - 2 W 81/95
    Eine ergänzende Offenbarungsversicherung, die im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, muß der Schuldner nur abgeben, wenn er bei der erstmaligen Abgabe gem. § 807 ZPO seiner Offenbarungspflicht noch nicht vollständig nachgekommen ist, insbesondere ein lückenhaftes oder unvollständiges Vermögensverzeichnis vorgelegt hat (vgl. Senat JurBüro 1994, 408 und Zöller/Stöber, 19. Aufl. (1995), § 903, Anm. 14 m.w.N.).
  • LG Bochum, 15.01.1999 - 7 T 470/98

    Nachbesserung eines Vermögensverzeichnisses; Pflicht des Schuldners zur

    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Vermögensverzeichnis unvollständig ist, oder es müssen Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen können, dass weiteres verwertbares Vermögen vorhanden ist, auf das Zugriff genommen werden könnte (OLG Köln, JurBüro 1994, 408 und JurBüro 1996, 49).

    Hierfür fehlen jedoch nach dem Sachverhalt jegliche Anhaltspunkte und werden auch von der Gläubigerin nicht vorgetragen (vgl. hierzu OLG Köln, JurBüro 1996, 49).

  • AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18

    Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Anlass zur Nachfrage besteht hier insoweit, da sich aufgrund des angegebenen Gewinns und der Auftragslage Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aus bestimmten Tätigkeiten nicht offenbarte Einkünfte erzielt werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.04; 1995, Az. 2 W 81/95).
  • LG Wuppertal, 20.04.1999 - 6 T 323/99
    Eine ergänzende eidesstattliche Versicherung zur Beantwortung der Frage, ob Einkünfte aus Schwarzarbeit erzielt werden, kann der Gläubiger dann verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, daß die allgemein gehaltenen Fragen im Vermögensverzeichnis (insbesondere nach Ansprüchen aus unselbständiger Tätigkeit) insoweit unvollständig beantwortet worden sind (vgl. den Beschluß der Kammer vom 17. November 1998, 6 T 951/98, in dem Verfahren 7 M 3575/98, AG Solingen; OLG Köln, JurBüro 1996, 49; LG Hamburg, JurBüro 1996, 331).
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Rechtsprechung
   KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3917
KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95 (https://dejure.org/1995,3917)
KG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 1 W 1818/95 (https://dejure.org/1995,3917)
KG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 1 W 1818/95 (https://dejure.org/1995,3917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • beck.de PDF, S. 18
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Suizidgefahr infolge einer psychischen Erkrankung und Räumungsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsräumung; Beeinträchtigung; Verletzung; Grundrechte; Vollstreckungsschutz; Beschwerdeverfahren; Rechtszug; Aufklärungspflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstmordgefahr nach Wohnungskündigung - Gericht muss sich mit den möglichen Folgen einer Zwangsräumung gründlich auseinandersetzen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; ZPO § 765a

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 848
  • FamRZ 1995, 1212
  • Rpfleger 1995, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

    Auszug aus KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Einwirkung der Grundrechte (hier des Art. 2 GG ) auf das Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO (vgl. BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1719) haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier mögliche Verletzungen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) tunlichst ausgeschlossen werden; Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen (hier Suizidgefahr) muß daher besonders sorgfältig nachgegangen werden; erst wenn in dieser Hinsicht über die Grundrechtsbeeinträchtigungen sicherer Aufschluß erlangt wird, ist eine Abwägung unter Berücksichtigung der Belange des Gläubigers vorzunehmen.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95
    Gleichwohl ist anerkannt, daß ein neuer selbständiger Beschwerdegrund trotz inhaltlicher Übereinstimmung der Entscheidungen der Vorinstanzen im Sinne des § 568 Abs. 2 ZPO dann vorliegt, wenn das Landgericht bei seiner Entscheidung wesentliche Grundsätze des Beschwerdeverfahrens verletzt hat (vgl. BVerfG NJW 1979, 538; Baumbach/Hartmann, ZPO, 53. Auflage, § 568 Rdn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 04.03.1981 - 2 W 10/81

    Gericht; Übereinstimmung; Aufklärungspflicht; Untätigkeit

    Auszug aus KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95
    Unabhängig davon, ob die amtsgerichtliche Instanz ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen ist, stellt eine ins Gewicht fallende Verletzung der Aufklärungspflicht durch die landgerichtliche Instanz stets einen neuen selbständigen Beschwerdegrund dar, weil die landgerichtliche Beschwerdeinstanz gehalten ist, Aufklärungsmängel ihrer Vorinstanz zu beseitigen und weil damit die Mißachtung dieses Gebots stets einen neuen in der Beschwerdeinstanz auftretenden Verfahrensmangel darstellt (vgl. OLG Köln MDR 1981, 591; OLG Hamm MDR 1972, 521; Baumbach/Hartmann, a.a.O.; Zöller/Gummer, ZPO, 19. Auflage, § 568 Rdn. 20).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus KG, 06.04.1995 - 1 W 1818/95
    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Einwirkung der Grundrechte (hier des Art. 2 GG ) auf das Vollstreckungsschutzverfahren nach § 765a ZPO (vgl. BVerfG NJW 1979, 2607; 1994, 1719) haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier mögliche Verletzungen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) tunlichst ausgeschlossen werden; Beweisangeboten des Schuldners hinsichtlich seines Vorbringens, ihm drohten schwerwiegende Grundrechtsbeeinträchtigungen (hier Suizidgefahr) muß daher besonders sorgfältig nachgegangen werden; erst wenn in dieser Hinsicht über die Grundrechtsbeeinträchtigungen sicherer Aufschluß erlangt wird, ist eine Abwägung unter Berücksichtigung der Belange des Gläubigers vorzunehmen.
  • OLG Köln, 05.07.1996 - 2 W 116/96

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr

    Gegebenenfalls hat sich das Vollstreckungsgericht oder das Beschwerdegericht bei den gegebenen konkreten Anhaltspunkten für eine auf psychischer Erkrankung beruhenden Suizidgefahr bei einer Zwangsräumung durch Einholung ärztlicher - gegebenenfalls amtsärztlicher Gutachten - sicheren Aufschluß über die Art der Erkrankung des Schuldners und über die darauf beruhenden Folgen bei einer Zwangsräumung zu verschaffen (KG NJW-RR 1995, 848).
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