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   AG Stuttgart, 12.03.1996 - 2 M 1736/95   

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https://dejure.org/1996,23795
AG Stuttgart, 12.03.1996 - 2 M 1736/95 (https://dejure.org/1996,23795)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.1996 - 2 M 1736/95 (https://dejure.org/1996,23795)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 1996 - 2 M 1736/95 (https://dejure.org/1996,23795)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 360
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 26 W 16/00

    Pfändung des Arbeitseinkommens: Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs nach

    Im Gegensatz dazu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. FamRZ 2000, 614, 616) die Auffassung vertreten, daß es die Streichung des § 23 Abs. 4 a.F. BSHG nicht rechtfertigt, den Besserstellungszuschlag im Rahmen des Pfändungsschutzes nach § 850 f ZPO entfallen zu lassen (so auch AG Stuttgart, RPfleger 1996, 360; Christmann, RPfleger 1995, 99 f; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, § 850 f Rn. 2 a; ausführlich mit weiteren Nachweisen: Grote, Einkommensverwertung und Existenzminimum des Schuldners in der Verbraucherinsolvenz, Rn. 198 f, 200).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96

    Rundfunkgebührenbefreiung;; Einkommen; Rundfunkgebührenbefreiung; Verweisung

    Der Hinweis der Klägerin auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart (Beschl. v. 12. März 1996 - 2 M 1736/95 -, info also 1996, 87) erschüttert die dargestellten Überlegungen nicht, da sich das Amtsgericht Stuttgart zu § 850 f. Abs. 1 ZPO geäußert und zudem die mit einer Verweisung verbundenen Fragen nicht erörtert hat, es kommt hinzu, daß sich bei einer Verweisung in einem Gesetz des Bundes auf ein anderes Bundesgesetz die Fragen anders als erörtert (s.o.) stellen.
  • LG Stuttgart, 10.02.2005 - 10 T 144/04

    Zwangsvollstreckung: Ansatz des sozialhilferechtlichen Pauschalbetrages für den

    Das Gericht hält es daher für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; LG Stuttgart [10. Zivilkammer], Beschluss vom 9.2.2005, 10 T 520/04; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 10 T 520/04

    Bemessung des Pfändungsfreibetrags ab dem 1. Januar 2005 bei Vollstreckung wegen

    Die Kammer hält es für geboten, erwerbstätigen Schuldnern - auch ohne konkreten Nachweis - bei der Berechnung des fiktiven Sozialhilfebedarfs einen Pauschalbetrag für den mit der Erwerbstätigkeit verbundenen Mehraufwand zuzubilligen (so auch OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 38; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 365; AG Stuttgart, Rpfleger 96, 360; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1176e).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.04.1996 - 81 T 193/96   

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LG Berlin, 03.04.1996 - 81 T 193/96 (https://dejure.org/1996,25290)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.04.1996 - 81 T 193/96 (https://dejure.org/1996,25290)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. April 1996 - 81 T 193/96 (https://dejure.org/1996,25290)
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  • Rpfleger 1996, 360
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Ravensburg, 05.01.2015 - 1 T 82/14
    In der Rechtsprechung wurde ein begründeter Verdacht angenommen, wenn der Schuldner zunächst selbst ein Geschäft betrieben hat, sodann aber als Angestellter im Geschäft gleicher Art seiner Ehefrau beschäftigt wurde (LG Berlin, Rpfleger 1996, 360).
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