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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.05.1996 - 3 W 42/96   

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https://dejure.org/1996,7342
OLG Zweibrücken, 20.05.1996 - 3 W 42/96 (https://dejure.org/1996,7342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.05.1996 - 3 W 42/96 (https://dejure.org/1996,7342)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 3 W 42/96 (https://dejure.org/1996,7342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswertes für Anwaltsgebühren im Verfahren der Zwangsvollstreckung zur Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung

  • beck.de PDF, S. 22
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 858
  • Rpfleger 1996, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.09.1996 - 20 W 227/96

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei der Räumungsvollstreckung

    Andere Gerichte wiederum, darunter auch die Vorinstanzen, stellen weiter nicht auf den Verkehrswert des Mietobjekts, sondern auf den Kostenwert des § 16 Abs. 2 GKG für Miet- und ähnliche Nutzungsobjekte ab (so u.a. KG, Rpfleger 1996, 359 ff. = JurBüro 1996, 364 m.w.N. zum Meinungsstand; OLG Zweibrücken, MDR 1996, 858), wobei hier der Schwerpunkt der Argumentation darauf liegt, dass keine Absicht des Gesetzgebers erkennbar geworden sei, künftig auf die soziale Komponente des 16 Abs. 2 GKG zu verzichten.
  • OLG Stuttgart, 10.07.1998 - 8 W 30/98

    Bemessungsgrundlage für den Streitwert in einem Räumungsvollstreckungsverfahren;

    Nach anderer Auffassung hindert das Versehen des Gesetzgebers, welcher die Fortgeltung von § 16 II GKG für das Vollstreckungsverfahren nicht ausdrücklich klarstellte, nicht an einer einschränkenden Auslegung von § 57 II 1 BRAGO (OLG Düsseldorf, MDR 96, 1076; OLG Zweibrücken, MDR 96, 858; OLG Frankfurt, NJW-RR 96, 1481; KG, Rpfl. 1996, 359; OLG Köln, MDR 97, 1165; Gerold/Schmidt/von Eicken, 13. Aufl., Rdn. 29 a zu § 57 BRAGO).
  • OLG Dresden, 29.10.1997 - 9 W 1112/97

    Streitwert bei Räumung einer Mietwohnung

    Mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken (Rpfleger 1996, 421 ) geht der Senat davon aus, dass bei "einer an Zweckmäßigkeits- und Gerechtigkeitserwägungen orientierten Auslegung von § 57 Abs. 2 Satz 1 BRAGO n.F. ... nicht angenommen werden (kann), dass der Gesetzgeber mit der vorgenommenen Änderung derart weitreichende Konsequenzen verbinden wollte, wie sie sich ergeben, wenn man die Vorschrift entsprechend ihrem unmittelbaren Wortlaut auf den Fall der Zwangsvollstreckung wegen der Räumung und Herausgabe von Mietwohnraum anwendet ... § 57 Abs. 2 Satz 1 BRAGO (ist) letztlich nur deshalb neugefasst worden ..., um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in den Nr. 1640 bis 1645 und 1905 des GKG -KV zu § 11 Abs. 1 GKG für bestimmte gerichtliche Verfahren der Zwangsvollstreckung Festgebühren vorgesehen sind und insoweit eine Anwendung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO n.F. ausscheidet" .
  • LG Bad Kreuznach, 05.06.1996 - 2 T 15/96
    Dabei ist zunächst festzuhalten, daß kein Grund dafür ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 57 Abs. 2 BRAGO etwa ein Auseinanderfallen der Streitwerte für Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren hätte erreichen wollen (vgl. Mümmler, JurBüro 1995, 543 f., OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20.05.1996 ­ 3 W 42/96).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.02.1996 - 3 W 4/96   

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https://dejure.org/1996,18663
OLG Karlsruhe, 13.02.1996 - 3 W 4/96 (https://dejure.org/1996,18663)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.1996 - 3 W 4/96 (https://dejure.org/1996,18663)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 1996 - 3 W 4/96 (https://dejure.org/1996,18663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 421
 
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