Rechtsprechung
   BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87   

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BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87 (https://dejure.org/1988,1730)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87 (https://dejure.org/1988,1730)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 1988 - BReg. 3 Z 184/87 (https://dejure.org/1988,1730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung; Anmeldung; Wirksamkeit; Rechtsbeständigkeit; Tatsachen; Rechtsverhältnisse; Zulässigkeit; Bedenken; Ablehnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 8

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKT 16 924/87
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1307
  • DNotZ 1989, 241
  • BB 1988, 715
  • DB 1988, 851
  • Rpfleger 1988, 240
  • BayObLGZ 1988, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1984 - II ZB 2/84

    Eintragung einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG bei

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87
    Geht man mit den Vorinstanzen davon aus, daß hier die Firma der Gesellschaft unzulässig geworden ist, so bildet dieser Umstand allein jedoch kein Eintragungshindernis (BGH NJW 1977, 1879/1880; 1985, 736/738; BayObLG Betrieb 1983, 2301; Staub/Hüffer § 14 HGB RdNr. 12; Hennerkes/Binz Die GmbH & Co. 7. Aufl. S. 168).

    Trifft die Auffassung der Vorinstanzen zu, daß der Wechsel der persönlich haftenden Gesellschafter die Unrichtigkeit der Gesellschaftsfirma nach § 18 Abs. 2 HGB herbeigeführt hat, so ist dieser Umstand aber nicht geeignet, die rechtliche Wirksamkeit des Gesellschafterwechsels in Frage zu stellen (BGH aaO. und NJW 1985, 736/738).

    Unter Umständen kann auch das Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG in Betracht kommen (BGH NJW 1977, 1879/1880; 1985, 736/738; Hennerkes/Binz 5.168).

    Das Registergericht war anzuweisen, die beantragte Eintragung vorzunehmen, falls ihr keine sonstigen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BGH NJW 1985, 736 /738).

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 265/79

    Anmeldung des Ausscheidens eines Gesellschafters wegen Eröffnung des Konkurses

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87
    Diese Anmeldepflicht war als öffentlich-rechtliche Pflicht von allen (auch ausscheidenden) Gesellschaftern, somit auch von den Kommanditisten zu erfüllen (Staub/Schilling § 162 HGB RdNrn. 5, 6; Baumbach/Duden/Hopt § 108 HGB Anm. 1 A; vgl. auch BGH NJW 1981, 822 ).
  • BGH, 28.03.1977 - II ZB 8/76

    Fortführung der Firma einer GmbH & Co. KG nach Ausscheiden der Komplementär-GmbH

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87
    (2) Durch das Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG kann die bisher geführte Firma unzulässig geworden sein; es wird die Auffassung vertreten, daß der Firmenbestandteil "GmbH" gestrichen werden muß (vgl. BGHZ 44, 286; 68, 271; Hesselmann Handbuch der GmbH & Co. 16. Aufl. RdNr. 129; Bokelmann Das Recht der Firmen- und Geschäftsbezeichnungen 3. Aufl. RdNr. 737; Keidel/Schmatz/Stöber aaO. RdNr. 298h; Karsten Schmidt Handelsrecht 3. Aufl. § 12 III - S. 333 f.; Baumbach/Duden/Hopt Anm. 2 D; Staub/Hüffer HGB RdNr. 30, je zu § 24 ).
  • BGH, 27.09.1965 - II ZB 5/65

    GmbH & Co. KG. Ausscheiden der GmbH Übernahme des Unternehmens durch den

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87
    (2) Durch das Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG kann die bisher geführte Firma unzulässig geworden sein; es wird die Auffassung vertreten, daß der Firmenbestandteil "GmbH" gestrichen werden muß (vgl. BGHZ 44, 286; 68, 271; Hesselmann Handbuch der GmbH & Co. 16. Aufl. RdNr. 129; Bokelmann Das Recht der Firmen- und Geschäftsbezeichnungen 3. Aufl. RdNr. 737; Keidel/Schmatz/Stöber aaO. RdNr. 298h; Karsten Schmidt Handelsrecht 3. Aufl. § 12 III - S. 333 f.; Baumbach/Duden/Hopt Anm. 2 D; Staub/Hüffer HGB RdNr. 30, je zu § 24 ).
  • BayObLG, 21.05.1970 - BReg. 2 Z 24/70
    Auszug aus BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 3 Z 184/87
    Zum Handelsregister war hier also das Ausscheiden des Beteiligten zu 2) als Kommanditist und dessen Eintritt als Komplementär anzumelden (BayObLGZ 1970, 133/136; OLG Düsseldorf Rpfleger 1976, 364; Keidel/SchmatzlStöber Registerrecht 4. Aufl. RdNr. 289; Baumbach/Duden/Hopt HGB 27. Aufl. Anm. 2; Staub/Schilling HGB Großkomm. 4. Aufl. RdNr. 12, je zu § 162).
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 48/01

    Zulässigkeit der Amtslöschung einer Eintragung im Handelsregister

    Zur Anmeldung der Auflösung sind gemäß § 161 Abs. 2 i.V.m. § 143 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Gesellschafter, auch die Kommanditisten (vgl. BayObLG WM 1988, 710; Baumbach/Hopt § 162 Rn. 14) verpflichtet.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2011 - 20 W 13/11

    KG: Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift

    13 Für die Kommanditgesellschaft war und ist insoweit einhellig anerkannt, dass die in § 108 HGB für alle Gesellschafter normierte Anmeldepflicht auch die Kommanditisten erfasst (u.a. Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, aaO., § 162, Rn.5; Weitemeyer in Oetker, Kommentar zum HGB, 2. Aufl., § 108, Rn. 9; Langhein, in Münchner Kommentar zum HGB, aaO, § 108, Rn. 9; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 162, Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 03.03.1988, Az. BReg. 3 Z 184/87, in WM 1988, 710 f zur Anmeldung eines Gesellschafterwechsels; OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2007, Az. 1 W 52/07, in ZIP 2007, 2076 ff, 2077 zur Frage der Anmeldung der Eintragung der Kommanditgesellschaft).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 20 W 354/02

    Handelsregisterverfahren: Anmeldung der Vereinigung zweier GmbH §& Co. KG's

    Dabei ist die Anmeldung gemäß §§ 143 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB von sämtlichen Gesellschaftern, also auch den Kommanditisten zu bewirken (vgl. BayObLG WM 1988, 710).
  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 68/01

    Eintragung der Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und des Erlöschens der

    Das Registergericht darf nämlich die Eintragung von eintragungspflichtigen Tatsachen - abgesehen von formellen Hindernissen - nur dann ablehnen, wenn gegen die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der angemeldeten Rechtsverhältnisse oder gegen die rechtliche Zulässigkeit der Eintragung begründete Bedenken bestehen (BGH NJW 1977, 1879/1880; BayObLGZ 1988, 51/53; BayObLG ZIP 1996, 2109; OLG Hamm GmbHR 1996, 858; KG OLGZ 1965, 124/127; MünchKomm/Bokelmann HGB § 14 Rn. 6; Röhricht/von Westphalen/Ammon HGB § 14 Rn. 7).
  • FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99

    Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft

    Es liegt damit eine sog. Beteiligungsumwandlung vor, auf welche die Vorschriften über den Eintritt und das Ausscheiden von Komplementären und Kommanditisten entsprechend Anwendung finden, nämlich § 161 Abs. 2 , §§ 107, 143, 162 HGB (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 21.5. 1970 - BReg. 2 Z 24/70, Der Betrieb - DB - 1970, 1377 und vom 3.3. 1988 - BReg. 3 Z 184/87, GmbH-Rundschau - GmbHR - 1988, 306; ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5. 1976 - 3 W 62/76, DB 1976, 1759).
  • KG, 31.07.2015 - 22 W 45/15

    Handelsregistersache: Eintragungshindernis bei Anmeldung der Gegenstandsänderung

    Aus diesem Grund darf die Eintragung einer für sich gesehen nicht zu beanstandenden Anmeldung nicht von der Änderung oder Anmeldung anderer Gegenstände abhängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluß vom 04.07.1977 - II ZB 4/77, NJW 1977, 1879; OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.1977 - 15 W 10/77, BB 1977, 967; BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. März 1988 - BReg 3 Z 184/87 -, WM 1988, 710; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 14 Rdn. 1; BeckOK/Müther, HGB, Stand: 1. Mai 2015, § 14 Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87   

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https://dejure.org/1988,2781
BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - BReg. 3 Z 133/87 (https://dejure.org/1988,2781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abberufung eines Liquidators; Begriff des Beteiligten; Verwaltungs- und Vertretungsbefugnisse eines Nachlaßverwalters ; Vorlage an den Bundesgerichtshof

  • rechtsportal.de

    BGB § 1985

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1102
  • BB 1988, 791
  • DB 1988, 853
  • Rpfleger 1988, 240
  • Rpfleger 1988, 318
  • BayObLGZ 1988, 24
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.1977 - 15 W 37/76
    Auszug aus BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 133/87
    Er vertritt in Abgrenzung zu OLG Hamm (OLGZ 1978, 35 [hier: IV (470) 181 b]) die Ansicht, daß ein OHG-Gesellschafter zur Einlegung der Beschwerde gegen die gerichtliche Abberufung des Liquidators jedenfalls dann befugt sei, wenn er Ä wie hier C. Ä an der Bestellung des Liquidators selbst mitgewirkt, den Abberufungsantrag aber nicht gestellt habe.
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Es stehen damit unterschiedliche Rechtsfragen im Streit, weshalb eine Vorlage an den BGH nicht veranlasst ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1102, 1104).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    d) Soweit die Entscheidung des OLG Celle (MDR 1948, 258 Nr. 107 - Leitsatz -) auf eine abweichende Ansicht hindeutet, beruht jener Beschluss nach den von Huhn (Rpfleger 1977, 199 bei Fn. 9) mitgeteilten Gründen nicht auf einer anderen Beurteilung der gleichen Rechtsfrage, so dass eine Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 2 GBO entfällt (BayObLGZ 1988, 24/32; 248/257 f.; Demharter § 79 Rn. 11; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 28 Rn. 18).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 58/03

    Amtstätigkeit des Notars: Anforderungen an einen notariellen Vorbescheid;

    An der Identität fehlt es, wenn sich die Verfahrensgegenstände im Tatsächlichen wesentlich unterscheiden (BayObLG FamRZ 1988, 1102, 1104; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., § 28 RN. 18).
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 121/90

    Nachlassverwaltung über Anteil an einer Personengesellschaft

    Die Frage kann aber letzten Endes unentschieden bleiben, denn der Nachlaßverwalter hat in einer Abwicklungsgesellschaft keine weitergehenden Rechte als in einer Gesellschaft, die mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird (BayObLGZ 1988, 24, 30 f.; aA. MünchKomm/Siegmann, BGB , 2. Aufl., § 1985 Rz. 5).

    Daraus folgt, daß der Nachlaßverwalter den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen trotz § 1985 Abs. 1 BGB nicht verwalten und daß er bei der Geschäftsführung und damit auch bei der Verfügung über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens nicht die Rechte der Gesellschafter-Erben wahrnehmen kann; an der laufenden Geschäftsführung nimmt er nicht teil (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 30; Flume, NJW 1988, 161, 162 f.; Michaelis, ZAkDR 1943, 232, 233; Westermann, AcP 173, 24, 39 f.).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1998 - 3 Wx 202/98

    Gerichtliche Abberufung eines durch Gesellschafterbeschluß bestellten Liquidators

    Dem ist das BayObLG entgegengetreten (DB 1983, 1708; 1988, 853).

    Dem schließt sich der Senat jedenfalls für den Fall an, daß - wie hier - der abberufene Liquidator nicht vom Gericht, sondern durch Gesellschafterbeschluß bestellt ist und der beschwerdeführende Gesellschafter an diesem Beschluß mitgewirkt hat (Scholz/Karsten Schmidt a.a.O. Rn. 47 zu § 66; BayObLGZ 1988, 24 für die oHG).

  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88

    Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts;

    Jedenfalls ergibt sich aus dem Aktienrecht keine Regelung, nach der das Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters nicht in dessen Nachlaß fällt, wie das für andere Berechtigungen aus dem Gesellschaftsrecht in gewissem Umfang angenommen wird (vgl. BayObLGZ 1988, 24/30), oder nach der gar die Satzung einer Aktiengesellschaft eine solche Folge vorsehen könnte.
  • BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02

    Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde -

    Sie wäre nur geboten, wenn diese Entscheidungen auf der anderen Beurteilung der hier entschiedenen Rechtsfrage beruhten (vgl. BayObLGZ 1988, 24/32 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.12.1977 (OLGZ 1978, 63) verpflichtet den Senat nicht, die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da es an der Identität der Rechtsfrage fehlt, weil der dortige Verfahrensgegenstand im Tatsächlichen wesentlich anders gelagert war (vgl. BayObLGZ 1988, 24, 32, 248, 258).
  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 3 Z 125/87   

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https://dejure.org/1988,3801
BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 3 Z 125/87 (https://dejure.org/1988,3801)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1988 - BReg. 3 Z 125/87 (https://dejure.org/1988,3801)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1988 - BReg. 3 Z 125/87 (https://dejure.org/1988,3801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AktG § 85; FGG § 6; KO § 207
    Bestellung eines Notvorstands für eine Aktiengesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 929
  • ZIP 1988, 1119
  • Rpfleger 1988, 240
  • BayObLGZ 1988 Nr. 11
  • BayObLGZ 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Ist eine Aktiengesellschaft bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne gesetzlichen Vertreter, muss das Gericht einen Notvorstand (§ 85 AktG) bestellen, damit die Schuldnerin im Verfahren handlungsfähig bleibt (BayObLG ZIP 1988, 1119, 1120 f).
  • OLG Nürnberg, 20.03.1990 - 1 U 2275/89

    Befristung des Anstellungsvertrages des Organs einer dem

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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1970
BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - BReg. 3 Z 193/87 (https://dejure.org/1988,1970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 500
  • FamRZ 1988, 743
  • Rpfleger 1988, 240
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Gesichtspunkte dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (BayObLG vom 21.1.1988 - BReg 3 Z 193/87 - juris Rn. 9: wiederholte Verstöße gegen die Wartepflicht).
  • VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14

    Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch

    Ein solcher Verstoß kann seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BayObLG vom 21.1.1988 MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe vom 14.3.1997 NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln vom 19.1.1999 NJW-RR 2000, 591; Hüßtege, a. a. O., § 42 Rn. 12; Vollkommer, a. a. O., § 42 Rn. 24 und § 47 Rn. 4).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

    Eine zur Aufhebung des Handlungsverbotes führende Erledigung des Ablehnungsgesuchs liegt nämlich erst dann vor, wenn über seine Behandlung rechtskräftig entschieden ist mit der Folge, dass auch der Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO bzw. die Entscheidung des Beschwerdegerichts abzuwarten ist (vgl. BayObLG MDR 88, 500; 93, 471; OLG Hamburg NJW 92, 1462, 1463; Zöller-Vollkommer a.a.O. § 47 Rdnr. 1; Büchel in: Beck"sches Richterhandbuch, A XXIV Rdnr. 29; AK-Wassermann, ZPO, § 47 Rdnr. 1; a.A. OLG Frankfurt MDR 92, 409; MünchKomm-ZPO/Feiber § 47 Rdnr. 4).
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Vorschrift meint nach einhelliger und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Hamburg NJW 1992, 1462, 1463; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; OLG Köln NJW-RR 2000, 591; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1091) mit Erledigung eine rechtskräftige Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04

    Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht

    Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht begründet die Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht unbedingt (vgl. OLG Köln - 15. Zivilsenat - OLGR 1999, 401; BayObLG MDR 1988, 500).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 91/92

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen einer Häufung

    Prozessuale Fehler eines Richters begründen zwar für sich genommen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, dennoch kann - wie im Streitfall - eine Häufung dieser Fehler den Eindruck von Voreingenommenheit entstehen lassen (Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 21. Januar 1988 BReg 3 Z 193/87, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1988, 500).
  • LAG Sachsen, 14.06.2010 - 3 Sa 666/09

    Unbegründeter Befangenheitsantrag wegen unvollständiger Protokollierung;

    Konsequenterweise (wenn auch für andere Sachverhaltsgestaltungen und mit abweichenden Begründungen) ist es Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vom 26. August 1985 - BReG 3 Z 25, 39 und 40/85 - Juris; vom 21. Januar 1988 - BReG 3 Z 193/87 - Juris), dass ein Ablehnungsgesuch auch bei instanzabschließender Entscheidung zulässig bleibt, sofern gegen diese ein Rechtsmittel gegeben ist.
  • OLG München, 17.07.2009 - 1 W 1735/09

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt einer dienstlichen

    Entscheidend ist, ob die vorgebrachten Umstände vom Standpunkt eines ruhig Abwägenden aus betrachtet geeignet erscheinen, begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken (BayObLG, Beschluss vom 21.01.1988, 3 Z 193/87).
  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 3 W 62/91

    Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch

    Dies ist ein von der Rechtsprechung und der Literatur anerkannter Grund für die Besorgnis der Befangenheit (Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 ZPO Rdn. 25 m.w.N.; BayObLG, MDR 1988, 500 - für den Fall, dass ein Richter in der derselben Sache wiederholt gegen seine Wartepflicht aus § 47 ZPO verstößt -).
  • OLG München, 26.08.2009 - 1 W 2051/09

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen der Tätigkeit der Ehefrau des

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

  • OLG Zweibrücken, 02.02.1999 - 3 W 10/99

    Gründe für einen Befangenheitsantrag; Zweifel an der Unparteilichkeit des

  • OLG München, 04.09.2009 - 1 W 2078/09

    Richterablehnung: Anforderungen an einen Befangenheitsgrund

  • BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17

    Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2005 - L 5 B 20/04
  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 39/94

    Besorgnis der Befangenheit, weil ein Richter zwei Mal seine Wartepflicht aus § 47

  • OLG Frankfurt, 08.03.2004 - 6 UF 244/03
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87   

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https://dejure.org/1988,1720
BayObLG, 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,1720)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,1720)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - BReg. 3 Z 165/87 (https://dejure.org/1988,1720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung; GmbH; Registerrichter; Mindesteinlage; Darlehen; Ablehnung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1599
  • NJW-RR 1988, 806 (Ls.)
  • BB 1988, 789
  • Rpfleger 1988, 240
  • Rpfleger 1988, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87
    Die Anmeldung des Geschäftsführers ging zusammen mit der Versicherung am 29.10.86 beim Registergericht ein; das ist der entscheidende Zeitpunkt (BayObLGZ 1979, 458/461).
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 2 Wx 9/88

    Keine freie Verfügbarkeit der Mindestbareinlage bei vorherigen Verfügungen über

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1988 - BReg. 3 Z 165/87
    Hierzu auch OLG Köln (Beschluß Ä 2 Wx 9/88 Ä v. 18.3. 88, in NJW-RR 1988 Heft 14 S. 875 = DB 1988 Heft 18 S. 955 = DNotZ 1989 Heft 1 S. 39 = Rpfleger 1988 Heft 8 S. 317) mit folgendem Leitsatz: »Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist abzulehnen, wenn der Mindestbetrag der Bareinlage den Geschäftsführern im Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr in vollem Umfang zur freien Verfügung steht, sondern teilweise anderweitig Ä auch für Gesellschaftszwecke Ä verbraucht worden ist.«.
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 3 Z 62/88

    Eintragung des Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH als

    7. Gesellschaftsrecht - Begriff der "endgültig freien Verfügung" i. S. d. § 8 Abs. 2 S.1 GmbHG (BayObLG, Beschluß vom 25.2.1988 - BReg. 3 Z 165/87 mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) GmbHG §§ 7; 8; 9c 1. Bei der Eintragung einer GmbH hat der Registerrichter u. a. zu prüfen, ob die Mindesteinlage auf das Stammkapital vor der Anmeldung eingezahlt ist und im Zeitpunkt der Anmeldung endgültig zur freien Verfügung des Geschäftsführers steht.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 15/89

    Schadensersatzpflicht eines Notars wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung -

    Damit kann regelmäßig keine GmbH gegründet werden (vgl. BGHZ 28, 314, 319 f; BayObLG NJW 1988, 1599 f).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Wird eine Gesellschaft zur Eintragung angemeldet (§ 7 Abs. 1 GmbHG ), so hat der Registerrichter deren ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung zu prüfen (§ 9 c GmbHG ; vgl. auch BayObLG, DB 1988, 850 [hier vorst. zu b]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.1988 - BReg. 3 Z 154/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7728
BayObLG, 18.02.1988 - BReg. 3 Z 154/87 (https://dejure.org/1988,7728)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1988 - BReg. 3 Z 154/87 (https://dejure.org/1988,7728)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - BReg. 3 Z 154/87 (https://dejure.org/1988,7728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 872
  • BB 1988, 716
  • Rpfleger 1988, 240
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 3 Z 46/88   

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https://dejure.org/1988,15746
BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 3 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,15746)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1988 - BReg. 3 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,15746)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1988 - BReg. 3 Z 46/88 (https://dejure.org/1988,15746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 240
  • BayObLGZ 1988, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 18.03.1991 - BReg. 3 Z 69/90

    Zulässigkeit der treuhänderischen Abtretung eines Gesellschaftsanteils; Wesen der

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig (vgl. BayObLGZ 1988, 119/120).

    Es entspricht billigem Ermessen, der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 51b Satz 1 GmbHG , § 132 Abs. 5 Satz 7 AktG , § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG ; vgl. BayObLGZ 1988, 119/123).

  • BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 237/98

    Ausgliederung zur Neugründung

    Bei materiellen Fristen wird dies im Rahmen von echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bejaht (BGH NJW 1998, 3648 ; BayObLGZ 1998, 94/96 zu § 23 Abs. 4 WEG ), weitergehend als bei der Abgabe von Willenserklärungen gegenüber dem Gericht (BayObLGZ 1994, 40/50) und anders als bei der Wahrung der Beschwerdefrist (BayObLGZ 1988, 119/121).
  • BayObLG, 01.07.1993 - 3Z BR 96/93

    Wirkungen eines Ausschlussbeschlusses im Informationserzwingungsverfahren

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig (BGH WM 1987, 870 ist inzwischen durch Änderung der Gesetzeslage überholt; vgl. BayObLGZ 1988, 119/120).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Für die außergerichtlichen Kosten gilt diese Bestimmung nicht, vielmehr kommt § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG zur Anwendung (vgl. BayObLGZ 1988, 119/123 und 1989, 75/80 m.w.N.; Eckardt in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff AktG § 132 Rn. 62).
  • LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98

    Kostentragung bei Beauftragung eines Maklers zur Anforderung eines

    Bei materiellen Fristen wird dies im Rahmen von echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bejaht (BGH NJW 1998, 3648 ; BayObLGZ 1998.94, 96 zu § 23 Abs. 4 WEG), weitergehend als bei der Abgabe von Willenserklärungen gegenüber dem Gericht ( BayObLGZ 1994, 40, 50) und anders als bei der Wahrung der Beschwerdefrist ( BayObLGZ 1988, 119, 121).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Die Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels ist ausschließlich Sache des Landgerichts; eine solche Entscheidung ist mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift nicht anfechtbar und unterliegt daher nicht der Nachprüfung durch das übergeordnete Gericht (BayObLGZ 1988, 119/121).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 155/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4775
BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 155/87 (https://dejure.org/1988,4775)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.1988 - BReg. 3 Z 155/87 (https://dejure.org/1988,4775)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - BReg. 3 Z 155/87 (https://dejure.org/1988,4775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Einleitung; Auflösungsverfahren; Satzungsmangel; Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen; Firmenlöschungsverfahren

Papierfundstellen

  • WM 1988, 664
  • Rpfleger 1988, 240
  • BayObLGZ 1988, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 02.03.1983 - BReg. 3 Z 17/83
    Auszug aus BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 155/87
    Das Verfahren nach § 43 Abs. 2 KWG i.V.m. § 142 FGG ist jedoch ein spezielles Verfahren, das von demjenigen nach § 144 a FGG zu unterscheiden ist (BayObLGZ 1983, 54/58; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 12. Aufl., RdNr. 1, Jansen, RdNr. 2, je zu § 144 a).
  • OLG München, 09.06.2005 - 31 Wx 8/05

    Unzulässige Bezeichnung der Gesellschaft nach Versicherungsaufsichtsgesetz -

    Bei einem festgestellten Rechtsverstoß ist die Löschung der Firma bzw. des unzulässigen Zusatzes oder des Unternehmensgegenstandes zwingend vorgeschrieben (vgl. BayObLGZ 1988, 32/35; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 142 Rn. 34).

    § 4 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz VAG eröffnet dem Registergericht weder ein Handlungs- noch ein Entscheidungsermessen, wie dies § 142 Abs. 1 Satz 1 FGG vorsieht (vgl. zur entsprechend ausgestalteten Vorschrift des § 43 Abs. 2 KWG: BayObLGZ 1988, 32/35; Keidel/Krafka/Willer Registerrecht 6. Aufl. Rn. 450).

  • BayObLG, 03.02.1999 - 3Z BR 297/98

    Unzulässige Firmenbestandteil "Investment Consult"

    Entscheidend ist vielmehr das Durchschnittsverständnis der am Investmentgeschäftsverkehr teilnehmenden Personen (vgl. BayObLGZ 1988, 32/37).

    Dann können beide Begriffe auch als selbständige Umschreibung je eines besonderen Geschäftszweiges des Unternehmens verstanden werden (vgl. BayObLGZ 1988, 32/37).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87   

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https://dejure.org/1988,10882
BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87 (https://dejure.org/1988,10882)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87 (https://dejure.org/1988,10882)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1988 - BReg. 3 Z 190/87 (https://dejure.org/1988,10882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 240
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.10.1986 - BReg. 3 Z 66/85

    Zeitpunkt für die Bemessung des Geschäftswerts einer Grundbucheintragung bei

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Es entspricht der st. Rspr. des Senats, daß Grundbuchgebühren im Fall der Nacherhebung wegen Wegfalls der einstweiligen Gebührenbefreiung nach § 3 Abs. 2 S. 2 WohnGebBefrG in Abweichung vom Grundsatz des § 7 KostO erst tällig werden, wenn die Gebührenbefreiung entfällt (vgl. BayObLGZ 1986, 418 m. w. N.) und caß sich de Höhe der Gebühren auch in diesem Fall nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt (insoweit a. A. OLG Karlsruhe Rpfieger 1987.453).

    Demzufolge wurden die Gebühren im vorliegenden Fall erst mit dem Widerruf der Anerkennung im September 1987 fällig (Konntenberg/Lappe/Bengel/Relmann. KostG, 11. Aufl., § 3 WohnGebBefrG, Rd.-Nr. 22); der Geschäftswert war der Kaufpreis war i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 HS 1 KostO niedriger als der Wert des Grundstücks - nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 19 Abs. 2 KostG) zu diesem Zeitpunkt und nicht zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts zu berechnen ( BayObLGZ 1986, 418 m. w. N.).

  • BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Bei den von ihm herangezogenen Preisen zur Ermittlung des Bodenwerts handelt es sich um keine Richtwerte i. S. d. § 196 BauGB (vgl. BayObLGZ 1972, 297; 1976, 89), sondern worauf der Beschwerdeführer zu Recht hinweist - um freie Schätzungen.

    Hinsichtlich des Gebäudewerts wurden die erforderlichen Abschläge (vgl. BayObLGZ 1976, 89 ) nicht vorgenommen.

  • BayObLG, 03.12.1982 - BReg. 1 Z 87/82

    Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Läßt sich der Wert nicht aus Verkäufen feststellen, so wird es für möglich gehalten, ihn auch nach dem sog. Stuttgarter Verfahren (Abschn. 76 ff. Verrnögensteuerrichtkinien 1986) unter Berücksichtigung des Vermögens (Substanzwert) und der Ertragsaussichten der GmbH - die der BGH heute immer mehr in den Vordergrund stellt (BGH WM 1984, 1506 ; aber auch BB 1986, 710 und WM 1982, 17, 18; vgl. auch OLG Celle AG 1979, 230 , OLG Hamburg AG 1980, 163) - zu schätzen (vgl. BayObLGZ 1982, 395, 398f.; 1977, 50, 51 f.; BayObLG JurBüro 1985, 583, 585; MittBayNot 1982, 141, 142; van Randenborgh, BB 1986, 75, 77).

    Es hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob ein von der Steuerbehörde angenommener Wert der Betriebsgrundstücke einen brauchbaren Anhaltspunkt bei der Bestimmung des Geschäftswerts eines GmbH-Anteils darstellt oder ob dieser Wert unter Heranziehung der kostenrechtlichen Bewertungsvorschriften für Grundbesitz (§ 19 Abs. 1 und 2 Kost0) zu korrigieren ist (BayObLGZ 1982, 395, 399).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.1979 - 10 W 23/79

    Vollzugsgeschäft; Befreiende Schuldübernahme; Grundpfandrecht; Sonstige Tätigkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Der Senat gibt insoweit die Rechtsmeinung auf, die seinem Beschluß vom 20.9.1979 - 10 W 23/79 - DNotZ 1980, 61 zugrundeliegt.
  • BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88

    Festsetzung des Wertes eines Grundstücks zur Gebührenfestsetzung

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    10. Kostenrecht - Bewertung zwischenzeitlich bebauter Grundstücke bei Wegfall der Gebührenbefreiung nach dem WohnGebBefrG (BayObLG, Beschluß vom 30.5.1988 - BReg. 3 Z 29/88 mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann )emharter, München) KostO §§ 7; 18 Abs. 1 ; 20 Abs. 1 S. 2 WohnGebBefrG § 3 Nach der Eintragung und vor Gebührenfälligkeit auf einem Grundstück für Rechnung des Erwerbers errichtete Bauten sind bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.
  • LG Düsseldorf, 02.02.1988 - 25 T 916/87

    Anforderung von Löschungsunterlagen durch Vollzugsgebühr nicht abgegolten

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Anm. d. Schriftleitung: Durch den vorstehenden Beschluß wird der Beschluß des LG Düsseldorf vom 2.2.1988 - 25 T 916/87, MittRhNotK 1988, 74 aufgehoben.
  • BayObLG, 03.06.1981 - BReg. 3 Z 121/79
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BayObLG, 05.03.1975 - BReg. 3 Z 104/72
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BayObLG, 07.02.1977 - BReg. 3 Z 134/76
    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87
    Läßt sich der Wert nicht aus Verkäufen feststellen, so wird es für möglich gehalten, ihn auch nach dem sog. Stuttgarter Verfahren (Abschn. 76 ff. Verrnögensteuerrichtkinien 1986) unter Berücksichtigung des Vermögens (Substanzwert) und der Ertragsaussichten der GmbH - die der BGH heute immer mehr in den Vordergrund stellt (BGH WM 1984, 1506 ; aber auch BB 1986, 710 und WM 1982, 17, 18; vgl. auch OLG Celle AG 1979, 230 , OLG Hamburg AG 1980, 163) - zu schätzen (vgl. BayObLGZ 1982, 395, 398f.; 1977, 50, 51 f.; BayObLG JurBüro 1985, 583, 585; MittBayNot 1982, 141, 142; van Randenborgh, BB 1986, 75, 77).
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 3 Z 71/79

    Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

  • BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 197/87

    Register- und kostenrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen von

  • BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.1988 - BReg. 2 Z 162/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,16476
BayObLG, 18.02.1988 - BReg. 2 Z 162/87 (https://dejure.org/1988,16476)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1988 - BReg. 2 Z 162/87 (https://dejure.org/1988,16476)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - BReg. 2 Z 162/87 (https://dejure.org/1988,16476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 240
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